Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ressortchef Dorgerloh, fordert aktuell eine Grundgesetzänderung, damit sich der Bund verstärkt an den Bildungsausgaben der Länder beteiligen kann. Dem

widerspricht der Deutsche Landkreistag entschieden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte: „Wer A sagt, muss auch B sagen. Man kann sich nicht einerseits zu föderalen Strukturen bekennen, dann aber gleichzeitig bei der Bildung als fast einzig verbliebenem Gestaltungsbereich der Landespolitik die Zügel aus der Hand geben. Das passt einfach nicht zusammen. Die Länder sollten ihre Hoffnungen nicht auf finanzpolitische Luftschlösser setzen.“

Es sei ein Irrglaube, der Bund werde die Länder beim Ausbau von Ganztagsschulen oder bei der Integration von Schülern mit Behinderung unterstützen, ohne inhaltlichen Einfluss zu nehmen. „Die Auseinandersetzungen um die jüngst beschlossene zusätzliche finanzielle Unterstützung der Länder beim Krippenausbau oder die Integration von Langzeitarbeitslosen durch die Optionskommunen zeigen, dass sich der Bund niemals bereitfinden wird, mehr Mittel für den Bildungsbereich zur Verfügung zu stellen, wenn ihm nicht gleichzeitig auch entsprechende Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten eingeräumt werden.“ Letztlich sei dies auch die Linie des Bundesrechungshofes, die zwar rechtlich zweifelhaft, aber letztlich zur Kenntnis zu nehmen sei.

Die Länder würden damit in einem der letzten Bereiche, in dem sie bislang noch das Sagen hätten, die Zügel aus der Hand geben. „Damit wird die Axt an eine der wenigen noch lebendigen Wurzeln des Föderalismus gelegt. Das kann nicht im Interesse der Länder liegen. Ihr Ziel sollte es vielmehr sein, den verfassungsrechtlich und politisch einzig richtigen Weg zu beschreiten, nämlich zu versuchen, eine dauerhaft aufgabenadäquate Finanzausstattung durch Neuverteilung der Umsatzsteuermittel zu erreichen“, machte Henneke abschließend deutlich

 

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