Position des Deutschen Landkreistages zur Frage der Standortentscheidungen im Rahmen der Bundeswehrreform


Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Bundeswehr wird es auch zu Auswirkungen auf einzelne Standortkommunen im Zuge von Truppenreduzierungen bzw. der Schließung von Kasernen kommen. Für den ländlichen Raum ist das Vorhandensein von Bundeswehrstandorten ein wichtiger Anker der wirtschaftlichen Entwicklung und des Arbeitsplatzangebotes, wovon letztlich die Zukunft eines Gebietes entscheidend bestimmt wird. Die Bundeswehr ist im ländlichen Raum ein besonderer „Haltepunkt“, der Infrastrukturen auslastet und Abwanderung entgegen wirkt.

Der Deutsche Landkreistag tritt vor diesem Hintergrund dafür ein, die kommunalen Belange im Sinne einer Berücksichtigung regionalpolitischer Aspekte in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, diesen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen und betroffene Standortkommunen parallel zu den militärischen Standorten zu informieren. Auch können Landkreise Entscheidungsprozesse und Entwicklungen innerhalb des Kreisgebiets moderieren und so zur Steigerung der Akzeptanz beitragen.

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich am 12.9.2011 mit Fragen der Strukturreform der Bundeswehr beschäftigt. Es fordert, bei den anstehenden Standortentscheidungen im Zuge der Reform der Bundeswehr vor allem Kasernen in strukturschwachen und demografisch problematischen Gebieten – soweit dies unter verteidigungspolitischen Gesichtspunkten möglich ist – zu schonen. Dies betrifft vor allem den ländlich-peripheren Raum. Stattdessen können Standortverkleinerungen bzw. -schließungen in wirtschaftlich starken, demografisch stabilen Gebieten sehr viel besser bewältigt werden. Auch ist den Landkreisen eine transparente und nachvollziehbare Auswahlentscheidung wichtig, nicht zuletzt aus Gründen der Akzeptanz vor Ort.

Der Deutsche Landkreistag spricht sich für Standortentscheidungen mit Augenmaß aus, da gerade in strukturschwachen Gebieten Truppenreduzierungen den betroffenen Kommunen besondere Anstrengungen im Bereich der Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung abfordern. Vor allem die Planung und die Steuerung der Anschlussnutzung von Liegenschaften sowie das Abfangen der Auswirkungen bzgl. Arbeitsplätzen und Unternehmen im Wege der allgemeinen Entwicklungsplanung, Wirtschafts- oder Tourismusförderung bereitet oft schon deshalb Schwierigkeiten, weil freie kommunale Haushaltsmittel nur begrenzt zur Verfügung stehen und die Wirtschaftsstruktur oft nur schwach entwickelt ist. Daran haben auch die Landkreise ein originäres Interesse, weil sie für die gleichmäßige wirtschafts- und infrastrukturelle Entwicklung im Kreisgebiet neben den kreisangehörigen Gemeinden Verantwortung tragen.

Deshalb sind die betroffenen Standortkommunen auf finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Stationierungsentscheidungen angewiesen. Hier spielen die Förderinstrumente der Städtebauförderung und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) eine zentrale Rolle. Finanzielle Kompensationsleistungen seitens des Bundes im Rahmen dieser Programme oder darüber hinaus sind notwendig, um Anpassungs- und Entwicklungsprozesse vor Ort zu unterstützen und Konversionslasten abzumildern. Soweit Konversionsstandorte in den Fördergebieten der GRW liegen, sollte dieses Instrument finanziell aufgestockt bzw. um ein Sonderprogramm Konversion ergänzt werden, um sowohl Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung neuer bzw. zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze als auch Investitionen in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur u. a. zur Erschließung von Gewerbeparks und zur Wiederherrichtung brachliegender Flächen zu erleichtern. Auch die Städtebauförderung vermag in ihrer derzeitigen Mittelausstattung nicht, diese zusätzliche Aufgabe zu bewältigen, wie Bundesminister Dr. Peter Ramsauer am 12.9.2011 auf der DLT-Jahrestagung deutlich gemacht hat.

Gemeinden und Landkreise waren und werden auch zukünftig Partner der Bundeswehr in der Fläche sein. Von daher sind sie besonders darauf angewiesen, dass man den Weg der Neustrukturierung der Bundeswehr und der damit verbundenen Truppenreduzierung gemeinsam mit ihnen geht. Der Deutsche Landkreistag fordert daher, die anstehenden Anpassungsprozesse mit Blick auf die betroffenen Kommunen transparent und behutsam zu betreiben und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkleinerung der Truppe auch mit Blick auf das Kriterium der Präsenz in der Fläche erfolgreich fortzusetzen.


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