Sondierungsgespräche: Bund muss Kommunen befähigen, ihre Gestalterrolle auszufüllen
Im Rahmen der laufenden Sondierungsgespräche im Bund appelliert der Deutsche Landkreistag an die Parteien, vor allem ein zentrales kommunales Anliegen aufzugreifen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Eine neue Bundesregierung muss sich zum Ziel setzen, Landkreise und Gemeinden zu befähigen, die ihnen obliegenden Aufgaben und Herausforderungen aus eigener Kraft und mit eigenen Ressourcen zu bewältigen. Eine Stärkung der Kommunen darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss auch ganz konkret erfolgen. Das bedeutet, statt weiteren Mitfinanzierungen des Bundes bei kommunalen Aufgaben den Weg einer Stärkung der kommunalen Steuerbasis einzuschlagen. Sonst würden die Kommunen immer mehr zu Kostgängern des Bundes und hätten immer weniger selbst zu entscheiden."
BREKO, BUGLAS, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzen für die Zukunft auf einen Glasfasermarkt mit fairen Spielregeln für alle Marktteilnehmer. Dabei steht der gemeinschaftliche Ausbau zukunftssicherer, reiner Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude Deutschlands im Wege von Kooperationen im Vordergrund. Im Rahmen solcher Modelle gewähren sich Anbieter fairen und transparenten Zugang zu ihren Netzen (Open Access). „Open-Access-Geschäftsmodelle zwischen den zahlreichen lokalen und regionalen sowie bundesweiten Netzbetreibern inklusive der Deutschen Telekom sind die Ausbauszenarien der Zukunft", sind BREKO, BUGLAS, Deutscher Landkreistag und VKU überzeugt. Auf diese Weise lassen sich die Kräfte sinnvoll bündeln, so dass beim Glasfaserausbau volkswirtschaftlich unsinniger Doppelausbau vermieden wird.
Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund setzen sich für einen Erhalt der Europäischen Regionalpolitik auch in der kommenden Förderperiode nach 2020 ein. Deshalb unterzeichneten die drei kommunalen Spitzenverbände gemeinsam die Grundsatzerklärung zur Allianz für die Kohäsionspolitik. „Durch den erwarteten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union muss künftig mit Kürzungen im Haushalt der EU gerechnet werden, die gerade in wirtschaftlich stärker entwickelten Mitgliedstaaten dazu führen könnten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich reduziert werden", so die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände Helmut Dedy (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund). „Durch die Unterzeichnung der Erklärung wollen wir deutlich machen, dass die europäische Strukturpolitik in den deutschen Städten, Landkreisen und Gemeinden wichtige Impulse setzt und die Zuschussförderung trotz erwarteter Kürzungen flächendeckend erhalten bleiben muss."
Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag veranstalten heute und morgen den zum 10. Mal stattfindenden Tag der kommunalen Jobcenter. Die diesjährige Veranstaltung wird sich mit der Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik sowie einer Stärkung der Jobcenter befassen, die – unbeschadet der aktuellen bundespolitischen Situation – in der laufenden Legislaturperiode erreicht werden muss.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt weiter an Deutschland heran. Die Seuche tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und Polen, in weiter östlich liegenden Ländern bereits seit 2007 häufig auf und verbreitet sich immer weiter Richtung Westen. Es besteht die ständige Gefahr der Verschleppung über Landesgrenzen hinweg. Doch vor allem über eine Verschleppung durch den Menschen kann die Seuche sprunghaft große Entfernungen in kurzer Zeit überbrücken und rasch auch Deutschland treffen. Zur Vorbereitung auf eine mögliche Betroffenheit der deutschen Landwirte hat heute in Berlin eine gemeinsame Veranstaltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Bauernverbandes zu Sachstand und Umgang mit dieser Form der Schweinepest stattgefunden. In der sehr gut besuchten Konferenz ging es darum, Deutschland vor einem Seucheneintrag zu schützen, aber auch für den möglichen Ernstfall vorbereitet zu sein.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verfassungskonform ist. Es sei nicht zu beanstanden, dass das Land die Verantwortung für die Planung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2013 auf die Landkreise übertragen habe. Die damit verbundene Beschneidung des Aufgabenbestandes der betroffenen kreisangehörigen Gemeinden sei gering, zumal ihnen umfangreiche Zuständigkeiten in diesem Bereich verblieben – so sei ihnen die örtliche Kinderbetreuungsplanung (Mikroplanung) möglich und sie würden in die Bedarfsplanung der Landkreise einbezogen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte: „Im Rahmen der Kinderbetreuung hat das Gericht die Zuständigkeit der Landkreise bestätigt. Ein Meilenstein ist das Urteil aber unter einem anderen Gesichtspunkt: Denn es hat der kommunalen Ebene insgesamt ein Klagerecht eröffnet, wenn das Schutzniveau der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie von Gemeinden und Landkreisen nach den Landesverfassungen hinter dem des Grundgesetzes zurückbleibt. Hierin liegt aus kommunaler Sicht der eigentliche Fortschritt, auf den wir lange gewartet haben. Das Urteil reicht daher weit über den konkreten Fall in Sachsen-Anhalt hinaus und hat bundesweite Bedeutung."
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