Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßen ausdrücklich, dass das Wohngeld zum 1. Januar 2020 erhöht und künftig alle zwei Jahre automatisch angepasst werden soll. Der Gesetzentwurf zur Wohngeldreform 2020 wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt soll zum 1. Januar 2020 von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen.
Der Deutsche Landkreistag wendet sich kritisch gegen Überlegungen, bei der anstehenden Grundsteuerreform den Ländern weitgehende Abweichungsmöglichkeiten einzuräumen. „Wir brauchen jetzt zügig die Vorlage eines Gesetzentwurfs und nicht immer wieder neue Ideen. Wir erwarten sowohl vom Bund als auch von den Ländern, dass sie sich endlich auf eine bundesgesetzliche Regelung verständigen und in deren Umsetzung eintreten anstatt sich in Grundsatzscharmützeln zu verlieren" erklärte der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager.
Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung schreitet nicht so schnell voran wie erhofft. Der Deutsche Landkreistag hat sich deshalb anlässlich der heutigen Sitzung des Digitalrats unter Leitung der Bundeskanzlerin dafür ausgesprochen, die Voraussetzungen für eine Verwaltungsdigitalisierung rascher zu schaffen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Nach wie vor sind nicht alle Kernelemente des Portalverbundes geklärt, der künftig eine elektronische Verwaltung ermöglichen soll. Ohne einen solchen Rahmen für die IT-Architektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen kann die Digitalisierung nicht wirklich Fahrt aufnehmen. Zudem brauchen wir einen echten Modernisierungsschub in der Verwaltung, der eine durchgängige elektronische Bearbeitung vom Antrag über das Verfahren bis zum Bescheid ermöglicht. Das erfordert eine stärkere Berücksichtigung kommunaler Belange."
Am 26. Mai 2019 wählen die EU-Bürger ein neues Europäisches Parlament. Im Anschluss daran wird im Herbst die Europäische Kommission neu besetzt. Europa steht aktuell mit Blick auf den Brexit, aber auch aufgrund der Auswirkungen der neuen Aufgaben im Bereich von Migration, Sicherheit und Globalisierung vor zentralen Herausforderungen, die kraftvoller Lösungen bedürfen. Über allem steht, die EU wieder stärker bei den Bürgern zu verankern und die gesellschaftliche Akzeptanz für Europa zu befördern. Der Deutsche Landkreistag hat vor diesem Hintergrund europapolitische Kernforderungen formuliert, die aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze aus kommunaler Perspektive aufzeigen.
Der Deutsche Landkreistag hat den Bund anlässlich der aktuellen Haushaltsberatungen aufgefordert, seine finanzielle Beteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen auch über 2019 hinaus fortzusetzen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Der Bund darf uns nicht im Regen stehen lassen. Vor allem die Unterbringungskosten sind eine Dauerbelastung für die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Dauerlasten engen uns finanziell erheblich ein. Es ist grotesk, dass wir in der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse' auf der einen Seite über aufgabengerechte Finanzstrukturen diskutieren und sich der Bund auf der anderen Seite aus der belastungsorientierten Finanzierung der Flüchtlingskosten zurückziehen will. Wir brauchen an dieser Stelle eine verlässliche Lösung für die nächsten Jahre." Die Bundesregierung dürfe nicht wortbrüchig werden: „Es war die Bundeskanzlerin selbst, die uns vor zwei Jahren zugesagt hat, dass der Bund die Wohnkosten für anerkannte Flüchtlinge auch künftig übernimmt."
Die heutige Zustimmung des Bundesrates zu verschiedenen Änderungen des Grundgesetzes kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke wie folgt: „Zusätzliche Mittel zur Schuldigitalisierung sind unbedingt erforderlich. Das stellt niemand in Abrede. Allerdings bedarf es dafür keiner Änderung des Grundgesetzes. Stattdessen hätte das Geld den Ländern auch über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden können, was das vorgesehene übliche Vorgehen ist, wenn sich die Aufgaben von Bund und Länder unterschiedlich kostenmäßig zueinander entwickeln. Insofern blicken wir auf das Vorhaben mit Skepsis. Die durch die Grundgesetzänderungen geweckten Erwartungen sowie deren Folgewirkungen – auch über den Digitalpakt Schule hinaus – werden uns noch lange beschäftigen."
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