Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Stärkung der Kommunalfinanzen um jährlich 5 Mrd. € ab 2018 spricht der Deutsche Landkreistag von einem guten Tag für Städte, Landkreise und Gemeinden. Präsident Landrat Reinhard Sager: „Wir freuen uns, dass der Bund Wort gehalten und dieses für die Kommunen zentrale Vorhaben der Koalitionsvereinbarung nun unter Dach und Fach gebracht hat." Er dankte insofern allen Beteiligten, namentlich den Bundestagsabgeordneten, Vertretern der Bundesregierung und den Landesregierungen für deren gute Kooperation. „Das wird uns vor Ort ein ganzes Stück weiterhelfen, gerade in Anbetracht aufwachsender Sozialausgaben, kommunaler Investitionserfordernisse und Gestaltungsaufgaben etwa bei der Integration von Flüchtlingen." Von nicht zu unterschätzender Bedeutung sei hierbei der Weg, auf dem die finanzielle Stärkung vollzogen werde: „Wir haben erfolgreich dafür gekämpft, dass im Zuge der Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten die Grenze von 49 % der Gesamtkosten nicht überschritten wird. Das hat die Bundeskanzlerin in ihrer gestrigen Rede vor dem Deutschen Bundestag noch einmal ganz deutlich herausgestellt. Denn sonst würde diese kommunale Aufgabe in Bundesauftragsverwaltung umschlagen, was nicht sachgerecht wäre und der Deutsche Landkreistag zu keinem Zeitpunkt in Kauf genommen hätte." Außerdem sei die ebenfalls beschlossene Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten in den nächsten drei Jahren bis 2018 ein wichtiger Beitrag zur Freihaltung der Haushalte der Landkreise von diesen Zusatzkosten.
Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag weisen gemeinsam auf die zentrale Rolle der Jobcenter bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hin. Mehrere Beispiele guter Praxis aus den 104 kommunalen Jobcentern werden auf dem heute in Berlin zum 9. Mal stattfindenden Tag der kommunalen Jobcenter vorgestellt. Die Veranstaltung befasst sich mit den vielfältigen Einzelfragen und Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Denn Arbeit ist das zentrale Handlungsfeld, wenn es darum geht, Zuwanderer in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Am Arbeitsplatz ergeben sich soziale Kontakte und die Zusammenarbeit bildet eine wichtige Grundlage für gegenseitiges Verstehen und ein Gemeinschaftsgefühl.
Der Deutsche Landkreistag bewertet die beabsichtigten Änderungen des Grundgesetzes im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen als falsche Weichenstellung im föderalen Staatsgefüge. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sprach von einer weiteren Schwächung der Länder und der Kommunen: „Die Länder machen sich ohne Not vor dem Bund klein, nehmen sich aus der Pflicht und sorgen zugleich dafür, dass Landkreise, Städte und Gemeinden noch stärker als bislang abhängig von Bundeshilfen werden. Das können wir auf kommunaler Ebene nicht wollen!" Insbesondere seien die Bundeshilfen im Bereich der Bildungsinfrastruktur für finanzschwache Kommunen der falsche Weg, weil sich die Länder auf diese Weise letztlich ein großes Stück weit ihrer Verpflichtung gegenüber den Kommunen entzögen. „Fortan werden viele Kommunen erst recht etwa bei sanierungsbedürftigen Schulen hilfesuchend nach dem Bund rufen. Damit sind am Ende die Länder „fein raus", obgleich es eigentlich in deren Zuständigkeit fällt, Landkreise, Städte und Gemeinden so auszustatten, dass sie die notwendigen Investitionen tätigen können." Auch führten Mischfinanzierungen zu Verantwortungslosigkeiten und zwangläufig zu schädlichen Doppelstrukturen.
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Initiative von Bund und Ländern, den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung voranzutreiben und neue Qualitätsziele finanziell abzusichern. Der heute während der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder" vorgestellte Zwischenbericht benennt konkrete Ziele, wie die Kindertagesbetreuung verbessert werden kann. Beispielsweise könne die Personalausstattung verbessert, Erzieherinnen und Leitungskräfte weiter qualifiziert oder die Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund ausgebaut werden.
Anlässlich der heute im Deutschen Bundestag stattfindenden Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) appellieren die kommunalen Spitzenverbände an den Bundestag, den Gesetzentwurf so anzupassen, dass sich die beabsichtigten Reformziele auch erreichen lassen. Dazu gehört auch, dass keine neue Kostendynamik entsteht. Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, erklärten dazu: „Die Kommunen unterstützen die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele, über ein Bundesteilhabegesetz ein modernes Teilhaberecht nach der UN-Behindertenrechtskonvention zu entwickeln und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen als Leistungsträger gestärkt und die Ausgabendynamik gedämpft werden. Der Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen bisher nicht und muss deshalb überarbeitet werden."
Die kommunalen Spitzenverbände appellieren eindringlich an Bund und Länder, die kurzfristig für den 1. Januar 2017 geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zu verschieben. Außerdem sollte geprüft werden, wie der schon bisher erhebliche bürokratische Aufwand bei der Neuregelung verringert werden kann. Mitte Oktober hatten Bund und Länder im Rahmen ihrer Einigung zu den Finanzbeziehungen beschlossen, ab dem nächsten Jahr die Altersgrenze für Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Dauer der Zahlungen in Zukunft nicht mehr zeitlich zu beschränken. Heute beraten in Berlin der Kanzleramtsminister mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder unter anderem über die Realisierung dieses Beschlusses.
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