Die in der Umfrage der Hochschule Koblenz zur Ausstattung und Arbeitssituation in den Jugendämtern der Kreise, Städte und Gemeinden veröffentlichten Vorwürfe weist der Deutsche Landkreistag entschieden zurück. 290 der 294 Landkreise sind Träger eines Jugendamts. „Die gegenüber der Presse behaupteten Situationsbeschreibungen waren und sind nicht Realität in den Jugendämtern der Landkreise", so Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. Trotz aller Bemühungen sei es dem kommunalen Spitzenverband bislang nicht gelungen, die Publikation zur Umfrage von der Deutschen Kinderhilfe als Auftraggeberin zu bekommen. „Das halten wir gegenüber den Landkreisen als überwiegende Träger der Jugendämter für ein Unding, zumindest jedenfalls für einen schlechten, unprofessionellen Stil."
Der Deutsche Landkreistag erwartet von der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone eine Stärkung des Wettbewerbs auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt sowie eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Landrat Reinhard Sager, sagte: „Ich begrüße die Ankündigung der Vodafone, in den nächsten vier Jahren 12 Mrd. € in den Ausbau ihrer Infrastrukturen zu investieren." Unser gemeinsames Ziel müsse es sein, Deutschland entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag bis 2025 flächendeckend mit Gigabit-Netzen zu versorgen. Er erwarte, dass die durch die Übernahme des in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen aktiven Anbieters Unitymedia gestärkte Vodafone nicht nur ihre Kabelnetze weiter ertüchtige, sondern auch den Glasfaserausbau bis in die Häuser vorantreibe, und zwar gerade auch in ländlichen Räumen.
Anlässlich des Besuchs von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Berufsschulen im Zusammenhang mit der „Woche der beruflichen Bildung" hat der Deutsche Landkreistag die Bedeutung dieser Bildungseinrichtungen unterstrichen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Landkreise als Träger der Berufsschulen betrachten die duale Ausbildung als Kern der beruflichen Bildung in Deutschland und damit als ein echtes Erfolgsmodell. Sie sind ein wichtiges Standbein der Bildungsinfrastruktur in ländlichen Räumen."
Nach der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat der Deutsche Landkreistag mitgeteilt, dass das Ergebnis die Landkreise stark belaste. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen leisten gute Arbeit und sollen daher auch an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Allerdings müssen wir ebenso Augenmaß bewahren und dürfen uns nicht selbst eine allzu schwere Hypothek für die kommenden Jahre aufbürden. Die Einigung geht bis an die Grenze des Verkraftbaren." Gleichwohl sei auch festzustellen, dass mit zweieinhalb Jahren eine deutlich längere Laufzeit erreicht werden konnte. Die Forderung der Gewerkschaften habe bei einem Jahr gelegen.
Vor der entscheidenden Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat der Deutsche Landkreistag die Gewerkschaften zur Mäßigung aufgefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Eine Einigung kann nur gelingen, wenn die Gewerkschaften kompromissbereit sind. Die Forderungen sind jedenfalls aus kommunaler Sicht nicht erfüllbar und würden zudem in den unteren Tarifgruppen zu Lohnsteigerungen führen, die mit der realen Preisentwicklung nichts mehr zu tun hätten." Er sprach sich stattdessen für eine moderate Erhöhung der Tarifverdienste aus.
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer hat der Deutsche Landkreistag dazu aufgerufen, die notwendige Neuregelung zügig auf den Weg zu bringen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte am Rande der Jahrestagung des kommunalen Spitzenverbandes in Wiesbaden: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass die Grundsteuer nun zügig reformiert werden muss. Wir sind zu viele Jahre in diesem Thema nicht voran gekommen. Was wir erreichen müssen, ist ein gerechteres System der Grundstücksbewertung. Die Modelle dazu liegen auf dem Tisch. Es ist Zeit für Entscheidungen und nicht für erneute Grundsatzdiskussionen." Insofern seien die vorhandenen Alternativen anhand des Urteils auf ihre sachliche, zeitliche und politische Umsetzbarkeit zu prüfen. Grundlage sollte das Modell des Bundesrates sein, das sowohl die Vorgaben der Finanzministerkonferenz als auch kommunale Erwartungen erfülle.
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