Der Deutsche Landkreistag hat sich vor der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Integrationsgesetz für klare und praktikable Regelungen ausgesprochen, um die Integration der zu uns kommenden Menschen bestmöglich zu unterstützen. Präsident Landrat Reinhard Sager forderte, vor allem bei den Integrationsleistungen und der Wohnsitzauflage wirksame Instrumente zu beschließen: „Die vorgeschlagenen Regelungen greifen viele Forderungen des Deutschen Landkreistages auf. Das gilt insbesondere für die Wohnsitzauflage sowie den Verzicht auf eine voraussetzungslose Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge. Allerdings darf es bei der Wohnsitzauflage nicht dazu kommen, dass bei der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb eines Landes Einzelfallenscheidungen getroffen werden müssen. Sonst würde die Regelung zu einem bürokratischen Monster!"
Der Deutsche Landkreistag hat die gestrigen Verabredungen von Bund und Ländern zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft sowie zur Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten im Grundsatz begrüßt. Präsident Landrat Reinhard Sager kommentierte die Einigung: „Was verabredet worden ist, ist eine gute Nachricht für Landkreise, Städte und Gemeinden, weil wir endlich Planungssicherheit erhalten. Neben der vollständigen Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge wird nun vor allem die Zusage des Bundes im Koalitionsvertrag eingelöst, die Kommunen ab 2018 mit jährlich 5 Mrd. € zu stärken. Davon erreichen 4 Mrd. € die Landkreise, Städte und Gemeinden auf direktem Wege, 1 Mrd. € gehen über die Länder. Hier erwarten wir ohne Wenn und Aber, dass auch dieses Geld 1:1 an Landkreise, Städte und Gemeinden weitergeleitet wird!"
Vor genau 25 Jahren, am 17.6.1991, unterschrieben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen in Bonn und Warschau den Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag. Beide Seiten erhofften sich von der Unterzeichnung eine stärkere Kooperation und engere Partnerschaften auf allen Ebenen zwischen den beiden Staaten. Zu dessen Erfolg haben nicht unwesentlich die zahlreichen Kooperationen von Landkreisen beigetragen. Mit intensiver Verwaltungshilfe aus deutschen Landkreisen sind in den 1990er Jahren in Polen als einem der wenigen europäischen Länder Landkreise etabliert worden, um auf überörtlicher Ebene kommunale Selbstverwaltung ausüben zu können.
Der Deutsche Landkreistag hat vor dem Hintergrund der jüngsten Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft um jährlich 5 Mrd. € ab 2018 einen Vorschlag unterbreitet, wie das Geld zielgerichtet vom Bund zu Landkreisen, Städten und Gemeinden gelangen kann. Dazu bedarf es nach einer Berechnung von Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke eines gestuften Transferweges: Über eine Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten auf 49 % sowie eine anschließende Erhöhung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils.
Gestern Abend hat sich die Bundesregierung auf Grundzüge eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen geeinigt. Der Deutsche Landkreistag fordert vor diesem Hintergrund, die wesentlichen Mehrkosten der Reform nicht den Landkreisen und Städten aufzubürden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Ländern und Kommunen geht es im Kern darum, Verbesserungen für behinderte Menschen zu erreichen, ohne neue Kosten entstehen zu lassen. Zudem ist es unser Anliegen, auch die heutige Kostendynamik zu bremsen. Insofern erwarten wir vom Bund, dass er die wesentlichen Lasten trägt und die Kommunen davon freihält." Darüber hinaus müsse ein geeigneter Weg gefunden werden, die vom Bund zugesagte unmittelbare Stärkung der kommunalen Haushalte um 5 Mrd. € zu realisieren. „Wir begrüßen, dass seitens des Bundes nun offenbar Bewegung in die Umsetzung dieser Zusage des Koalitionsvertrages kommt. Hierbei kommt eine Aufstockung des Bundesanteils an den Hartz IV-Unterkunftskosten, ebenso wie eine Erhöhung der kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung in Betracht."
Heute fand im Bundestagausschuss für Wirtschaft und Energie eine Anhörung zum Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes, Paragraf 46, statt. Der Entwurf hat das Ziel, die Konzessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen rechtssicherer und einfacher zu regeln.
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