„Die Kommunen leiden trotz der vielfältigen Unterstützungsleistungen insbesondere des Bundes nach wie vor unter struktureller Unterfinanzierung. Dagegen müssen wir schleunigst etwas Grundlegendes unternehmen", so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. „Wir halten es für grundlegend falsch, die Kommunen als ewige Bittsteller abzustempeln und dies nun auch noch im Grundgesetz festzuschreiben. Stattdessen fordern wir eine Neujustierung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer, die dazu beiträgt, gerade investitionsschwachen und solchen Kommunen unter die Arme zu greifen, die unter hohen Sozialausgaben leiden. Kern unseres Vorschlages ist eine zusätzliche kommunale Umsatzsteuerbeteiligung, wobei diese Steuermittel nicht wie bisher nach Wirtschaftskraft, sondern nach Einwohnerzahl und somit gleichmäßiger verteilt werden sollen." Wolle der Bund diesen Weg in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschreiten, sollten die vom Bund für die Schulsanierung vorgesehenen 3,5 Mrd. € wie die Gelder zur Wohnraumförderung als Entflechtungsmittel auf die kommunale Ebene gebracht werden, statt für diese einmalige Investitionshilfe eigens die Verfassung zu ändern. „Man sollte kein Scheunentor öffnen, wenn ein Schlupfloch ausreicht."
Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der heutigen Veröffentlichung der aktuellen Arbeitsmarktzahlen auf die Bedeutung einer guten schulischen Ausbildung hingewiesen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Ein guter Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der beste Garant dafür, im Leben auf eigenen Füßen stehen zu können. Insofern sind die Länder aufgefordert, ihre Anstrengungen im Bildungsbereich zu intensivieren." Ein Zehntel der Hartz IV-Empfänger sei im Alter von 15 bis 24 Jahren und befände sich bereits im Dauerbezug.
Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag haben sich gegen den Vorwurf gewehrt, Flüchtlinge nicht wirkungsvoll am Erschleichen von Sozialleistungen zu hindern. Sie sagten: „Die Darstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ein Missbrauch von Sozialleistungen sei nicht ausgeschlossen, weil die Sozialämter nicht in der Lage seien, Fingerabdrücke zu nehmen, entbehrt jeder Grundlage. Denn die Sozialbehörden sind gesetzlich nicht befugt, Fingerabdrücke zu nehmen.
Der Deutsche Landkreistag hat die Aufforderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgewiesen, die Ausländerbehörden müssten verstärkt die Registrierung von Flüchtlingen einschließlich der Abnahme von Fingerabdrücken durchführen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir teilen das Ziel, Sozialbetrug durch Mehrfachidentitäten wirksam zu unterbinden. Aber die Erstregistrierung wird über das BAMF durch das Abnehmen der Fingerabdrücke in 99 % der Fälle in den Erstaufnahmeeinrichtungen und den Ankunftszentren abgewickelt. Nur in wenigen Einzelfällen suchen nicht registrierte Flüchtlinge die Ausländerbehörden auf. In der Praxis werden diese wenigen Personen dann beispielsweise zu einem Ankunftszentrum zur Registrierung gebracht, wo die notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Daher ist es kein zielführender Vorschlag, von den kommunalen Ausländerbehörden die verstärkte Registrierung von Flüchtlingen zu verlangen."
Der Deutsche Landkreistag hat mit Bestürzung auf den gestrigen Angriff eines Landwirtes auf den Leiter des Veterinäramtes des Landkreises Cuxhaven reagiert. Bei einer eskalierten Auseinandersetzung um eine nicht ordnungsgemäße Tierhaltung hatte der Mann auf den Amtsleiter geschossen und diesen schwer verletzt. Präsident Landrat Reinhard Sager: „Wir wünschen unserem Kollegen eine baldige Genesung und sind in Gedanken bei ihm. Es ist erschütternd, wenn Mitarbeiter der Kommunalverwaltung tätlich angegriffen werden. Wir haben immer wieder mit offen aggressivem Verhalten von Bürgern gegenüber Behördenmitarbeitern zu tun. So hatten wir in den letzten Jahren tragische Todesfälle zu beklagen, vom Jobcenter-Mitarbeiter bis zum Landrat. Dieses verabscheuungswürdige Verhalten ist auf das Schärfste zu verurteilen. Wir dürfen das keinesfalls als ‚Kollateralschaden' der Ausübung staatlicher Gewalt hinnehmen, denn das ist es nicht."
Unter Federführung des Deutschen Landkreistages sprachen die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände am 25.1.2017 erneut ausführlich mit der Bundeskanzlerin und zahlreichen Vertretern von Bundesressorts sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über neue Entwicklungen bei der Flüchtlingsaufnahme, -integration und -rückführung. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass bei der Flüchtlingsaufnahme die „Altfälle" bis Ende Frühjahr 2017 weitestgehend abgearbeitet sein sollen. Der Datenaustausch zwischen dem BAMF, den Ausländer- und Sozialbehörden sowie dem Ausländerzentralregister ist noch weiter zu verbessern, auch um Sicherheitslücken zu schließen und den Mehrfachbezug von Sozialleistungen zu unterbinden. Die technischen Voraussetzungen dafür liegen vor.
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