Es gibt zahlreiche Gelegenheiten, bei denen in den Landkreisen Musik genutzt wird. Beispiele dafür sind etwa Liveauftritte von Berufs- oder Hobbymusikern auf Veranstaltungen der Landkreise oder das öffentliche Abspielen von Tonträgern. Soweit diese Musik urheberrechtlich geschützt ist – und das ist häufig der Fall –, sind solche Nutzungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz: GEMA – anzuzeigen und müssen nach Maßgabe der für die jeweilige Nutzungsart von der GEMA aufgestellten Tarife vergütet werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Landkreistag mit der GEMA einen sog. Gesamtvertrag geschlossen. Der Deutsche Landkreistag ist über die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ferner auch Mitglied der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV), die ebenfalls einen Gesamtvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Danach erhalten Mitglieder der BVMV bzw. die Mitglieder der Mitgliedsverbände der BVMV – also auch die Landkreise sowie die weiteren mittelbaren und unmittelbaren Mitglieder des Deutschen Landkreistages – einen Nachlass auf die Vergütungssätze, sogenannter „Gesamtvertragsnachlass“ oder „Verbandsnachlass“ in Höhe von derzeit 20 %. Damit den Landkreisen und den weiteren Mitgliedern der Gesamtvertragsnachlass von der GEMA gewährt werden kann, übermittelt der Deutsche Landkreistag der GEMA in regelmäßigen Abständen eine Liste der Landkreise und weiterer Mitglieder an die GEMA, die diese Daten als Verantwortliche i.S.d. DSG-VO verarbeiten wird.
Weitere Informationen zur GEMA und zur Musiknutzung finden sich auf der Homepage des BVMV (www.veranstalterverband.de/gema-co/gema.html) und der GEMA (www.gema.de).
Der Bundesverband der Musikveranstalter (BVMV), dem auch der Deutsche Landkreistag angehört, führt derzeit unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände intensive Gespräche mit der GEMA über die Vergütung von Musiknutzungen auf kommunalen Weihnachtsmärkten. Aus Sicht des BVMV und der kommunalen Spitzenverbände bedarf es insoweit eines neuen Tarifs, der die Besonderheiten der Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten besser berücksichtigt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich hat die GEMA auf ihrer Homepage allerdings ein Informationsangebot zur Verfügung gestellt, dass den Kommunen die Wahl des richtigen Tarifs in Abhängigkeit von der Art der Musiknutzung erleichtert https://www.gema.de/de/aktuelles/tarifinformation-weihnachtsmaerkte).