Die Digitalisierung hat sich mittlerweile zum Schlagwort für Vieles, oftmals alles Mögliche entwickelt. Neben der in Deutschland immer noch nicht in ausreichenden Ausstattung mit Glasfaserinfrastrukturen und der fehlenden Mobilfunkabdeckung sind aber letztlich Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung, mehr Möglichkeiten im Bildungsbereich oder neue Chancen der Nahversorgung durch digitale Anwendungen gemeint.
Durch die Initiative der Europäischen Kommission, den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu forcieren (EU-Richtlinie 2014/55/EU), werden die Landkreise verpflichtet, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und verarbeiten zu können. Dies erfordert in den Kreisverwaltungen eine Anpassung der internen Prozesse, die sich bisher mit dem Anordnungs- und Zahlungsverfahren von Papierrechnungen beschäftigen, hin zu einem (automatisierten) elektronischen Prozessablauf (Workflow).
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