Die Landkreise kümmern sich um den Erhalt von Natur und Landschaft als Lebens- und Erholungsraum, sie organisieren die öffentliche Abfallentsorgung und helfen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, wo er benötigt wird. Als zuständige Behörden u. a. für den Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, für die Abfallentsorgung, für den Immissionsschutz sowie für die Bauaufsicht wachen die Landkreise über die Einhaltung der geltenden Umwelt- und Bauvorschriften.

Um in den ländlichen Räumen attraktive Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen mit lebendigen Ortskernen zu erhalten und den Flächenverbrauch – bei Erhaltung wirtschaftlich notwendiger Wachstumschancen – zu reduzieren, unterstützen die Landkreise die gemeindliche Innenentwicklung. Bei der Entwicklung der Landkreise gilt es insgesamt, auf eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu achten.

Dokumente und Artikel

 

Der kommunale Spitzenverband der 294 Landkreise

Der Deutsche Landkreistag (DLT) vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 57 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands.

Deutscher Landkreistag

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