Aus Anlass der heute veröffentlichten Statistik zu den Leistungen für Asylbewerber im letzten Jahr hat der Deutsche Landkreistag Länder und Bund aufgefordert, die Landkreise bei der Aufnahme von Flüchtlingen bestmöglich finanziell zu unterstützen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Im letzten Jahr stieg die Zahl der Empfänger von Leistungen für Asylbewerber im Vergleich zum Vorjahr um 61 %. Die Zahlen für 2015 werden aller Voraussicht nach nochmals deutlich höher liegen.
Der Deutsche Landkreistag hat zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn für Asylbewerber gefordert. „Wir sprechen uns dafür aus, dass für einen Zeitraum von zumindest drei Monaten die Beschäftigung von Asylbewerbern auch zu einem Entgelt unterhalb des Mindestlohns möglich sein sollte", sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Donnerstagausgabe). „Viele Unternehmen sind nach unserer Erfahrung grundsätzlich bereit, Asylbewerber und Flüchtlinge zu beschäftigen", sagte Henneke. Allerdings verfüge dieser Personenkreis vielfach nur über unzureichende Sprachkenntnisse. Hinzu komme, dass die konkrete Berufserfahrung oftmals erst noch erworben werden müsse. Die Möglichkeit der Aussetzung des Mindestlohns „würde einen guten Beitrag zur Integration leisten und helfen, dass Flüchtlinge umso schneller in Deutschland Fuß fassen", sagte Henneke. Um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden, „sollte die Ausnahme zeitlich eng befristet sein", sagte er.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt das heutige Urteil des OLG Dresden, das klargestellt hat, dass Eltern kein Schadensersatz auf Verdienstausfall zusteht, wenn ihre Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Das Urteil ist richtig und benennt wichtige Leitplanken, wenn es um die Ansprüche der Eltern geht. Oft wird öffentlich suggeriert, dass man den Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte, auf Schadensersatz verklagen könne, wenn der Rechtsanspruch auf Betreuung nicht realisiert werden kann. Das Gericht bestätigt nun die Rechtsauffassung des Deutschen Landkreistages." Insbesondere habe das Gericht festgestellt, dass der Verdienstausfall der Eltern nicht vom Anspruch auf Krippenbetreuung umfasst sei, der sich lediglich auf das Kind bezöge. „Somit fehlt es an einer sog. drittschützenden Norm, auf die sich ein Amtshaftungsanspruch zwingend stützen muss. Das ist in derartigen Konstellationen nicht der Fall."
Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsprognose fordert der Deutsche Landkreistag eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. In Anlehnung an das praktizierte und bewährte Verfahren an Flughäfen sollte über entsprechende Asylanträge spätestens innerhalb von drei Wochen rechtskräftig entschieden werden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke erläuterte den Vorschlag des Deutschen Landkreistages: „Dazu müssten von den Ländern in Grenznähe ausreichend dimensionierte Aufnahmeeinrichtungen errichtet werden, in der die Asylbewerber bis zu ihrer freiwilligen Rückkehr bzw. Abschiebung unterzubringen sind. Eine Verteilung dieser Asylbewerber auf die Kommunen fände nicht statt."
Am 19.8.2015 wurde von Bundesinnenminister de Maizière die aktuelle Flüchtlingsprognose für 2015 vorgestellt. Danach werden in diesem Jahr bis zu 800.000 Flüchtlinge in Deutschland erwartet. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir sollten jetzt mit Augenmaß handeln und schrille Töne vermeiden. Richtig ist zwar, dass wir in Anbetracht drastisch steigender Flüchtlingszahlen bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vor großen Herausforderungen stehen.
Mit Unverständnis hat der Deutsche Landkreistag auf die erneute Streikandrohung für kommunale Betreuungseinrichtungen reagiert. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kritisierte die Zurückweisung des Schlichterspruchs durch die Gewerkschaften deutlich. Gegenüber der Rheinischen Post (Dienstagsausgabe) äußerte er sich wie folgt: „Ein erneuter Streik würde das Fass zum Überlaufen bringen, aus gewerkschaftspolitischen Motiven gesellschaftliche Realitäten verkennen und die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen überschätzen. Hier wird eine Tarifauseinandersetzung auf dem Rücken von Kindern und Eltern ausgetragen, die bereits während des ersten Streiks über Gebühr strapaziert worden sind. Niemand bestreitet, dass die Erzieherinnen und Erzieher eine verantwortungsvolle Aufgabe für uns alle erfüllen, die auch angemessen honoriert werden muss. Dem wird aber durch den Vorschlag der Schlichter Rechnung getragen."
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