Was können kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger unternehmen, wenn man sie in sozialen Netzwerken mit Hassbotschaften überzieht? Wer hilft ihnen bei Bedrohungen? Was schützt vor körperlichen Angriffen? Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu Hause sinnvoll, welche unterwegs? Wo gibt es Unterstützung, wer berät? Zu diesen und weiteren Fragen hat das Nationale Zentrum für Kriminalprävention mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände eine Broschüre zum Umgang mit Bedrohungen und Hass erarbeitet, die jetzt veröffentlicht worden ist.
Die aktuelle wohnungs- und baupolitische Diskussion konzentriert sich zu stark auf die angespannten Wohnungsmärkte in einigen Großstädten und Ballungsräumen, während die Situation in ländlichen Räumen zu wenig Beachtung findet. Die undifferenziert generalisierte Forderung „Bauen, Bauen, Bauen“ greift deshalb zu kurz und verkennt die unterschiedliche Ausgangslage und die Bedarfe sowohl bezogen auf die Ballungsräume selbst – nicht jede Großstadt wächst – als auch in Bezug auf die unterschiedlichen ländlichen Räume. Es gilt daher, die Wohnungsdiskussion auf eine sachbezogene und abgewogenere Grundlage zu stellen.
Nach der Erstauflage 2008 legen wir die Darstellung über die 294 Landkreise, ihre Kreistage und ihre Landräte nach den 123 Kreistagswahlen am 26. Mai 2019 sowie zahlreichen Landratswahlen zum 6. Male vor. Mit dieser Publikation hoffen wir erneut, interessante Einblicke in die Landkreislandschaft zu vermitteln. Angegeben ist bei den Landräten jeweils der Amtsantritt (ggf. auch bei einem Rechtsvorgänger des heutigen Landkreises) und das Ende der Amtsperiode.
Als Schulträger sind die Landkreise für die infrastrukturellen Voraussetzungen von Bildung verantwortlich. Die Digitalisierung verändert diese Aufgabe. Was dies konkret bedeutet und welche Handlungsanforderungen sich für die Landkreise ergeben, zeichnet sich erst in Teilen ab. Neben einem Glasfaseranschluss ist für leistungsfähige Stromanschlüsse, sichere Computernetze und eine fortlaufende IT-Unterstützung zu sorgen.
Die Empfehlungen verstehen sich als Arbeits- und Orientierungshilfen für örtliche Betreuungsbehörden bei der Umsetzung der mit § 4 BtBG n. F. verbundenen zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde.
Aufgrund der Dateigröße steht Band 137 nicht als Download zur Verfügung, kann aber elektronisch bei der Hauptgeschäftsstelle unter
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