Die Landkreise kümmern sich um den Erhalt von Natur und Landschaft als Lebens- und Erholungsraum, sie organisieren die öffentliche Abfallentsorgung und helfen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, wo er benötigt wird. Als zuständige Behörden u. a. für den Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, für die Abfallentsorgung, für den Immissionsschutz sowie für die Bauaufsicht wachen die Landkreise über die Einhaltung der geltenden Umwelt- und Bauvorschriften.

Um in den ländlichen Räumen attraktive Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen mit lebendigen Ortskernen zu erhalten und den Flächenverbrauch – bei Erhaltung wirtschaftlich notwendiger Wachstumschancen – zu reduzieren, unterstützen die Landkreise die gemeindliche Innenentwicklung. Bei der Entwicklung der Landkreise gilt es insgesamt, auf eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu achten.

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Der kommunale Spitzenverband der 294 Landkreise

Der Deutsche Landkreistag (DLT) vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 57 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands.

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