Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Vorschläge von europäischer Seite zurückgewiesen, wonach für Politiker und staatliche Vertreter in Aufsichtsorganen von Banken und Sparkassen die Vermutung eines per se bestehenden generellen Interessenkonfliktes gelten soll. „Das würde bedeuten, dass die Landräte und Oberbürgermeister als Trägervertreter in den Verwaltungsräten der Sparkassen diese Ämter nicht mehr bekleiden dürften. Das wäre ein Strukturbruch und würde die kommunale Verankerung der Sparkassen wesentlich schwächen", so DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager. „Dazu darf es keinesfalls kommen."
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten gestern die Teilnehmer des Runden Tisches „Rechtskonforme E-Akte", Dorothea Störr-Ritter, Landrätin des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, Kay Ruge, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, Marc Groß, Programmbereichsleiter Organisations- und Informationsmanagement der KGSt, Ralf Resch, Geschäftsführer der VITAKO, sowie Bernd Kowalski, Abteilungspräsident Sichere elektronische Identitäten des BSI, die gemeinsam erarbeitete Leitlinie zum ersetzenden Scannen von Dokumenten in Kommunen vor.
Zu den heute veröffentlichten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, die für 2016 einen Überschuss von 5,4 Mrd. € auf Seiten von Landkreisen, Städten und Gemeinden ausweisen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, gegenüber der Abendzeitung München: "Das ist eine erfreuliche Nachricht, gerade in Zeiten steigender Finanzierungsnotwendigkeiten, etwa im Zuge der Integration von Flüchtlingen und des Ausbaus digitaler Infrastrukturen. Damit hat sich die Finanzsituation vieler Kommunen ebenso wie die von Bund und Ländern im vergangenen Jahr verbessert. Diese leichte Aufwärtsentwicklung entspricht auch weitgehend unseren Prognosen. Bei aller Freude über diese Entwicklung dürfen wir aber nicht übersehen, dass die weitere Entwicklung keineswegs frei von Risiken ist. Zudem vergrößern sich weiterhin die regionalen Unterschiede zwischen finanzstarken und strukturschwachen Kommunen.
Heute hat der Vorsitzende der Deutschen Stiftung für Kulturlandschaft, Dr. Helmut Born, in Berlin den Preisträger „Landschafft 2017", den Landkreis Cham, der Presse vorgestellt. Mit diesem Preis ehrt die Stiftung alle zwei Jahre einen Landkreis, der sich aus eigener Kraft und trotz peripherer Lage, wirtschafts- und gesellschaftspolitisch äußerst positiv entwickelt. Der Preisträger zeigt damit, dass der Verfassungsauftrag einer gleichwertigen Entwicklung des ländlichen Raums und der Städte nach wie vor erfüllbar ist. Vorangegangen war ein zweistufiges Auswahlverfahren, an dem sich auch der Deutsche Landkreistag beteiligte.
Die kommunalen Spitzenverbände haben anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf für ein Verpackungsgesetz deutlich kritisiert. „Wir lehnen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab, da wichtige Anliegen der Kommunen darin nicht berücksichtigt werden. Wir erwarten neben richtigen und wichtigen Verbesserungen beim Recycling vor allen Dingen auch eine einfache bürgerfreundliche Sammlung von Verpackungsabfällen in den Städten, Landkreisen und Gemeinden. Es geht uns darum, das Nebeneinander von kommunaler Haushaltsabfallentsorgung und dualen Systemen bestmöglich aufeinander abzustimmen. Diesem Ziel wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Vielmehr werden kommunale Steuerungsmöglichkeiten erschwert zugunsten der dualen Systeme und so die Abläufe unnötig verkompliziert", erklärten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen.
Zur Billigung des Nachtragshaushaltes 2016 durch den Bundesrat erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Der Bund möchte die Sanierung kommunaler Schulen mit zusätzlichen Steuermitteln unterstützen. Es ist gut und hilfreich, dass mit der Nachjustierung des Haushaltes nun der Grundstein dafür gelegt ist, die Kommunen mit 3,5 Mrd. € zu unterstützen. Allerdings ist damit noch nicht darüber entschieden, auf welche Weise das Geld auf die kommunale Ebene gelangt. Nach den Vorstellungen des Bundes soll dies über eine Änderung des Grundgesetzes und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes geschehen. Das halten wir für unangemessen, weil mit einer Verfassungsänderung erhebliche zukünftige Beeinträchtigungen für die Selbstverwaltung der Landkreise und Städte ermöglicht würden. Man sollte kein Scheunentor öffnen, wenn ein Schlupfloch ausreicht. Einfacher und passender wäre es stattdessen, das Geld als Entflechtungsmittel zu den Kommunen zu bringen."
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