Der Deutsche Landkreistag lehnt Teile des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes ab. Skeptisch sieht der kommunale Spitzenverband unter anderem die vorgesehenen Regelungen zur Amtshilfe durch den Bund. „Der öffentliche Gesundheitsdienst ist geprägt von einer Kompetenz der Landkreise und kreisfreien Städte und einer übergreifenden Verantwortung der Länder. Dieser Verantwortung sind Länder und Kommunen in den vergangenen Wochen in herausragender Weise nachgekommen“, sagte DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager. Daher sei es für eine erfolgreiche weitere Arbeit unabdingbar, dieses Erfolgsmodell weiterzuführen und nicht durch weitere direkte Kooperationsformen zwischen Bund und Kommunen zu erschweren. „Der Hebel sollte nicht an der falschen Stelle angesetzt werden. Sonst schadet das eher.“
Der Deutsche Landkreistag hat die gestrigen Beschlüsse von Bund und Ländern zur weiteren wirksamen Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens begrüßt. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir sehen darin eine Bestätigung des bisherigen Ansatzes zur Krisenbewältigung, bei örtlich unterschiedlichen Betroffenheiten auch unterschiedliche Entscheidungen treffen zu können. Wir fahren mit dem derzeitigen abgestuften Vorgehen sehr gut.“ Es müsse auch künftig möglich sein, auf unterschiedliche Situationen in den Landkreisen unterschiedlich zu reagieren. „Die Landkreise benötigen in dieser Hinsicht eine gewisse Beinfreiheit und müssen nach wie vor eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können.“
Vor 30 Jahren haben die ersten demokratischen Kommunalwahlen in der DDR stattgefunden. Daran erinnert der Deutsche Landkreistag mit großer Dankbarkeit, da auf dieser Grundlage die kommunale Selbstverwaltung auch in der DDR neu begründet wurde. Präsident Landrat Reinhard Sager und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagten: „Die am 6. Mai 1990 Gewählten haben noch in der DDR Monate vor der Landesbildung auf der Grundlage der in der Volkskammer verabschiedeten DDR-Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 eine gigantische Aufbauleistung vollbracht, an die auch heute in Dankbarkeit zu erinnern ist. Die Frauen und Männer der ersten Stunde standen vor der Aufgabe, in den demokratischen Gremien, aber auch in der Verwaltung in einem sich völlig wandelnden Umfeld neue Strukturen aufzubauen, die – gemeinsam mit den kommunalgetragenen Sparkassen – mit der Einführung der Wirtschafts-, Wachstums- und Sozialunion am 1. Juli 1990 vor der ersten großen Bewährungsprobe standen.“
Aus Sicht des Deutschen Landkreistages ist von großer Bedeutung, dass die zu entwickelnde Conora-App auch einen Mehrwert für die Gesundheitsämter der 294 Landkreise bietet. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Samstagsausgabe), dass die Gefahr bestehe, dass die Gesundheitsämter erst als letzte informiert werden. Stattdessen werde derzeit erwogen, dass die Testlabore bei bestätigter Infektion die Warnungen an Kontakte der infizierten Person aussenden. „Allerdings sollten die Gesundheitsämter unserer Auffassung nach den Infizierten über einen Code in die Lage versetzen, über die App mögliche Kontaktpersonen zu informieren."
Der Deutsche Landkreistag hat seine Karte mit den Parteizugehörigkeiten der 294 Landräte und Landrätinnen nach den Kommunalwahlen in 64 von 71 bayerischen Landkreisen aktualisiert. Mit dem heutigen Tage starten die gewählten bzw. im Amt bestätigten Landräte und Landrätinnen in die neue Amtsperiode. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke dazu: „Die Landratswahlen in Bayern vom März sind Grund genug für uns, unsere Karte neu aufzulegen. Bundesweit betrachtet ist es dabei nicht zu signifikanten Verschiebungen gekommen: Unverändert stellen CDU oder CSU in 167 Landkreisen den Landrat bzw. die Landrätin, was 57 % entspricht. 62 oder 21 % der Landkreise werden von sozialdemokratischen Hauptverwaltungsbeamten geleitet.“
Der Deutsche Landkreistag hat sich in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung dafür ausgesprochen, die Regierungspläne für eine Corona-App auch auf die Bedürfnisse der Gesundheitsämter der Landkreise auszurichten. Dafür müsse es ermöglicht werden, auch den Behörden Informationen zu Kontakten aus einer bestehenden Infektionskette zugänglich zu machen. Dem Datenschutz könne auch in einer solchen Variante angemessen Rechnung getragen werden. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte der Zeitung: „Es ist wesentlich, dass die Funktionalitäten einer App sehr gut mit den Bedarfen der Praxis abgeglichen sind. Daher hat der Deutsche Landkreistag seine Einbindung in den Entwicklungsprozess dringend angemahnt.“
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