Durch die Initiative der Europäischen Kommission, den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu forcieren (EU-Richtlinie 2014/55/EU), werden die Landkreise verpflichtet, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und verarbeiten zu können. Dies erfordert in den Kreisverwaltungen eine Anpassung der internen Prozesse, die sich bisher mit dem Anordnungs- und Zahlungsverfahren von Papierrechnungen beschäftigen, hin zu einem (automatisierten) elektronischen Prozessablauf (Workflow).
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