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Der Deutsche Landkreistag hat seinen Kreisfinanzbericht 2024 veröffentlicht. Es herrschen trübe Aussichten: In diesem Jahr droht den Landkreisen ein noch nie dagewesenes Rekorddefizit. Bundesweit haben vier von fünf Landkreisen (240 von 294 Landkreisen) Probleme mit dem Haushaltsausgleich. In weiten Teilen werden die Rücklagen nach ihrer erneuten Inanspruchnahme nahezu vollständig aufgezehrt sein, so dass die Anzahl der unausgeglichenen Kreishaushalte in den kommenden Jahren ebenso wie der Druck auf eine höchstmögliche Anspannung der Kreisumlage zunehmen wird. Ohne Stopp des Ausgabewachstums und einer Stärkung der kommunalen Einnahmebasis droht den Landkreishaushalten der Kollaps.

In der aktuellen Situation bestätigt sich dramatisch die strukturelle Schieflage der Kommunalfinanzen und fehlende Widerstandsfähigkeit („Krisenresilienz“) der kommunalen Haushalte, wobei die Landkreise aufgrund der Ausgabeentwicklung einerseits und der Limitierung der Erhöhungsmöglichkeiten bei der Kreisumlage infolge der höchstrichterlich ausgeformten Grenzen der Kreisumlageerhebung besonders betroffen sind. Bei einem Anteil an den öffentlichen Steuereinnahmen von etwa einem Siebtel und einem Ausgabeanteil von deutlich über einem Viertel liegt es auf der Hand, dass die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben schon in „Normalzeiten“ auf eine signifikante Aufstockung ihrer Einnahmen angewiesen sind. Daher werden zusätzliche einnahme- und ausgabeseitige Herausforderungen, wie sie gerade wieder in der aktuellen Situation zeigen, schnell zu einem generellen fiskalischen Problem im Bundesstaat.

Die originäre kommunale Steuerausstattung muss daher signifikant erhöht werden. Der Deutsche Landkreistag fordert konkret eine Verdreifachung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer auf 6 v.H. In der Verteilung muss man sich – ohne den Ersatz der Gewerbekapitalsteuer anzutasten – von dem nur aus der Vergangenheit erklärbaren Verteilungsmaßstab des kommunalen Umsatzsteueranteils lösen und zwei Drittel des kommunalen Umsatzsteueranteils künftig nach Einwohnern verteilen. Will man konsequent sein, müssten dabei die kommunalen Soziallastenträger, d.h. die Landkreise und kreisfreien Städte, Steuergläubiger werden.

 

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