Nach der heutigen Veröffentlichung von Zwischenergebnissen der Universität Bremen zum Personalbedarf in Pflegeheimen drängt der Deutsche Landkreistag auf eine Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung. Präsident Landrat Reinhard Sager kommentierte das neue Verfahren zur Personalbemessung, wonach in Pflegeheimen ein deutlicher Personalzuwachs erforderlich sei: „Die Pflegeversicherung muss eine verbesserte Personalausstattung ebenso finanzieren wie eine bessere Entlohnung von Pflegekräften. Eine neuerliche Belastung der Pflegebedürftigen und damit auch der Hilfe zur Pflege muss ausgeschlossen werden.“
Mit einiger Verwunderung sieht der Deutsche Landkreistag, dass der Bundesrat heute der Errichtung der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement zwar zugestimmt, dabei aber die Kommunen weitestgehend außen vor gelassen hat. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Die Bundesregierung hatte uns im November noch fest zugesagt, die drei kommunalen Spitzenverbände im Stiftungsrat mit jeweils einem Sitz zu beteiligen. Nun soll es hingegen insgesamt nur einen Sitz für alle drei Verbände zusammen geben. Und das in einem durch und durch kommunalen Thema, das auch im Rahmen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse gerade auch mit Blick auf die unterschiedliche Bedeutung und Ausprägung der ehrenamtlichen Betätigung und des bürgerschaftlichen Engagements im großstädtischen Raum auf der einen und den ländlichen Räumen auf der anderen Seite eine zentrale Rolle gespielt hat. Sowohl Stadt als auch Land müssen daher in der Stiftung repräsentiert sein. Wir können nicht nachvollziehen, warum die Länder dies ohne Gegenwehr durchgewunken haben.“
Der Deutsche Landkreistag begrüßt, dass der Bundesrat heute verschiedenen Gesetzen zugestimmt hat, die die Verkehrsentwicklung in den Landkreisen verbessern werden. „Das ist vor allem für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse von großer Bedeutung“, so das Fazit von Präsident Landrat Reinhard Sager. Es sei richtig, dass die Verkehrspolitik des Bundes neben der Ausrichtung auf den Klimaschutz erkennbar auch einen stärkeren Fokus auf die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Fläche lege.
„Die Klimawende kann nur mit den ländlichen Räumen gelingen, ohne sie steht das Generationenprojekt auf tönernen Füßen,“ so formulierte es der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Papiers des kommunalen Spitzenverbandes zu Klimawandel und erneuerbaren Energien. „Die Mehrheit der Bevölkerung lebt in Landkreisen. Diese Menschen tragen einen Großteil der Lasten zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Auf dem Land befinden sich die meisten Anlagen für Windkraft, Bioenergie und Solarstrom. Daher brauchen die ländlichen Räume einen Ausgleich mit dem Ziel einer gerechten Lastenverteilung. Das heißt vor allem, die Investitionen z. B. im Bereich der digitalen Infrastruktur, der medizinischen Versorgung, beim Verkehr oder im Hinblick auf die Dezentralisierung von Bundes- und Landesbehörden hochzufahren. Nur so kann eine Energie- und Klimapolitik gelingen, die von der Bevölkerung überall im Lande akzeptiert und unterstützt wird.“
Der Deutsche Landkreistag fordert anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch zukünftig wirksame Gestaltungsmöglichkeiten der Landkreise im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Präsident Landrat Reinhard Sager betonte: „Das Gericht hat die Gestaltungsrechte der Aufgabenträger bei der Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung ganz klar gestärkt. Wir brauchen gerade in Anbetracht von Mobilitätswende, Klimaschutz und gleichwertigen Lebensverhältnissen weiterhin wirksame kommunale Gestaltungsmöglichkeiten.“ Daher ist es unverständlich, wenn der Verband des privaten Omnibusgewerbes (bdo) vorgeblich zur Stärkung der Finanzinteressen seiner Mitglieder eine Änderung der Rechtslage herbeiführen wolle. „Diese Änderung würde eher große Verkehrskonzerne begünstigen und wäre deshalb nicht im Interesse der mittelständischen Busunternehmer, mit denen die Kommunen vielfältig zusammenwirken.“
Seit gestern kursiert ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung. Danach sollen künftig die Notfallambulanzen der Krankenhäuser durch Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Standorten ersetzt werden, worüber Krankenkassen und Kassenärzte bestimmen sollen. Zudem ist vorgesehen, den kommunalen Rettungsdienst faktisch der Planung der Krankenkassen und Kassenärzte zu unterstellen. Der Deutsche Landkreistag kritisiert diese Pläne deutlich. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir können beide Aspekte nicht nachvollziehen. Einerseits würde die Versorgung in Krankenhäusern in der Fläche empfindlich geschwächt, andererseits der kommunale Rettungsdienst zu einem reinen Erfüllungsgehilfen von Krankenkassen und Kassenärzten. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Die Landrätinnen und Landräte könnten vor allem nicht nachvollziehen, warum die Axt an den Rettungsdienst und damit an funktionierende und bewährte kommunale Strukturen gelegt werden soll.
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