Gestern haben sich die schleswig-holsteinischen Kommunen und Ministerpräsident Albig auf einen Kompromiss zur Kostentragung des Landes für den zusätzlichen Krippenausbau zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder ab dem 1.8.2013 geeinigt.

Danach erkennt das Land den Anspruch der Kommunen auf eine Landesfinanzierung an und übernimmt unter bestimmten Bedingungen Investitions- und Betriebskosten. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, hat die Verständigung begrüßt: „Die Länder sind verpflichtet, Mehrausgaben der Kommunen im Zusammenhang mit dem Krippenausbau zu tragen. Kreise, Städte und Gemeinden dürfen nicht auf Kosten sitzen bleiben, weil die Länder ihrer – verfassungsrechtlich bestehenden – Finanzierungsverpflichtung nicht nachkommen. Deshalb ist die Einigung in Schleswig-Holstein richtig und wichtig und hat Signalwirkung auch für andere Bundesländer.“

Besonders positiv sei, dass das Land in der gerichtlich streitigen Frage seiner Kostentragungsverpflichtung nachgegeben und entsprechende Ausgleichsansprüche der Kommunen vorbehaltlos anerkannt habe. „Wir begrüßen es, dass auf diese Weise eine sechsmonatige Auseinandersetzung zwischen Kommunen und Land beendet werden konnte und damit nicht das Landesverfassungsgericht wie vor zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen feststellen musste, dass das Land seinen Kommunen die finanziellen Mehrbelastungen auszugleichen hat, die aus der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes herrühren“, kommentierte Henneke.

In diesem Zusammenhang sagte er weiter: „Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Betreuung ab 1.8.2013 ist eine erhebliche Herausforderung – auch deshalb, weil es dabei nicht zu qualitativen Abstrichen kommen darf, aber auch die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden müssen. Umso mehr ist es daher erforderlich, dass die Länder alles tun, damit das Ausbauziel erreicht werden kann. Dazu trägt der gefundene Kompromiss in erheblichem Maße bei“, so Henneke abschließend.

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