Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnen im Zusammenhang mit den derzeitigen Verhandlungen um die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber und Flüchtlinge davor, dass Länder und Krankenkassen dieses sinnvolle Vorhaben nicht leichtfertig aufs Spiel setzen dürften. „Städte, Landkreise und Gemeinden tragen die notwendigen Gesundheitskosten im Rahmen des Asylverfahrens. Die Gesundheitskarte würde die Abwicklung über die Krankenkassen vorsehen und könnte den Kommunen die Arbeit erleichtern.
Der Deutsche Bürgerpreis der Initiative „für mich. für uns. für alle" startet in die nächste Wettbewerbsrunde. Mit dem Schwerpunktthema „Deutschland 2016 – Integration gemeinsam leben" widmet sich der Preis in diesem Jahr Personen und Projekten, die mit ihrem freiwilligen Engagement den Austausch und das Miteinander der Menschen – gerade in Bezug auf die Integration von Flüchtlingen – fördern. Damit möchte der größte deutsche Ehrenamtspreis zeigen, wie Integration gelingen und Menschen in die Gesellschaft einbezogen werden können. Teilnahmeschluss ist der 30.6.2016.
Der Europäische Gerichtshof hat heute bestätigt, dass für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge Wohnsitzauflagen möglich sind. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte die Entscheidung: „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Eine Wohnsitzauflage – aus kommunaler Sicht sogar weitergehend eine die Reisefreiheit beschränkende Residenzpflicht – ist Voraussetzung für die gelingende Integration von Flüchtlingen. Ohne eine Wohnsitzauflage sind kommunale Integrationsangebote nicht planbar, und es ist nicht gewährleistet, dass sie die Flüchtlinge auch tatsächlich erreichen."
Die Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) müssen dringend weiter entwickelt und an aktuelle Aufgaben und Problemstellungen angepasst werden. Dazu haben die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag als Träger der Jobcenter heute ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Es enthält Vorschläge, wie der notwendigen besseren Förderung von Langzeitarbeitslosen sowie der stark wachsenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylberechtigten innerhalb des SGB II entsprochen werden kann. Außerdem benennt es Möglichkeiten zur Entlastung der Jobcenter sowie zur Vereinfachung der Verfahren im SGB II und gibt Anregungen für eine effizientere Bearbeitung.
Das Statistische Bundesamt berichtet von einem „Rekordüberschuss" des Staates im Jahr 2015 in Höhe von 19,4 Mrd. €. Diese Meldung kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Hans-Günter Henneke wie folgt: „Das ist eine erfreuliche Nachricht, gerade in Zeiten steigender Finanzierungsnotwendigkeiten des Staates, etwa im Zuge der Flüchtlingskrise. Allerdings darf dies nicht zum Anlass genommen werden, jetzt erst recht das Geld mit vollen Händen auszugeben.
Der Deutsche Landkreistag hat die Lohnforderung der Gewerkschaften für die anstehende Tarifrunde der Bediensteten von Bund und Kommunen als weit überzogen zurückgewiesen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Städte, Landkreise und Gemeinden müssten für die gut 1 Mio. Beschäftigten allein in den kommunalen Verwaltungen ungefähr 2,8 Mrd. € zusätzlich aufbringen. Eine derartige Steigerung ist durch die aktuellen Lebenshaltungskosten, die Energiepreis- und Zinsentwicklung nicht zu rechtfertigen und geht noch über die in den Vorjahren von den Gewerkschaften gestellten Forderungen hinaus."
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