Im Dezember 2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, das vor dem Hintergrund des internationalen Übereinkommens von Paris die Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 als nationales Klimaschutzziel vorschreibt. Als langfristiges Ziel soll bis 2050 Treibhausgasneutralität angestrebt werden.
Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2030 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem die Emissionen insbesondere in den Bereichen Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft reduziert werden sollen. Dies stellt neben der Wirtschaft auch die Kommunen vor große Herausforderungen.
Auf der kommunalen Ebene sind die 294 Landkreise mit ihren rund 56 Mio. Einwohnern bereit, ihren Anteil zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Dass viele Landkreise beim Klimaschutz und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien aktiv vorangehen, belegen die in dieser Broschüre dargestellten Ergebnisse einer Umfrage, die der Deutsche Landkreistag mit großer Resonanz durchgeführt hat. (Kommunaler) Klimaschutz kann aber stets nur mit wirtschaftlichem Augenmaß und unter Mitnahme der Bevölkerung betrieben werden. Hierfür ist es entscheidend, auch die regionalen Wertschöpfungspotenziale von Klimaschutzmaßnahmen herauszustellen. Die Fachbeiträge und die guten Praxisbeispiele in dieser Broschüre zeigen die Vielfalt der kreislichen Handlungsmöglichkeiten sowie zudem, wie Klimaschutz und erneuerbare Energien die wirtschaftliche Entwicklung in den Landkreisen befördern können.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese Wertschöpfungspotenziale in den ländlichen Räumen selbst realisiert werden und damit der dortigen Bevölkerung zugutekommen. Klimaschutz und erneuerbare Energien funktionieren nicht ohne die ländlichen Räume, die einen großen Teil der Lasten zur Erreichung der Klimaschutzziele tragen. Dort befinden sich die meisten Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (Windkraft, Bioenergie, Solarenergie) sowie die dazugehörigen, in großem Umfang noch zu errichtenden Übertragungsleitungen, was bekanntermaßen vielerorts zu Konflikten führt. Die 2021 beginnende CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr wird gerade die Bevölkerung in den ländlichen Gebieten treffen, die oft keine Möglichkeit hat, kurzfristig eine klimafreundliche Gebäudeheizung oder ein Fahrzeug mit klimafreundlicher Antriebstechnik anzuschaffen. Schon diese Beispiele zeigen, dass bei allen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ländlichen, verdichteten wie städtischen Räumen stets berücksichtigt werden muss.