Nachdem die Landkreise 2019 in bundesweiter Betrachtung aufgrund der bis dahin anhaltend guten konjunkturellen Lage einen Überschuss von 1,6 Mrd. € verzeichnen konnten, erwarten wir - vor dem Hintergrund der 2020 noch von den Corona-Folgen weitgehend unberührten Zuweisungen der Länder, der ebenfalls noch unberührten Kreisumlageeinnahmen, den Unterstützungsprogrammen der Länder sowie der unterstellten vollen Jahreswirkung der um 25 v.H.-Punkte erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und dem Umstand, dass die coronabedingten Folgen bei den Kosten der Unterkunft derzeit noch durch die Maßnahmen des Bundes weitgehend abgebremst werden und erst für die zweite Jahreshälfte zu erwarten sind - für das aktuelle Jahr einen erneuten Überschuss der Landkreise in einer Größenordnung von bundesweit 1,2 Mrd. € (Tabelle pdf). Allerdings werden 2020 weiterhin bundesweit 52 Landkreise (= 17,7 % der 294 Landkreise) einen defizitären Kreishaushalt (Karte pdf) aufweisen.

Auf der Einnahmeseite bilden die Zuweisungen der Länder und die von den kreisangehörigen Gemeinden erhobene Kreisumlage die Haupteinnahmequellen der Landkreise (Abbildung pdf). Allerdings bestehen immer noch große Ost-West-Unterschiede. Über die Jahre seit 1992 hinweg betrachtet werden in den alten Bundesländern nur 40-45 % und in den neuen Bundesländern lediglich 20-25 % der Kreisausgaben über die Kreisumlage finanziert (Übersicht nach Ländern 2019 pdf). Die Kreisumlage bezieht auf die Steuer- und Schlüsselzuweisungseinnahmen der Gemeinden zurückliegender Jahre. Die Folgen der Corona-Pandemie für die Kreisumlage werden daher je nach Landrechtslage erst 2021 (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen und in Schleswig-Holstein) oder 2022 (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) in Kreisumlagegrundlagen sichtbar werden, soweit die gemeindliche Steuereinnahmen betroffen sind.

Spiegelbildlich unterschiedlich ist das Gewicht der Zuweisungen der Länder, von denen ein maßgeblicher Teil über die FAGs und GFGs (die Aufstellungen der einzelnen Bundesländer sind hier pdf gesammelt verfügbar) normiert wird. Beim kommunalen Finanzausgleich, der eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen sicherstellen muss, wird überwiegend auf Prognosedaten der Steuerschätzung zurückgegriffen und rückwirkend - i.d.R. im zweiten Folgejahr - eine Spitzabrechnung der erfolgten „Unter oder - Überzahlungen“ vorgenommen. 2020 bleiben daher die Zuweisungen der Länder an die Kommunen noch von den Corona-Folgen weitgehend unberührt. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Länderhilfen und der aufgestockten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft mit einer Zunahme der Zuweisungen an die Landkreise um 10,3 % zu rechnen. Dabei wird damit gerechnet, dass die laufenden Zuweisungen um10 % und die investiven Zuweisungen um 17,6 % zunehmen werden. Handlungsbedarf besteht aber sowohl mit Blick auf die Abrechnung des Jahres 2020 als auch hinsichtlich der Gesamtdotierung 2021 ff.

Die Situation der Kreisfinanzen wird ausgabeseitig v.a. von den Ausgaben der Landkreise für soziale Leistungen dominiert, die diesjährig insbesondere unter dem Eindruck der Corona-Pandemie stehen. Die Landkreise sind in der Regel angesprochen, wenn die Kommunen bei der Umsetzung von Sozialgesetzen gefordert sind. Über die Hälfte der kommunalen Ausgaben für Grundsicherung für Arbeitsuchende und der in den vergangenen Jahren rasant gestiegenen Ausgaben für Asylbewerberleistungen sowie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden von den Landkreisen getragen. Auch im Bereich der Jugendhilfe, der Hilfe zur Pflege und der milliardenschweren Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind die Landkreise kommunaler Hauptlastträger (Abbildung pdf).

Die Ausgaben der Landkreise für den Aufgabenbereich „Soziale Sicherung" umfassen den größten Anteil des jährlichen Kreisetats. Insgesamt tragen die Landkreise mit knapp 45 % den größten Anteil der kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen. Über die Umlagen an die höheren Kommunalverbände (Abbildung pdf), die zusammen etwa knapp die Hälfte der Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und rund 30 % der Ausgaben zur Hilfe zur Pflege stemmen, kommen weitere, indirekte Lasten aus dem Sozialbereich hinzu.

Für 2020 ist für die Landkreise unter Berücksichtigung verminderter Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der einen und der pandemie-bedingt v.a. in der zweiten Jahreshälfte steigenden Belastungen im Bereich der Kosten der Unterkunft ein Zuwachs ihrer Ausgaben für soziale Leistungen (ohne Option) um 6,5 % zu erwarten.

Die Investitionen füllen mit knapp 5 % zwar einen vergleichsweise geringeren Anteil am Kreisetat aus. Sie konzentrieren sich aber v.a. auf den kommunalen Schulbau, der zu rund einem Viertel von den Landkreisen geleistet wird (Abbildung pdf), und den Bereich der Kreisstraßen, dem bei einem Anteil von 40 % an den Straßen mit überörtlicher Erschließungsfunktion eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt. Mit Stand 2019 ist für die Kreishaushalte ein Investitionsstaupdf von rund 26,4 Mrd. € festzustellen, von dem der größte Anteil auf den Bereich der Schulen, gefolgt von der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, öffentlichen Verwaltungsgebäuden sowie dem Breitbandausbau. V.a. die Investitionen in die Kreisstraßen mussten in den vergangenen Jahren aufgrund der Finanznot und sinkender Zuschüssen zurückgefahren werden.


Die Abbildungs- bzw. Tabellennummern orientieren sich an der Darstellung im Kreisfinanzbericht 2019/2020 (erschienen als Ausgabe Oktober 2020 von "Der Landkreis").

 

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