Die Situation der Kreisfinanzen wird ausgabeseitig v.a. von den Ausgaben der Landkreise für soziale Leistungen dominiert. Die Landkreise sind in der Regel angesprochen, wenn die Kommunen bei der Umsetzung von Sozialgesetzen gefordert sind. Über die Hälfte der kommunalen Ausgaben für Grundsicherung für Arbeitsuchende und der in den vergangenen Jahren rasant wachsenden Ausgaben für Asylbewerberleistungen sowie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden von den Landkreisen getragen. Auch im Bereich der Jugendhilfe, der Hilfe zur Pflege und der milliardenschweren Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind die Landkreise kommunaler Hauptlastträger (Abbildung ). Über die Umlagen an die höheren Kommunalverbände, die zusammen etwa knapp die Hälfte der Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und rund 30 % der Ausgaben zur Hilfe zur Pflege stemmen, kommen weitere, indirekte Lasten hinzu.
Die Ausgaben der Landkreise für den Aufgabenbereich „Soziale Sicherung“ umfassen mittlerweile 75-80 % des jährlichen Kreisetats. Allein die vom Landkreis direkt ausgezahlten Leistungsausgaben machen bereits einen Anteil von 38 % des Kreishaushalts aus. und haben ein höheres Gewicht, als die Ausgaben für Personal und laufenden Sachaufwand zusammen.
Die Investitionen füllen mit 5 % zwar einen vergleichsweise geringeren Anteil am Kreisetat aus. Sie konzentrieren sich aber v.a. auf den kommunalen Schulbau, der zu rund einem Drittel von den Landkreisen geleistet wird (West, Ost




Auf der Einnahmeseite bilden die Zuweisungen der Länder und die von den kreisangehörigen Gemeinden erhobene Kreisumlage die Haupteinnahmequellen der Landkreise. Während 2015 in den alten Ländern die Kreisumlage (Abb. 12, Abb. 4, Abb. 11, Tab. 3*


Spiegelbildlich unterschiedlich ist das Gewicht der Zuweisungen der Länder, von denen ein maßgeblicher Teil über die FAGs und GFGs (Tab. 5, Tab. 6, Tab. 7, Abb. 7, Tab. 2, Tab. 3, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen**


Darüber hinaus bestehen allerdings auch zwischen den Ländern gravierende Unterschiede im Gewicht der Kreisumlage im Kanon der gesamten Kreiseinnahmen. So sind die Kreisumlagesatzunterschiede


Seit Jahren reichen die Einnahmen der Landkreise nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Zur Finanzierung der laufenden Leistungen müssen sie sich deshalb in die Aufnahme von Kassenkrediten flüchten, die als Art kommunaler Dispositionskredit eigentlich nur für die Überbrückung unterjähriger Finanzlücken aufgrund des zeitlich unterschiedlichen Anfalls von Ausgaben und des Eingangs von Einnahmen dienen. Seit 1992 ist der Kassenkreditbestand der Landkreise



* Die Abbildungs- bzw. Tabellennummern orientieren sich an der Darstellung im Kreisfinanzbericht 2015/2016 (erschienen als Ausgabe September 2016 der Fachzeitschrift "Der Landkreis").

Investitionsstau und Kassenkreditbestand weiterhin auf hohem Niveau

2016 wird der Finanzierungssaldo der Landkreise um rund 0,9 Mrd. € schlechter als im Vorjahr ausfallen (-0,15 Mrd. €) (Tab. 2

Die trotz der anhaltenden Erholung der kommunalen Steuereinnahmen weiter angespannte Situation der Kreisfinanzen 2016 zeigt sich auch insbesondere in der Zahl der Kreishaushalte, die nicht den vorgeschriebenen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss sämtlicher Einnahmemöglichkeiten einschließlich der ordentlichen Verschuldung schaffen können. 2016 werden bundesweit 110 Landkreise (= 37,3 % aller Landkreise) einen defizitären Kreishaushalt (Karte
