Der Deutsche Landkreistag hält das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs für bedenklich, mit dem das Gericht Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze für möglich erachtet. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke dazu: „Nach unserer Überzeugung steht Eltern kein Schadensersatz wegen Verdienstausfalls zu, wenn ihre Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben. Denn der Rechtsanspruch dient der frühkindlichen Bildung der Kinder und nicht der Erwerbstätigkeit der Eltern. Insofern erachten wir das Urteil in seiner Tendenz für falsch, weil es diesen Punkt offensichtlich nicht hinreichend würdigt."
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich positiv zu der Initiative von Bundesminister Christian Schmidt geäußert, sich am heutigen Montag mit den Tierschutzverbänden über die Situation der Tierheime in Deutschland auszutauschen. Dazu erklärten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund: "Die deutschen Städte, Kreise und Gemeinden schätzen das ehrenamtliche Engagement der vielen Tierschutzvereine außerordentlich und fördern und unterstützen ihrerseits die Arbeit der Tierheime nach Kräften." Die Kommunen stünden zu ihrer Verpflichtung, Fundtiere unterzubringen und den damit beauftragten Tierheimen die entstehenden Kosten zu erstatten. In der Regel könne damit ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung der Tierheime geleistet werden. Ob darüber hinaus weitere Unterstützungsmaßnahmen möglich seien, müsse jeweils vor Ort entschieden werden.
Heute ist der E-Government MONITOR 2016 vorgestellt worden. Dieser untersucht seit 2011 jährlich die jeweils aktuelle E-Government-Situation in Deutschland. Der Deutsche Landkreistag unterstützt das Projekt, ebenso wie das Projekt Modellkommune E-Government, bei dem insgesamt drei Landkreise mitwirken. Präsident Landrat Reinhard Sager dazu: „E-Government ist ganz klar eine an Bedeutung gewinnende Form der Aufgabenerfüllung der Kommunen. Das hat zuletzt auch die Bundeskanzlerin anlässlich unseres Verbandsjubiläums deutlich gemacht. Deutschland darf in Sachen Digitalisierung – ob im Bund, in den Ländern oder auf kommunaler Ebene – kein Entwicklungsland sein."
Heute berät der Bundesrat über eine Initiative von Hessen und Niedersachsen zur Reform der Grundsteuer. Der Deutsche Landkreistag spricht sich für eine konsequente Überarbeitung des bestehenden Systems der Grundstücksbewertung aus und tritt dafür ein, der Initiative zu folgen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Das nunmehr vorliegende Modell sollte möglichst zügig in ein Reformgesetz für eine bundeseinheitlich geregelte Grundsteuer überführt werden. Es ist insgesamt gesehen gerecht, ermöglicht in gewissem Maße länderspezifische Anpassungen und führt mit kommunalindividuellen Hebesätzen zu richtigen Ergebnissen." Es dürfe allerdings nicht die falsche Erwartung bestehen, Eigentümer unterbewerteter Immobilien würden auch fortan geschont bleiben. „Das ist ganz klar nicht der Fall – in der Wertberichtigung liegt ja gerade der Sinn und Zweck der Reform. Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass für bislang überbewertete Immobilien weniger zu zahlen sein wird. Das sollten wir auch deutlich so kommunizieren." Aufkommensneutralität könne lediglich bundesweit gesehen gewahrt werden.
"Wir wollen die Grundsteuer auf ein rechtssicheres Fundament stellen, sie für die Bürgerinnen und Bürger gerecht gestalten und für die Kommunen als verlässliche Einnahmequelle erhalten. Und das Ganze insgesamt aufkommensneutral", so fasst der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider die Ziele der aktuellen Grundsteuerreform am (heutigen) Dienstag in Berlin zusammen.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, der konkret regelt, wie der Bund die seit langem zugesagte Stärkung der Kommunalfinanzen um jährlich 5 Mrd. € ab 2018 umsetzen will. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir unterstützen den heute gefassten Beschluss ausdrücklich und freuen uns, dass der Bund nunmehr endlich Nägel mit Köpfen in Bezug auf die 5 Mrd. €-Kommunalstärkung macht. Wichtig ist, im Zuge der Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten sicherzustellen, dass nicht mehr als 49 % der Kosten übernommen werden. Denn sonst würde diese kommunale Aufgabe in Bundesauftragsverwaltung umschlagen, was nicht sachgerecht wäre." Außerdem sei die Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten in den nächsten drei Jahren bis 2018 ein wichtiger Beitrag zur Freihaltung der Haushalte der Landkreise von diesen Zusatzkosten.
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