Der Deutsche Landkreistag hat sich in der Diskussion um Leistungskürzungen der Jobcenter bei Pflichtverletzungen für eine Angleichung der Regelungen für Ältere und Jüngere ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Regelungen für die Jobcenter einfacher werden. Hilfreich wäre, wenn die heutigen Sonderregelungen zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen unter 25-Jähriger entfallen würden." Einen generellen Verzicht auf Sanktionen – auch bezogen auf die Gruppe der unter 25-Jährigen – halte der Deutsche Landkreistag hingegen nicht für richtig.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt die maßvolle finanzielle Unterstützung des Bundes für die entstandenen Ernteausfälle in der Landwirtschaft infolge der anhaltenden Trockenheit. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Landwirtschaft ist in den ländlichen Räumen eine traditionell prägende Branche. Es ist für die Landkreise von Bedeutung, dass Bauern dauerhaft vom Ertrag ihrer Betriebe leben können. Daher ist die anteilige Soforthilfe des Bundes in dieser Sondersituation richtig."
Der Deutsche Landkreistag plädiert vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um einen sog. „Spurwechsel" von gut integrierten, abgelehnten Asylsuchenden für einen Statuswechsel mit einer einmaligen Stichtagsregelung. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Ein solcher einmaliger Statuswechsel käme den gut integrierten Geduldeten und Flüchtlingen zugute, vermiede aber gleichzeitig Anreize für den Zuzug von Wirtschaftsflüchtlingen. Eine solche Sonderregelung würde den auf Arbeitskräfte angewiesenen Unternehmen helfen, Planungssicherheit für die Landkreise in Bezug auf die Integration der Flüchtlinge schaffen und den Verwaltungsaufwand erheblich verringern."
Der Deutsche Landkreistag erachtet es für notwendig, trotz guter Konjunktur und einer großen Zahl zu besetzender Stellen mehr für Langzeitarbeitslose zu tun. Dafür müssen laut Präsident Landrat Reinhard Sager auch neue Wege ermöglicht werden: „Wir sind davon überzeugt, dass es besser ist, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Daher müssen die Anreize für Unternehmen, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben und sie einzustellen, verbessert werden. Hier kommt der sog. Passiv-Aktiv-Transfer ins Spiel, der es den Jobcentern ermöglicht, das Arbeitslosengeld II zur Finanzierung sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze einzusetzen. Der Einzelne würde somit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einen regulären Lohn erhalten. Damit könnte ein großer Beitrag geleistet werden, Menschen aus dem Bezug von Sozialleistungen herausführen."
Der Investitionsrückstand der Kommunen ist laut KfW-Kommunalpanel 2018 auf einen neuen Höchststand von knapp 159 Mrd. € gestiegen. Darunter machen die Schulen mit rd. 47,7 Mrd. € mittlerweile den größten Anteil aus, wie eine aktuelle Sonderauswertung zeigt. Diesen Befund hat der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke gegenüber dpa wie folgt kommentiert: „Der so wahrgenommene Investitionsrückstand liegt auch darin begründet, dass an die Kommunen immer neue Aufgaben gestellt werden. Die Kommunen tragen fast ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, während ihr Steueranteil nur gut halb so groß ist. Zum Problem leisten paradoxerweise auch die Investitionsförderprogramme des Bundes einen Anteil.
Die gute wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik wirkt sich auch auf die Kommunalfinanzen aus. Das zeigt die heute veröffentlichte aktuelle Prognose der kommunalen Spitzenverbände. Im Durchschnitt stehen die kommunalen Haushalte derzeit gut da. Allerdings ist diese positive Momentaufnahme verschiedenen Sonderfaktoren geschuldet, die alle nicht von Dauer sein werden. Die derzeitige Situation und die guten Aussichten sind ausschließlich einer sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung geschuldet und verschiedenen Bundeshilfen. Die kommunale Ebene vermag zwar derzeit Überschüsse zu erwirtschaften, krisenfest und aus sich heraus tragfähig sind die Kommunalfinanzen allerdings noch lange nicht.
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