Der Deutsche Landkreistag hat die SGB II-Empfängerzahlen (Hartz IV) für den Monat September veröffentlicht und stellt sie in Relation zu den Einwohnerzahlen dar. Mit 6,04 Mio. Empfängern stagnieren diese im Vergleich zum Vormonat und im Vergleich zum Vorjahr. Besorgnis erregend ist, dass die positive Entwicklung der Arbeitslosigkeit seit 2005 im SGB II nur teilweise ankommt. Bei schwerbehinderten Menschen und Älteren steigen die Arbeitslosenzahlen sogar an.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 18.9.2014 entschieden, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) in Teilen europarechtswidrig ist. Ein Auftragnehmer könne nicht verpflichtet werden, von einem Subunternehmer die Zahlung eines Mindestlohns zu verlangen, wenn der Subunternehmer die Leistung allein im Ausland erbringt.
Ideenreichtum, Engagement und Originalität waren im Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz" wieder gefragt, bei dem erfolgreiche Projekte zum CO2-Sparen gesucht werden. Heute sind die diesjährigen neun Gewinnerkommunen feierlich bekannt gegeben und mit einem Preisgeld von je 30.000 Euro belohnt worden.
Seit 2009 loben das Bundesumweltministerium und das beim Deutschen Institut für Urbanistik angesiedelte Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz gemeinsam den Wettbewerb aus. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.
Der Tag der Regionen bringt alljährlich Landwirte, Handwerker, Vereine, Initiativen, Verbände, Betriebe und viele weitere Engagierte zusammen. Ab dem 26. September bis 12. Oktober präsentieren diese Akteure in ganz Deutschland die Stärken der Regionen und die Vorteile regionalen Wirtschaftens.
Knapp 60 Kommunen haben sich gemeinsam mit Migranten- und zivilgesellschaftlichen Organisationen am ersten Wettbewerb „Kommune bewegt Welt" beteiligt. Die drei Preisträger wird der Schirmherr des Wettbewerbs, Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, am 15. September 2014 im Ulmer Stadthaus ehren. Neben den drei ausgelobten Preisen im Gesamtwert von 50.000 Euro
Die im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des Europäischen Fiskalpakts 2012 verabredete und im Koalitionsvertrag im Herbst 2013 näher fixierte stufenweise Entlastung der Kommunen um zunächst 1 Mrd. € und sodann um 5 Mrd. € jährlich dient der flächendeckenden Verbesserung der kommunalen Finanzlage durch den Bund. Ziel ist es, dass die Kommunen zum einen die Gewähr dafür bieten, die Vorgaben des Fiskalpakts einzuhalten, und zum anderen wieder deutlich vermehrt investieren. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen erfolgen durch die Kommunen. Wegen der angespannten kommunalen Finanzlage hat in den vergangenen Jahren ein deutlicher Investitionsverfall stattgefunden.
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