Das Demografieportal des Bundes und der Länder hat in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern am 22. September den Praxisdialog „Zukunftsfähig durch E-Government" gestartet. Im Mittelpunkt steht eine neue Handlungshilfe für Kommunen, die gleich einem Kochbuch schrittweise erläutert, welche Aufgaben bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu lösen sind. Sie ist im Pilotprojekt „Modellkommune E-Government" entstanden. Die Modellkommunen wünschen sich ein lebendes Dokument, das fortgeschrieben wird und eine Plattform zum Erfahrungsaustauch bildet.
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich positiv zu der Initiative von Bundesminister Christian Schmidt geäußert, sich am heutigen Montag mit den Tierschutzverbänden über die Situation der Tierheime in Deutschland auszutauschen. Dazu erklärten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund: "Die deutschen Städte, Kreise und Gemeinden schätzen das ehrenamtliche Engagement der vielen Tierschutzvereine außerordentlich und fördern und unterstützen ihrerseits die Arbeit der Tierheime nach Kräften." Die Kommunen stünden zu ihrer Verpflichtung, Fundtiere unterzubringen und den damit beauftragten Tierheimen die entstehenden Kosten zu erstatten. In der Regel könne damit ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung der Tierheime geleistet werden. Ob darüber hinaus weitere Unterstützungsmaßnahmen möglich seien, müsse jeweils vor Ort entschieden werden.
Heute ist der E-Government MONITOR 2016 vorgestellt worden. Dieser untersucht seit 2011 jährlich die jeweils aktuelle E-Government-Situation in Deutschland. Der Deutsche Landkreistag unterstützt das Projekt, ebenso wie das Projekt Modellkommune E-Government, bei dem insgesamt drei Landkreise mitwirken. Präsident Landrat Reinhard Sager dazu: „E-Government ist ganz klar eine an Bedeutung gewinnende Form der Aufgabenerfüllung der Kommunen. Das hat zuletzt auch die Bundeskanzlerin anlässlich unseres Verbandsjubiläums deutlich gemacht. Deutschland darf in Sachen Digitalisierung – ob im Bund, in den Ländern oder auf kommunaler Ebene – kein Entwicklungsland sein."
Heute berät der Bundesrat über eine Initiative von Hessen und Niedersachsen zur Reform der Grundsteuer. Der Deutsche Landkreistag spricht sich für eine konsequente Überarbeitung des bestehenden Systems der Grundstücksbewertung aus und tritt dafür ein, der Initiative zu folgen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Das nunmehr vorliegende Modell sollte möglichst zügig in ein Reformgesetz für eine bundeseinheitlich geregelte Grundsteuer überführt werden. Es ist insgesamt gesehen gerecht, ermöglicht in gewissem Maße länderspezifische Anpassungen und führt mit kommunalindividuellen Hebesätzen zu richtigen Ergebnissen." Es dürfe allerdings nicht die falsche Erwartung bestehen, Eigentümer unterbewerteter Immobilien würden auch fortan geschont bleiben. „Das ist ganz klar nicht der Fall – in der Wertberichtigung liegt ja gerade der Sinn und Zweck der Reform. Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass für bislang überbewertete Immobilien weniger zu zahlen sein wird. Das sollten wir auch deutlich so kommunizieren." Aufkommensneutralität könne lediglich bundesweit gesehen gewahrt werden.
Mit Wirkung zum heutigen Tage wurden die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrates für die kommenden fünf Jahre berufen. Für den Deutschen Landkreistag ist Landrätin Dorothea Störr-Ritter (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) seit Oktober 2011 Mitglied im Nationalen Normenkontrollrat, die nun diese Aufgabe auch weiterhin übernimmt. Gestern hatte Bundespräsident Joachim Gauck die Berufungsurkunden überreicht.
Seit Juli 2011 prüft der Normenkontrollrat sämtliche Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Ziel des Gremiums ist es, bereits im Entwurfsstadium von Gesetzen den Erfüllungsaufwand gering zu halten. In Bezug auf die Rückführung von Bürokratie gilt es, für die Landkreise, Städte und Gemeinden zu deutlichen Fortschritten zu kommen – gerade auch, um Freiräume für kommunale Zukunftsaufgaben zu schaffen.
"Wir wollen die Grundsteuer auf ein rechtssicheres Fundament stellen, sie für die Bürgerinnen und Bürger gerecht gestalten und für die Kommunen als verlässliche Einnahmequelle erhalten. Und das Ganze insgesamt aufkommensneutral", so fasst der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider die Ziele der aktuellen Grundsteuerreform am (heutigen) Dienstag in Berlin zusammen.
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