Das Bürgergeld nach dem SGB II strebt die Integration erwerbsloser Menschen in Erwerbstätigkeit an und sichert gleichzeitig deren Lebensunterhalt. Träger sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Bundesagentur für Arbeit. Sie arbeiten in ¾ der Jobcenter in Form gemeinsamer Einrichtungen zusammen. ¼ der Jobcenter ist rein kommunal. In diesen kommunalen Jobcentern werden die Leistungsberechtigten von den Landkreisen und kreisfreien Städten in alleiniger Verantwortung betreut (www.kommunale-jobcenter.de).
Zum Austausch der Jobcenter untereinander betreibt der Deutsche Landkreistag zwei Fachforen: für kommunale Jobcenter und für gemeinsame Einrichtungen.
Für Bürgerinnen und Bürger bietet die Sozialplattform Informationen und Erklärungen rund um die verschiedenen Sozialleistungen sowie die Möglichkeit, diese direkt online zu beantragen.
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