Anlässlich der heute im Deutschen Bundestag stattfindenden Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) appellieren die kommunalen Spitzenverbände an den Bundestag, den Gesetzentwurf so anzupassen, dass sich die beabsichtigten Reformziele auch erreichen lassen. Dazu gehört auch, dass keine neue Kostendynamik entsteht. Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, erklärten dazu: „Die Kommunen unterstützen die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele, über ein Bundesteilhabegesetz ein modernes Teilhaberecht nach der UN-Behindertenrechtskonvention zu entwickeln und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen als Leistungsträger gestärkt und die Ausgabendynamik gedämpft werden. Der Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen bisher nicht und muss deshalb überarbeitet werden."
Die kommunalen Spitzenverbände appellieren eindringlich an Bund und Länder, die kurzfristig für den 1. Januar 2017 geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zu verschieben. Außerdem sollte geprüft werden, wie der schon bisher erhebliche bürokratische Aufwand bei der Neuregelung verringert werden kann. Mitte Oktober hatten Bund und Länder im Rahmen ihrer Einigung zu den Finanzbeziehungen beschlossen, ab dem nächsten Jahr die Altersgrenze für Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Dauer der Zahlungen in Zukunft nicht mehr zeitlich zu beschränken. Heute beraten in Berlin der Kanzleramtsminister mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder unter anderem über die Realisierung dieses Beschlusses.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss, nach dem der Bund seine Erstattungen an die Länder für deren Kosten für Asylsuchende an die tatsächliche Entwicklung in diesem Jahr anpasst. Ausgehend von den bereits gewährten Abschlagszahlungen wird er den Ländern nun weitere ca. 2,6 Mrd. € für das Jahr 2016 und ca. 1,2 Mrd. € für das Jahr 2017 über die Anpassung der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung stellen.
„Der Deutsche Fahrradpreis – Best for bike" wird auch 2017 wieder vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS) und dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) vergeben. Der Wettbewerb will durch Prämierung und Vorstellung von innovativen Best-Practice-Beispielen das Fachpublikum und die Entscheidungsträger dafür gewinnen, den Radverkehr (noch mehr) zu fördern, und soll durch die wettbewerbsbegleitende Öffentlichkeitsarbeit die Popularität des Radfahrens noch weiter steigern. Der Preis wird in den Kategorien „Infrastruktur", „Service" und „Kommunikation" vergeben und ist mit jeweils 3.000 € dotiert. Einsendeschluss ist der 15.1.2017.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, hat die Einigung von Bund und Ländern zur Zukunft der föderalen Finanzbeziehungen in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ausgabe vom 27.10.2016) kommentiert. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Länder ihre Gestaltungsmacht verkauft haben und sich freiwillig zu "Provinzen des Bundes" degradieren lassen.
Der Deutsche Landkreistag hält das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs für bedenklich, mit dem das Gericht Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze für möglich erachtet. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke dazu: „Nach unserer Überzeugung steht Eltern kein Schadensersatz wegen Verdienstausfalls zu, wenn ihre Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben. Denn der Rechtsanspruch dient der frühkindlichen Bildung der Kinder und nicht der Erwerbstätigkeit der Eltern. Insofern erachten wir das Urteil in seiner Tendenz für falsch, weil es diesen Punkt offensichtlich nicht hinreichend würdigt."
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