Hervorgegangen 2001 aus dem Zusammenschluss des Landkreises Hannover und dem Kommunalverband Großraum Hannover, bündelt die Gebietskörperschaft Region Hannover heute wesentliche Leistungen der Daseinsvorsorge für 1,2 Mio. Einwohner in 21 Städten und Gemeinden – die Landeshauptstadt Hannover eingeschlossen. Rund 3.200 Mitarbeiter sind in der Verwaltung beschäftigt, um den Lebensraum für die Menschen in der Region Hannover mitzugestalten.

Das Klimaschutzkonzept für die Verwaltung der Region Hannover in der Fortschreibung

Grundlage für das Klimaschutzhandeln der Regionsverwaltung ist das Klimaschutzkonzept für die Verwaltung der Region Hannover, das in einem intensiven Beteiligungsprozess in Verwaltung und Politik aufgestellt wurde und regelmäßig fortgeschrieben und angepasst wird. Ein Klimaschutzkonzept mit der Bezeichnung Klimaschutzrahmenprogramm hat die Region Hannover bereits seit 2009, in der aktuellen Fassung als Klimaschutzkonzept für die Verwaltung der Region Hannover seit 2016.

Mit einem Beschluss der Regionsversammlung, dem wichtigsten politischen Entscheidungsorgan der Region Hannover, wurde 2019 eine grundlegende Fortschreibung festgelegt, die eine neue Struktur für das Konzept vorsieht und eine Überprüfung und Überarbeitung aller bisherigen Maßnahmen beinhaltet.

Das Klimaschutzkonzept gliedert sich demnach in drei inhaltliche Säulen und in einen Querschnittsbereich:

Die erste Säule umfasst alle Maßnahmen, die im unmittelbaren Einflussbereich der Regionsverwaltung liegen und die Verwaltung selbst betreffen. Ziel dieses Bausteins ist eine klimaneutrale Regionsverwaltung. Die Maßnahmen dieser Säule wurden bereits Mitte 2021 durch die Regionsversammlung verabschiedet (s.u.).
Die zweite Säule umfasst alle fachlichen klimaschutzrelevanten Aktivitäten der Regionsverwaltung, die eine Wirkung nach außen haben, aber in direkter Zuständigkeit der Regionsverwaltung liegen. Beispiele sind das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP), Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan pro Klima oder das Regionale Naherholungsprogramm.
Die dritte Säule enthält alle freiwilligen Unterstützungsleistungen und überfachlichen Aktivitäten der Regionsverwaltung, die einen Beitrag zum Klimaschutz in der Region Hannover leisten. Hierzu gehören z.B. einige Förderrichtlinien, Projektkooperationen und verschiedene Netzwerke, die von der Verwaltung koordiniert werden.
Der Bereich der Querschnittsaufgaben beinhaltet die Maßnahmen für das Controlling, Monitoring und die Kommunikation des Klimaschutzkonzeptes.

Nach Verabschiedung aller Konzept-Bausteine werden diese zum neuen Klimaschutzkonzept für die Verwaltung der Region Hannover zusammengefasst und veröffentlicht. Solange gilt das Klimaschutzkonzept für die Verwaltung der Region Hannover von 2016 für die bisher noch nicht neu beschlossenen Maßnahmen fort.

Gemeinsame Maßnahmenentwicklung für eine treibhausgasneutrale Verwaltung

Als erster Baustein im Rahmen der grundlegenden Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes wurde der verwaltungsinterne Wirkungsbereich (Säule 1 der neuen Konzeptstruktur) betrachtet und ein weit angelegter Erarbeitungsprozess gestartet. Das Ziel: Treibhausgasneutrales Verwaltungshandeln bis spätestens 2035.

Mit der Erkenntnis, dass ein einfaches „Weiter so“ nicht ausreicht, sollten somit die neuen Maßnahmen dynamischer und ehrgeiziger werden - mit ambitionierteren Zielen. Dies vor dem Hintergrund, dass sich in naher Zukunft vieles radikal ändern muss, um den Klimawandel aufzuhalten. Spätestens seit dem Verfassungsgerichtsurteil vom 24.3.2021 zum Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist dies allgemeiner Konsens.

Auf den Weg, als Verwaltung selber klimaneutral zu handeln, haben sich aber bisher noch nicht so viele Kommunen bzw. Kommunalverbände gemacht. Dabei haben Verwaltungen gerade innerhalb der eigenen Organisationgrenzen viele Faktoren selbst in der Hand. Das war der Grund, dafür, ein eigenes, umfassendes Maßnahmenbündel für den verwaltungsinternen Wirkungsbereich gemeinsam mit den Kollegen im Haus zu entwickeln.

Von November 2019 bis Ende 2020 fanden zu den Handlungsfeldern Gebäude- und Energiemanagement, Mitarbeitermobilität und Beschaffung & EDV/IT verwaltungsinterne Workshops statt, in denen Maßnahmen entwickelt, überarbeitet und abgestimmt wurden. Zwischen den Workshops erfolgte eine Rückkopplung und Abstimmung in den jeweiligen Service- und Fachbereichen, die anschließend wieder in den Prozess eingeflossen sind.

Über 20 Organisationseinheiten der Verwaltung waren an dem Erarbeitungsprozess beteiligt, u.a. Teams der Bereiche Personal, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vergabeangelegenheiten, IT, Schulen, Verkehr, Wirtschaftsförderung, Gebäudeservice, Zentrale Dienste, Finanzen sowie der Gesamtpersonalrat.

25 Maßnahmen für eine treibhausgasneutrale Regionsverwaltung

Als Ergebnis des Prozesses wurden insgesamt 25 Maßnahmen erarbeitet. Im Handlungsfeld Mitarbeitermobilität wurden sieben Maßnahmen, für das Gebäude- und Energiemanagement neun, drei für das Handlungsfeld Beschaffung und zwei für den Bereich EDV/IT abgestimmt. Darüber hinaus hat die Regionsverwaltung vier übergeordnete verwaltungsweit wirkende Maßnahmen festgelegt. Die Inhalte der Maßnahmenpakete werden im nächsten Abschnitt im Einzelnen beschrieben.

Gesamtübersicht Maßnahmen für eine treibhausgasneutrale Regionsverwaltung (Säule 1 des Klimaschutzkonzepts)

Abkürzungssystematik

Wirkung

Handlungsfeld

Anzahl Maßnahmen

I-Ü

Intern

Übergeordnete Maßnahmen

4

I-M

Intern

Mitarbeitermobilität

7

I-G

Intern

Gebäude- und Energiemanagement

9

I-B

Intern

Beschaffung

3

I-E

Intern

EDV/IT

2

 

Die Maßnahmen wurden nach fachlicher Abstimmung der Verwaltungsleitung vorgestellt und im Anschluss der Politik in einem nicht öffentlichen Online-Workshop ausführlich erläutert und zur Diskussion gestellt.

Im Juli 2021 hat die Regionsversammlung als Säule 1 des Klimaschutzkonzeptes insgesamt 25 Maßnahmen für eine treibhausgasneutrale Regionsverwaltung verabschiedet.

Mit diesem politischen Beschluss strebt die Region Hannover an, die durch ihr eigenes Verwaltungshandeln verursachten Treibhausgase sukzessive zu reduzieren und treibhausgasneutral zu agieren.

Von Anreizen für klimaneutrale Arbeitswege bis zum elektrischen Fuhrpark

Im Bereich der Mitarbeitermobilität wurden folgende Maßnahmen erarbeitet und verabschiedet.

Handlungsfeld Mitarbeitermobilität (I-M)

I-M.01

AG Interne Mobilität/ Mobilitätsmanagement für die Regionsverwaltung

I-M.02

Mitarbeiterinformation und -sensibilisierung für klimafreundliche Mobilität

I-M.03

Anreize für eine klimafreundliche private Mobilität der Beschäftigten

I-M.04

Dienstreisemanagement

I-M.05

Zentrales Fuhrparkmanagement

I-M.06

Dezentrales Fuhrparkmanagement

I-M.07

Stellplatzmanagement

 

Die AG Interne Mobilität, in der alle relevanten Organisationseinheiten des Hauses vertreten sind, bündelt zukünftig die verwaltungsinternen Mobilitätsaktivitäten und sorgt für eine dauerhafte Etablierung eines nachhaltigen und gesundheitsfördernden Mobilitätsmanagements in der Regionsverwaltung (I-M.01).

Die Förderung des Bewusstseins für klimafreundliche und gesundheitsfördernde Mobilität bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regionsverwaltung ist Ziel der Maßnahme I-M.02.

Anreize für eine klimafreundliche Mobilität auf den Arbeitswegen der Beschäftigten soll die Maßnahme I-M.03 geben. Dabei geht es u.a. um eine deutliche Reduzierung der PKW-Nutzung für den Arbeitsweg, die Förderung des Umstiegs der Beschäftigten auf das Fahrrad und den ÖPNV sowie die Förderung des Homeoffice. Ideen für die Förderung der Fahrradnutzung sind z.B. die Einführung einer Fahrradumstiegsprämie, Einrichtung einer Fahrradwerkstatt, das Laden von Pedelec-Akkus am Arbeitsplatz sowie die Einrichtung von Dusch- und Umkleidemöglichkeiten.

Die Maßnahme I-M.04 adressiert eine deutliche Reduzierung der PKW-Nutzung bei Dienstgängen und Dienstreisen und insgesamt eine Förderung der dienstlichen Nutzung klimaschonender Verkehrsmittel. Ideen sind z.B. die zentrale Anschaffung von Dienstfahrrädern, Dienstpedelecs, Lastenrädern sowie bei der Buchung eines Dienstwagens ein deutlicher Hinweis auf Alternativen.

Für den zentralen und dezentralen Fuhrpark ist das Ziel eine kontinuierliche Optimierung von Beschaffung, Unterhaltung und Nutzung der Fahrzeuge. Konkret soll der zentrale Fuhrpark laut der Zielstellung in Maßnahme I-M.05 bis 2030 treibhausgasneutral betrieben werden, für den dezentralen Fuhrpark (I-M.06) gilt dieses Ziel ebenso sofern entsprechende Sonderfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben verfügbar und der Einsatz sinnvoll sind.

Das Ziel der Maßnahme Stellplatzmanagement (I-M.07) ist die an Klimaschutzaspekte gekoppelte Steuerung der zukünftigen Parkberechtigungen am Campus der Regionsverwaltung. Diese Maßnahme ist mit dem in Planung befindlichen Parkraumkonzept verknüpft. Ideen sind u.a. die Privilegierung von Fahrgemeinschaften, Carsharing- und E-Fahrzeugen und weitere Maßnahmen.

Vom konsequenten Sanieren über nachhaltiges Bauen bis zur Solarstromerzeugung auf eigenen Gebäuden

Handlungsfeld Gebäude- und Energiemanagement (I-G)

I-G.01

Energetische Sanierungsmaßnahmen in den regionseigenen Gebäuden

I-G.02

Neubau von regionseigenen Gebäuden im Passivhausstandard

I-G.03

Nachhaltiges Bauen/ Klimaneutrale Gebäudekonzepte

I-G.04

Energiemanagement und -controlling für alle regionseigenen Gebäude

I-G.05

Schulung von Hausmeisterinnen und Hausmeistern

I-G.06

Solarstromerzeugung auf allen regionseigenen Gebäuden und auf geeigneten Flächen

I-G.07

Klimafreundliche Wärmeversorgung in regionseigenen Gebäuden

I-G.08

Strombeschaffung

I-G.09

Gasbeschaffung

 

Laut Beschlussfassung wird durch die Maßnahme I-G.01 eine wirksame Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebestand der Regionsverwaltung durch energetische Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Bei Sanierungsmaßnahmen sind demnach gebäudespezifische energetische Zielkennwerte einzuhalten. Als Ziel bis 2030 wird ein mittlerer Zielkennwert über den gesamten Gebäudebestand der Regionsverwaltung für den Heizenergieverbrauch von 45 kWh/m²*a und ein Stromkennwert 20 kWh/m²*a angestrebt.

Für den Neubau regionseigener Gebäude schreibt Maßnahme I-G.02 den bereits bestehenden Passivhaus-Standard fort. Bei ausgewählten Bauvorhaben ist die Errichtung als Nullenergiegebäude (deren Energieverbrauch nicht größer ist als die eigenerzeugte Energie) zu prüfen. Zudem sollen die Anforderungen an Neubauten weiterentwickelt werden.

Innovative neue Impulse setzt die Maßnahme I-G.03 zum nachhaltigen Bauen und klimaneutralen Gebäudekonzepten bei Neubau und Sanierung. Die Ziele liegen in der Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen. Berücksichtigt werden dabei alle Lebenszyklusphasen eines Gebäudes. Die Maßnahme umfasst z.B. folgende Schwerpunkte:

• Der Bauprozess selbst wird möglichst klimaneutral und nachhaltig gestaltet.
• Die Baustoffe orientieren sich an ökologischen und klimarelevanten Standards (zertifizierte Materialien mit geringer CO2-Bilanz) wie hoher Recyclingfähigkeit der Baumaterialen bei Abriss/Umnutzung der Gebäude sowie Schadstoffvermeidung.
• Flächenversiegelung wird möglichst vermieden bzw. geringgehalten.
• Biodiversität fördernde Grünflächen (am Gebäude, Fassade, Dach) werden erhalten und gefördert.
• Es werden Kriterien zur Klimaanpassung berücksichtigt (Gebäude/Grundstück als Wasserspeicher, kühlende Wirkung durch Begrünung).

Das zentrale Energiecontrolling für alle Regionsgebäude zur systematischen Verbrauchskontrolle der Liegenschaften, welches u.a. bei ungünstigen Verbrauchsentwicklungen zeitnahes Handeln möglich macht, wird fortgeschrieben und erweitert (I-G.04). Zudem werden den für die regionseigenen Verwaltungs- und Schulgebäude zuständigen Hausmeistern weiterhin passgenaue und praxisorientierte Schulungen zur Energieeinsparung und Effizienz angeboten (I-G.05).

Mit der Maßnahme I-G.06 wird die Solarstromerzeugung auf allen regionseigenen Gebäuden und auf geeigneten Flächen angestrebt. Es wird eine maximale Flächenausnutzung auf den regionseigenen Dächern festgelegt und eine Nutzung an geeigneten Gebäudefassaden geprüft. Soweit möglich soll eine Eigennutzung des erzeugten Solarstroms erfolgen, darüber hinaus prüft die Regionsverwaltung die Möglichkeit der Stromspeicherung.

Eine klimafreundliche Wärmeversorgung in allen regionseigenen Gebäuden ist das langfristige Ziel der Maßnahme I-G.07. Sie werden im Rahmen von Heizungssanierungen sowie beim Neubau nach Möglichkeit mindestens auf erneuerbare Wärmeversorgung umgestellt.

In Maßnahme I-G.08 wurde die kontinuierliche Reduzierung des CO2-Faktors für den Strombezug der Regionsverwaltung durch Verzicht auf Strom aus Kernenergie und Kohle sowie eine kontinuierliche Erhöhung des Ökostrom-Anteils festgelegt. Ziel ist es bis 2030 einen Ökostromanteil von 100 Prozent zu erreichen.

Bei der Beschaffung von Gas wird künftig die Verfügbarkeit und das Preisniveau eines möglichen Bezugs von „Biogas“ (bezieht neben Biogas auch EEGas, Windgas, Solargas und Ökogas mit ein) geprüft (I-G.09). Ein Umstieg auf „Biogas“ wird langfristig angestrebt.

Nachhaltige Beschaffung als Standard

Handlungsfeld Beschaffung (I-B)

I-B.01

Nachhaltige Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen

I-B.02

Beratungs- und Koordinierungsstelle Nachhaltige Beschaffung

I-B.03

Nachhaltige Verpflegung

 

Mit der Maßnahme „Nachhaltige Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen“ (I-B.01) wird der bereits hohe Standard im zentralen Beschaffungswesen bei der Regionsverwaltung gesichert und fortgeschrieben. Ziel ist es, dass in der gesamten Verwaltung (zentral und dezentral) der Einkauf von Produkten und Dienstleistungen unter der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte erfolgt.

Um insbesondere die dezentralen Beschaffungsstellen zu unterstützen, sieht die Maßnahme I-B.02 ergänzend die Einrichtung einer verwaltungsinternen Beratungs- und Koordinierungsstelle als Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema „Nachhaltige Beschaffung“ vor. Aufgabe wird primär die Beratung über eine nachhaltige Beschaffungspraxis sowie der Austausch zum Thema sein. Des Weiteren soll das Kapitel „Nachhaltigkeit“ des Handbuches für Beschaffungen aktuell gehalten, weiterentwickelt und verwaltungsweit kommuniziert werden.

Als eigener Beschaffungsbereich wird mit der Maßnahme I-B.03 „Nachhaltige Verpflegung“ ein hoher Standard für die Verpflegung in den Bereichen verwaltungsinterne Kantine, Catering bei Veranstaltungen sowie für die Förderschulen in Trägerschaft der Region Hannover angestrebt. Die Region Hannover möchte auch in diesem Klimaschutzsektor ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und bei der Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen und der Verwaltung zunehmend mehr nachhaltige, regionale sowie saisonale Produkte und nach Möglichkeit auch Bio-Lebensmittel anbieten.

Nachhaltige IT-Infrastruktur und Papierloses Büro als Ziel

Handlungsfeld EDV/IT (I-E)

I-E.01

Beschaffung und Betrieb einer nachhaltigen

insbesondere energieeffizienten IT-Infrastruktur

I-E.02

Papierlose Verwaltung

 

Die Maßnahme I-E.01 legt den Standard für die Beschaffung und den Betrieb einer nachhaltigen und insbesondere energieeffizienten IT-Infrastruktur in der Verwaltung und in den Regionsschulen fest. Konkrete Aktivitäten sind die Reduzierung des Hardware-Bedarfs durch Virtualisierung und Konsolidierung, die gemeinsame Nutzung von Multifunktionsgeräten und Druckern, die Beschaffung und der Einsatz energieeffizienter Endgeräte sowie die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der nachhaltigen insbesondere energieeffizienten IT-Beschaffung.

Mit der „Papierlosen Verwaltung“ (Maßnahme I-E.02) setzt die Region Hannover im hohen Maß auf Digitalisierung zur ressourcenschonenden Verwaltung. Dies reicht von der vollständigen Digitalisierung der verwaltungsinternen Bearbeitungs- und Abstimmprozesse über die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) bis hin zur digitalen Poststelle.

CO2-Preis-Modell im Praxistest, Sensibilisierung der Mitarbeiter und die Kompensation von Treibhausgasen

Neben den fachlichen verwaltungsinternen Maßnahmen wurden vier übergeordnete Maßnahmen zur Steuerung und Förderung des verwaltungsinternen Klimaschutzprozesses festgelegt.

Übergeordnete Maßnahmen (I-Ü)

I-Ü.01

Erstellung einer CO2-Bilanz für die Regionsverwaltung

I-Ü.02

Praxistest zur Einführung einer CO2-Bepreisung in ausgewählten Bereichen

I-Ü.03

Motivation und Information der Beschäftigten zu klimafreundlichem und gesundheitsförderndem Nutzerverhalten am Arbeitsplatz

I-Ü.04

CO2-Kompensation (Energieversorgung, Dienstreisen, Beschaffung)

 

CO2-Bepreisungen berücksichtigen das Verursacherprinzip, indem Schäden durch CO2- Emissionen einen Preis erhalten. Eine interne CO2-Bepreisung kann Entscheidungen zu Gunsten von klimafreundlichen Investitionen erleichtern und eine Umverteilung von Mitteln hin zu mehr Klimaschutz befördern. Ende 2020 wurde ein Prüfkonzept zur Einführung einer internen CO2-Bepreisung für die Verwaltung der Region Hannover erarbeitet. Die Wirksamkeit einer internen CO2-Bepreisung soll nun mit der Maßnahme I-Ü.02 in ausgewählten, geeigneten Bereichen der Verwaltung geprüft werden.

Mit der Maßnahme I-Ü.03 sollen Impulse zur Motivation und Information der Beschäftigten zu den Themen Energieeffizienz, Energieeinsparung und Klimaschutz unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gegeben werden.

Ziel dieser Maßnahme ist es, dass alle Regionsbeschäftigten (inkl. Außenstellen) bis zum Jahr 2025 ein Beratungs- und Informationsangebot erhalten haben. Eine Verstetigung der Beratung im Anschluss ist vorgesehen.

Zum Erreichen einer verwaltungsweiten Treibhausgasneutralität werden nach Ausschöpfung aller Bemühungen zur Treibhausgasreduktion langfristig unvermeidbare CO2-Emissionen durch Kompensationsleistungen klimaneutral. In einem ersten Schritt erfolgt die konzeptionelle Ausgestaltung zur Umsetzung der CO2-Kompensation im Rahmen der Maßnahme I-Ü.04 verwaltungsweit und im Anschluss in den betroffenen Handlungsfeldern themenspezifisch.

Mit einer verwaltungsinternen Treibhausgasbilanz alle Emissionen im Blick

Um die Ziele bis zur Treibhausgasneutralität und die Erfolge der Umsetzung der Maßnahmen quantitativ messen zu können und bei Bedarf Änderungen vornehmen zu können, wird in regelmäßigen Abständen eine Treibhausgasbilanz für die Regionsverwaltung erstellt (I-Ü.01).

Aktuell wird die Startbilanz auf der Datenbasis des Jahres 2020 erarbeitet, die in Anlehnung an die Methodik und die Prinzipien des Greenhouse Gas (GHG) Protocol , dem international führenden Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen, durchgeführt wird. Zudem wird als Grundlage für die kontinuierliche Umsetzung dieser Maßnahme ein langfristiges Bilanzierungskonzept entwickelt, um eine regelmäßige und umfängliche Bilanzierung in Zukunft sicherstellen zu können.

Neben den Emissionen aus dem eigenen und angemieteten Gebäudebestand für Strom und Wärme, dem Kraftstoffverbrauch des eigenen Fuhrparks (zentral und dezentral) und den Leckagen von Kälteanlagen (verpflichtende Bilanzierungsinhalte nach dem GHG Protocol) werden auch die sog. Scope 3-Emissionen wie beauftragte Transporte, Dienstreisen, Arbeitswege der Beschäftigten und die vorgelagerten Emissionen aus beschafften Gütern wie Papier, ausgewählten Büromöbeln, IT-Geräten und der Verpflegung bilanziert.

Alle aktuellen Dokumente zum Klimaschutzkonzept der Verwaltung der Region Hannover und nach Fertigstellung alle Ergebnisdokumente zur verwaltungsinternen Treibhausgasbilanz sind zu finden unter: www.hannover.de/klimaschutz.

Jan Landman, Projektverantwortung Klimaschutzkonzept, Klimaschutzleitstelle Region Hannover

 

Der kommunale Spitzenverband der 294 Landkreise

Der Deutsche Landkreistag (DLT) vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 57 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands.

Deutscher Landkreistag

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030 590097-309
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