Anlässlich der Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages hat Präsident Landrat Hans Jörg Duppré auf die großen Herausforderungen hingewiesen, denen sich die Landkreise vor dem Hintergrund des

demografischen Wandels in Bezug auf die Leistungen für ältere und behinderte Menschen und für Familien gegenüber sehen. „Der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen ist für die Landkreise ebenso bedeutsam wie die Zunahme der Menschen mit Behinderung, die auf die Unterstützung der Landkreise angewiesen sind. Bund und Länder müssen daher ihre Anstrengungen intensivieren, die sozialen Sicherungssysteme demografiefest zu machen. Anderenfalls droht eine Überlastung.“ Ein weiterer wichtiger Punkt sei der Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für unter dreijährige Kinder.

Mit zunehmender Zahl pflegebedürftiger Menschen würden auch die Kosten der Pflege steigen. „Die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilfegesetz beträgt mittlerweile 3,1 Mrd. €. Dies liegt daran, dass die Pflegeversicherung nur als ‚Teilkaskoversicherung‘ geschaffen wurde. Der Gang zum kommunalen Sozialamt kann aber nicht die Lösung für die betroffenen Menschen sein. Schließlich wurde die Pflegeversicherung eingeführt, um die Menschen unabhängig von Sozialhilfe zu machen.“ Hier seien Verbesserungen in absehbarer Zeit notwendig. „Der Staat und die öffentliche Hand werden nicht alles richten können – denn Folge der weniger und älter werdenden Bevölkerung ist auch, dass die Zahl der Steuerzahler abnimmt. Für die Älteren brauchen wir aber gerade mehr öffentliche Mittel und mehr Fachkräfte“, machte Duppré deutlich.

Dies gelte auch für die zunehmende Zahl behinderter Menschen, für die die Landkreise über die Eingliederungshilfe ein beachtliches Leistungsangebot sicherstellten. „Hier ist sowohl bei den Kriterien der Bedürftigkeit als auch bei der Frage der Finanzierbarkeit eine Überprüfung geboten. Die Eingliederungshilfe umfasst 13 Mrd. €.“ Bund und Länder hätten im vergangenen Jahr im Rahmen des Fiskalpaktes ein „Bundesleistungsgesetz“ verabredet, das unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erarbeitet werden solle. „Wir werden Bund und Länder beim Wort nehmen, um der kommunalen Finanzbelastung Rechnung zu tragen“, so der DLT-Präsident.

Aber es gehe den Landkreisen vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen nicht ausschließlich um ältere, kranke oder behinderte Mitbürger, sondern auch um die Familien und die Jüngsten. „Gerade in einer dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragenden Kinderbetreuung liegt ein wichtiges Handlungsfeld für die Landkreise, die fast flächendeckend für die Kita-Bedarfsplanungen und die Erfüllung des Rechtsanspruchs verantwortlich sind.“ Die Landkreise würden alles daran setzen, dass der Anspruch auf Krippenbetreuung ab dem ersten Lebensjahr am 1.8.2013 gesichert sei. „Es hat keinen Sinn, vorab Schreckensszenarien aufzubauen. Anfangsschwierigkeiten und anfängliche Engpässe müssen flexibel und im Zusammenwirken mit den Gemeinden, den kirchlichen und freien Trägern bewältigt werden. Die kommunalen Mitarbeiter sind bereit und in der Lage dazu.“

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