Es gibt zahlreiche Gelegenheiten, bei denen in den Landkreisen Musik genutzt wird. Beispiele dafür sind etwa Liveauftritte von Berufs- oder Hobbymusikern auf Veranstaltungen der Landkreise oder das öffentliche Abspielen von Tonträgern. Soweit diese Musik urheberrechtlich geschützt ist – und das ist häufig der Fall –, sind solche Nutzungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz: GEMA – anzuzeigen und müssen nach Maßgabe der für die jeweilige Nutzungsart von der GEMA aufgestellten Tarife vergütet werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Landkreistag mit der GEMA einen sog. Gesamtvertrag geschlossen. Der Deutsche Landkreistag ist über die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ferner auch Mitglied der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV), die ebenfalls einen Gesamtvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Danach erhalten Mitglieder der BVMV bzw. die Mitglieder der Mitgliedsverbände der BVMV – also auch die Landkreise sowie die weiteren mittelbaren und unmittelbaren Mitglieder des Deutschen Landkreistages – einen Nachlass auf die Vergütungssätze, sogenannter „Gesamtvertragsnachlass“ oder „Verbandsnachlass“ in Höhe von derzeit 20 %. Damit den Landkreisen und den weiteren Mitgliedern der Gesamtvertragsnachlass von der GEMA gewährt werden kann, übermittelt der Deutsche Landkreistag der GEMA in regelmäßigen Abständen eine Liste der Landkreise und weiterer Mitglieder an die GEMA, die diese Daten als Verantwortliche i.S.d. DSG-VO verarbeiten wird.
Weitere Informationen zur GEMA und zur Musiknutzung finden sich auf der Homepage des BVMV (www.veranstalterverband.de/gema-co/gema.html) und der GEMA (www.gema.de).
Informationen
- GEMA erhöht ihre Tarife ab dem 1.1.2023 um 3,95 %. Die BVMV hat sich nach intensiven Verhandlungen mit der GEMA auf lineare Tariferhöhungen verständigt. Alle wesentlichen Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger, Veranstaltungen im Freien, Dorf- und Stadtfeste etc.) erhöhen sich ab dem 1.1.2023 um 3,95 %. Die GEMA hatte hingegen im Vorfeld deutlich höhere Steigerungen gefordert.
- GEMA ändert Meldeverfahren. Die GEMA hat über eine Änderung des Meldeverfahrens informiert. Bei der Meldung von Musiknutzungen sind danach künftig die Angabe zu „Eintritt“ oder „Umsatz“ als Nettowerte anzugeben. Eine Schlechterstellung ist danach laut GEMA für die Musiknutzer nicht verbunden. Näheres unter www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto