Der Deutsche Landkreistag fordert anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch zukünftig wirksame Gestaltungsmöglichkeiten der Landkreise im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Präsident Landrat Reinhard Sager betonte: „Das Gericht hat die Gestaltungsrechte der Aufgabenträger bei der Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung ganz klar gestärkt. Wir brauchen gerade in Anbetracht von Mobilitätswende, Klimaschutz und gleichwertigen Lebensverhältnissen weiterhin wirksame kommunale Gestaltungsmöglichkeiten.“ Daher ist es unverständlich, wenn der Verband des privaten Omnibusgewerbes (bdo) vorgeblich zur Stärkung der Finanzinteressen seiner Mitglieder eine Änderung der Rechtslage herbeiführen wolle. „Diese Änderung würde eher große Verkehrskonzerne begünstigen und wäre deshalb nicht im Interesse der mittelständischen Busunternehmer, mit denen die Kommunen vielfältig zusammenwirken.“
Seit gestern kursiert ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung. Danach sollen künftig die Notfallambulanzen der Krankenhäuser durch Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Standorten ersetzt werden, worüber Krankenkassen und Kassenärzte bestimmen sollen. Zudem ist vorgesehen, den kommunalen Rettungsdienst faktisch der Planung der Krankenkassen und Kassenärzte zu unterstellen. Der Deutsche Landkreistag kritisiert diese Pläne deutlich. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir können beide Aspekte nicht nachvollziehen. Einerseits würde die Versorgung in Krankenhäusern in der Fläche empfindlich geschwächt, andererseits der kommunale Rettungsdienst zu einem reinen Erfüllungsgehilfen von Krankenkassen und Kassenärzten. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Die Landrätinnen und Landräte könnten vor allem nicht nachvollziehen, warum die Axt an den Rettungsdienst und damit an funktionierende und bewährte kommunale Strukturen gelegt werden soll.
Der Deutsche Landkreistag hat aus Anlass der Auftaktsitzung seines Präsidiums in diesem Jahr im Landkreis Fürstenfeldbruck mehr Anstrengungen für verbesserte Mobilitätangebote in der Fläche gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte nach der Zusammenkunft von Landräten aus ganz Deutschland: „Wir begrüßen, dass die Verkehrspolitik des Bundes neben der Ausrichtung auf den Klimaschutz erkennbar auch einen stärkeren Fokus auf die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Fläche legt. Die Streichung der Beschränkung auf Verdichtungsräume und die intensivere Förderung von Maßnahmen der Schienenelektrifizierung im GVFG-Bundesprogramm sowie die Erhöhung der Regionalisierungsmittel sind der richtige Weg.“ Es komme nun entscheidend auf die Länder an, die die mit dem Klimapaket bereitgestellten zusätzlichen 5 Mrd. € Regionalisierungsmittel für den Zeitraum 2020-2031 im Interesse von Klimaschutz und gleichwertigen Lebensverhältnissen für eine Verbesserung auch auf der Schiene und im Busverkehr nutzen müssten. „Wir erwarten von den Ländern den vollen Abruf der Mittel und keinen Ersatz eigener Gelder“, forderte Sager.
Der Deutsche Landkreistag hat sich nach der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Fürstenfeldbruck noch einmal klar gegen eine mögliche Übernahme kommunaler Altschulden in einzelnen Bundesländern durch den Bund positioniert und stattdessen mehr Zukunftsinvestitionen in gleichwertige Lebensverhältnisse gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager: „Die Bedingungen für eine Altschuldenübernahme sind überhaupt nicht erfüllt. Keines der betroffenen Länder hat sich in den vergangenen Monaten zu seiner Alleinverantwortung für die finanzielle Lage ihrer Kommunen bekannt und dargestellt, wie es eine künftige Unterfinanzierung seiner Kommunen unterbinden werde. Es geht zudem bei der Gleichwertigkeit vor allem darum, nach vorne gerichtet etwas für die ländlichen, aber auch für die strukturschwachen Räume zu tun und dadurch das Land zusammenzuhalten sowie einer fortschreitenden Entfremdung von ländlichen und städtischen Räumen entgegenzuwirken. Das rückwärtsgewandte Abtragen kommunaler Altschulden im Ruhrgebiet, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland durch den Bund wäre kein zukunftsweisender Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Der Bund sollte nicht die falschen Prioritäten setzen und durch unsolidarisches Verhalten die Ziele der Gleichwertigkeitsdebatte in ihr Gegenteil verkehren.“
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich in seiner Sitzung im Landkreis Fürstenfeldbruck mit der jüngeren Rechtsprechung zur Kreisumlage und der damit im Zusammenhang stehenden Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden auseinandergesetzt. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Nach dem klarstellenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai letzten Jahres ist zu hoffen, dass sich die Diskussion an dieser Stelle beruhigt und die völlig überzogene ‚Erfindung‘ von Verfahrenspflichten der Landkreise bei der Kreisumlagefestsetzung rasch ein Ende findet. Die Festsetzung der Kreisumlage durch die Kreistage erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.“ Die Verfahrensanforderungen könnten die Landkreise selbst gestalten. Die Durchführung eines formalisierten Anhörungsverfahrens sei laut Bundesverwaltungsgericht gerade nicht zwingend geboten. Sager zeigte sich erfreut, dass dies vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis bereits in einem ersten Revisionsverfahren nach der Richtigstellung durch das Bundesverwaltungsgericht konsequent berücksichtigt worden sei.
Am 1. Dezember tritt die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen mit ihrem neu zusammengestellten Kollegium ihr Amt an. Die neue EU-Kommission steht vor zentralen Herausforderungen, die einer kraftvollen Lösung bedürfen. Der Deutsche Landkreistag hat dazu Forderungen aufgestellt mit dem Ziel, die europäischen Regelungen auf kommunaler Ebene praktikabel zu gestalten und so die Akzeptanz der europäischen Politik bei Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen.
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