Erfahrungen des Landkreises Südwestpfalz mit der Konversion militärischer Liegenschaften

Der Landkreis Südwestpfalz liegt am südwestlichen Rand des Landes Rheinland-Pfalz. Mit ursprünglich 59 militärisch genutzten Liegenschaften in einer Größenordnung von zusam-men über 2.150 ha Fläche war er einer  der am stärksten vom Rückzug der militärischen Streitkräfte betroffenen Landkreise in Deutschland. 52 von den US-Streitkräften, der NATO oder der Bundeswehr genutzte Liegenschaften mit zusammen rd. 2.000 ha Fläche wurden inzwischen freigegeben und zum größten Teil einer zivilen Folgenutzung zugeführt.

Insofern verfügt der Landkreis Südwestpfalz über einen reichen Erfahrungsschatz in Konver-sionsfragen, wobei die ersten Konversionsverfahren bereits 1991 einsetzten. Als Besonder-heit kommt hinzu, dass es sich bei den Liegenschaften der ehemaligen Air Base Zweibrücken und des Husterhöh-Areals in Pirmasens um Kreisgrenzen überschreitende Konversionspro-jekte handelt, denn die Städte Pirmasens und Zweibrücken sind kreisfrei.

Im Fall der Air Base Zweibrücken wurde ein kommunaler Zweckverband gegründet, dem neben der Stadt Zweibrücken und dem Landkreis Südwestpfalz die drei an der Liegenschaft beteiligten Ortsgemeinden Althornbach, Contwig und Mauschbach und die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land angehören. Beim Husterhöh-Areal gaben die Stadt Pirmasens und  die Stadt Rodalben aus dem Landkreis einen gemeinsamen Masterplan für die Konversion in Auftrag. Weil die inzwischen freigegebenen Teilflächen weitgehend auf die Gemarkung der Stadt Pirmasens entfallen, hat sich das Konversionsgeschehen dort konzentriert.

Bereits bei Ankündigung der Aufgabe der militärischen Nutzung sollte die betreffende Kommune Überlegungen für eine zivile Folgenutzung anstellen. Bis zur tatsächlichen Freigabe und Übertragung der Flächen an die Bundesagentur für Immobilienaufgaben BIMA dauert es erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum. Hier sollte aber bereits das Thema der Erfassung und Behandlung möglicher Altlasten auf dem Gelände angefasst werden. Sowohl in dieser Hinsicht, aber auch in die planerischen Überlegungen und in die späteren Kaufverhandlun-gen mit der Bundesagentur für Immobilienaufgaben sollte frühzeitig die Landesregierung eingeschaltet werden. Der Unterstützung durch das Land kommt allergrößte Bedeutung zu, nicht zuletzt auch in der Förderungsfrage für den Konversionsprozess und für die Umsetzungsmaßnahmen.

Die BIMA ist gehalten, die jeweilige Liegenschaft öffentlich zum Kauf auszuschreiben. Eine mögliche Folgenutzung ist allerdings von der kommunalen Planung abhängig. Die Planungs-hoheit ist folglich das wichtigste kommunale Steuerungsinstrument. Die betreffende Kommune sollte sich in für sie interessanten Fällen darum bemühen, das Eigentum an der Liegenschaft selbst zu erwerben, gegebenenfalls auch in Form einer Public-Private-Partnership.

Die militärischen Liegenschaften zeigen sich in der Regel für eine zivile Folgenutzung baupla-nungsrechtlich nicht abgesichert. Sofern sie im Außenbereich liegen und mit einem Gebäudebestand bestückt sind, ist dieser nach Wegfall der militärischen Nutzung baurechtlich ohne Genehmigung und wäre insoweit zu beseitigen, wenn nicht ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird.

Die Art der Liegenschaft bestimmt in hohem Maße die Art der zivilen Folgenutzungsmöglichkeit. Bei den gewerblich nutzbaren Flächen und Gebäuden entwickelte sich im Landkreis Südwestpfalz rasch eine Nachfrage von Unternehmen aus der Region. Bei den größeren Liegenschaften kam es auch zu überregionalen Ansiedlungen. Seit einiger Zeit häufen sich Anfragen nach Flächen für Photovoltaikanlagen.

Wenn ein privater Investor am Konversionsverfahren beteiligt ist bzw. sich in der Liegenschaft engagieren will, sollte ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, auf dessen Grundlage dann die Bauleitplanung zu erstellen und die Erschließungsmaßnahmen zu treffen sind. Ein Masterplan oder ein Wettbewerbsverfahren für die zivilen Folgenutzungsmöglichkeiten sind nur bei größeren oder ganz speziellen Liegenschaften zweckmäßig.

In der Kreisverwaltung Südwestpfalz wurde auf Veranlassung des Landes Rheinland-Pfalz bereits Anfang der 90er Jahre die Position eines Kreisbeauftragten für Konversion eingerichtet, mit der der Wirtschaftsförderer des Landkreises betraut wurde. Der Landrat selbst sowie die Bauabteilung und die Umweltabteilung mit deren gemeinsamem Bereichsleiter in der Kreisverwaltung stehen den Gemeinden genauso unterstützend zur Verfügung. Bei der Konversion des ehemaligen US-Hospitals Münchweiler a. d. Rodalb wurde ein Zweckverband aus Ortsgemeinde Münchweiler, Verbandsgemeinde Rodalben und Landkreis Südwestpfalz gebildet. Das Areal selbst hat die Bunker Hill Entwicklungsgesellschaft, Pirmasens, als privater Investor erworben.

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