Der Deutsche Landkreistag begrüßt die heute vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr für die kommenden Jahre. „Dadurch wird in Ländern und Kommunen Planungssicherheit erreicht", kommentierte Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke im Anschluss an die Beratungen. Bereits im letzten Jahr hatten sich Bund und Länder auf eine Summe von 8 Mrd. € verständigt, die nun allerdings aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Ländern um 200 Mio. € erhöht worden ist. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031.
Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Stärkung der Kommunalfinanzen um jährlich 5 Mrd. € ab 2018 spricht der Deutsche Landkreistag von einem guten Tag für Städte, Landkreise und Gemeinden. Präsident Landrat Reinhard Sager: „Wir freuen uns, dass der Bund Wort gehalten und dieses für die Kommunen zentrale Vorhaben der Koalitionsvereinbarung nun unter Dach und Fach gebracht hat." Er dankte insofern allen Beteiligten, namentlich den Bundestagsabgeordneten, Vertretern der Bundesregierung und den Landesregierungen für deren gute Kooperation. „Das wird uns vor Ort ein ganzes Stück weiterhelfen, gerade in Anbetracht aufwachsender Sozialausgaben, kommunaler Investitionserfordernisse und Gestaltungsaufgaben etwa bei der Integration von Flüchtlingen." Von nicht zu unterschätzender Bedeutung sei hierbei der Weg, auf dem die finanzielle Stärkung vollzogen werde: „Wir haben erfolgreich dafür gekämpft, dass im Zuge der Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten die Grenze von 49 % der Gesamtkosten nicht überschritten wird. Das hat die Bundeskanzlerin in ihrer gestrigen Rede vor dem Deutschen Bundestag noch einmal ganz deutlich herausgestellt. Denn sonst würde diese kommunale Aufgabe in Bundesauftragsverwaltung umschlagen, was nicht sachgerecht wäre und der Deutsche Landkreistag zu keinem Zeitpunkt in Kauf genommen hätte." Außerdem sei die ebenfalls beschlossene Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten in den nächsten drei Jahren bis 2018 ein wichtiger Beitrag zur Freihaltung der Haushalte der Landkreise von diesen Zusatzkosten.
Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag weisen gemeinsam auf die zentrale Rolle der Jobcenter bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hin. Mehrere Beispiele guter Praxis aus den 104 kommunalen Jobcentern werden auf dem heute in Berlin zum 9. Mal stattfindenden Tag der kommunalen Jobcenter vorgestellt. Die Veranstaltung befasst sich mit den vielfältigen Einzelfragen und Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Denn Arbeit ist das zentrale Handlungsfeld, wenn es darum geht, Zuwanderer in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Am Arbeitsplatz ergeben sich soziale Kontakte und die Zusammenarbeit bildet eine wichtige Grundlage für gegenseitiges Verstehen und ein Gemeinschaftsgefühl.
Mit einer Musterverfahrensbeschreibung für typische kommunale Scan-Szenarien und einer „Schutzbedarfsanalyse" für kommunale Dokumente gibt der „Runde Tisch Rechtskonforme E-Akte" wichtige Hilfestellungen bei der alltagstauglichen und rechtskonformen Einführung elektronischer Akten in der Verwaltung.
Der Deutsche Landkreistag bewertet die beabsichtigten Änderungen des Grundgesetzes im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen als falsche Weichenstellung im föderalen Staatsgefüge. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sprach von einer weiteren Schwächung der Länder und der Kommunen: „Die Länder machen sich ohne Not vor dem Bund klein, nehmen sich aus der Pflicht und sorgen zugleich dafür, dass Landkreise, Städte und Gemeinden noch stärker als bislang abhängig von Bundeshilfen werden. Das können wir auf kommunaler Ebene nicht wollen!" Insbesondere seien die Bundeshilfen im Bereich der Bildungsinfrastruktur für finanzschwache Kommunen der falsche Weg, weil sich die Länder auf diese Weise letztlich ein großes Stück weit ihrer Verpflichtung gegenüber den Kommunen entzögen. „Fortan werden viele Kommunen erst recht etwa bei sanierungsbedürftigen Schulen hilfesuchend nach dem Bund rufen. Damit sind am Ende die Länder „fein raus", obgleich es eigentlich in deren Zuständigkeit fällt, Landkreise, Städte und Gemeinden so auszustatten, dass sie die notwendigen Investitionen tätigen können." Auch führten Mischfinanzierungen zu Verantwortungslosigkeiten und zwangläufig zu schädlichen Doppelstrukturen.
Am 16.11.2016 fand im Weltsaal des Auswärtigen Amts in Berlin die Deutsch-Polnische Kommunalpartnerschaft im Rahmen des Jubiläums zum 25-jährigen Bestehen des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages statt. Die Veranstaltung, die gemeinsam vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und dem Auswärtigen Amt ausgerichtet wurde, würdigte die erheblichen Anstrengungen, die die Kommunen in Deutschland und Polen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch Partnerschaften und Kooperationsprojekte unternommen haben.
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