Der Deutsche Landkreistag hat sich im Zusammenhang mit der Finanzierung der Integrationskosten der Kommunen für eine Änderung der Verteilung des kommunalen Umsatzsteueranteils ausgesprochen. Hintergrund ist ein entsprechendes Votum des Finanzausschusses des Bundesrates, das eine Forderung des Deutschen Landkreistages aufgreift. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es wäre ein Erfolg, in eine gerechtere Steuerverteilung zwischen den Kommunen einzutreten. Das ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund gleichwertiger Lebensverhältnisse von elementarer Bedeutung. Denn gleiche Chancen für Stadt und Land hängen auch entscheidend davon ab, was Landkreise, Städte und Gemeinden an finanziellen Handlungsmöglichkeiten haben. Derzeit wird die Umsatzsteuer nur nach Wirtschaftskraft verteilt mit der Folge, dass gerade Kommunen mit Strukturproblemen an der guten wirtschaftlichen Entwicklung nur wenig teilhaben. Daher fordern wir die Länder auf, im Bundesrat am kommenden Freitag den Einstieg in eine gerechtere Umsatzsteuerverteilung zu beschließen, um eine gemessen an den Einwohnern gleichmäßigere interkommunale Verteilung zu erreichen."
Der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Landkreistag sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisieren die heute bekannt gewordenen Überlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Versorgungsauflagen im Zusammenhang mit der Versteigerung von 5G-Frequenzen als unzureichend. Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung – so die Verbände –, wenn die Mobilfunkbetreiber über die bislang vorgesehenen Versorgungsauflagen hinaus künftig auch verpflichtet sein sollen, entlang der Landstraßen und besonders intensiv genutzter Schienenstrecken jenseits der ICE-Verbindungen eine Versorgung mit 5G sicherzustellen. Damit halte die Bundesnetzagentur aber an ihrem Ansatz fest, Versorgungsauflagen nur für Haushalte und einen Teil der Verkehrswege vorzusehen. Notwendig sei dagegen ein wirklich flächendeckender Ausbau des neuen 5G-Netzes.
Menschen und Unternehmen in unserem Land haben ein berechtigtes Interesse, schnellstens und verbindlich zu erfahren, wann die nächste Mobilfunkgeneration 5G zur Verfügung stehen wird. Das gilt insbesondere für den ländlichen Raum, dem 5G große Chancen als Wirtschafts- und Wohnstandort eröffnet: von der Wettbewerbsfähigkeit der Hidden Champions, der Digitalisierung der Landwirtschaft und der Innovationen im Handwerk bis zur gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen, etwa durch besseren Nahverkehr dank autonomer Busse und die Vernetzung des dörflichen Lebens. Der Anschluss an leistungsfähige digitale Infrastrukturen wie Mobilfunk im neuen Standard 5G ist moderne Daseinsvorsorge: So wie niemand in ländlichen Räumen von der Versorgung mit Strom oder Wasser gekappt wird, darf es keine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land geben.
„Das Teilhabechancengesetz darf keine Teilhabechancen vergeben. Daher ist das Votum des Bundestages sehr zu begrüßen", so kommentierte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, die jüngsten Beschlüsse im Deutschen Bundestag zum Teilhabechancengesetz.
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik hänge entscheidend von Gestaltungsspielräumen für die handelnden Akteure vor Ort ab. Insofern sei zu begrüßen, dass im betreffenden Gesetzentwurf nunmehr Forderungen des Deutschen Landkreistages aufgenommen wurden und auch Personen über Lohnkostenzuschüsse gefördert werden können, die innerhalb der letzten sieben Jahre für sechs Jahre Leistungen der Jobcenter erhalten haben. „Das ist positiv, weil laut dem Entwurf der Regierung gedroht hätte, viele sehr arbeitsmarktferne Menschen zu vergessen. Das Instrument darf aber nicht schon konzeptionell scheitern", so Sager.
Bildung zu fördern heißt, Armut zu verringern, Perspektiven vor Ort zu schaffen und Kindern eine Zukunft in ihren Heimatländern zu geben. Das ist das Ziel der Gemeinschaftsinitiative „1000 Schulen für unsere Welt", die der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund heute gemeinsam mit dem Schirmherren Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in Berlin starten. Städte, Landkreise und Gemeinden wollen gemeinsam mit ihrer Bürgerschaft und der lokalen Wirtschaft einen wirksamen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit, zur Bekämpfung von Fluchtursachen und zur Verbesserung der Lebenssituationen in Ländern des Globalen Südens leisten.
Am 29.10.2018 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Berlin den mit 10.000 € dotierten diesjährigen Nationalen Integrationspreis verliehen. Preisträger ist das Projekt „Brückenbau" der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und der Hilfsorganisation IsraAID Germany e.V. Das Projekt widmet sich der psychosozialen Betreuung von Flüchtlingen durch arabisch-israelische, jüdisch-israelische und deutsche Psychologen, Sozialarbeiter und Kunsttherapeuten.
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