Der Deutsche Landkreistag hat den Bund anlässlich der aktuellen Haushaltsberatungen aufgefordert, seine finanzielle Beteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen auch über 2019 hinaus fortzusetzen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Der Bund darf uns nicht im Regen stehen lassen. Vor allem die Unterbringungskosten sind eine Dauerbelastung für die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Dauerlasten engen uns finanziell erheblich ein. Es ist grotesk, dass wir in der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse' auf der einen Seite über aufgabengerechte Finanzstrukturen diskutieren und sich der Bund auf der anderen Seite aus der belastungsorientierten Finanzierung der Flüchtlingskosten zurückziehen will. Wir brauchen an dieser Stelle eine verlässliche Lösung für die nächsten Jahre." Die Bundesregierung dürfe nicht wortbrüchig werden: „Es war die Bundeskanzlerin selbst, die uns vor zwei Jahren zugesagt hat, dass der Bund die Wohnkosten für anerkannte Flüchtlinge auch künftig übernimmt."
Der Kreis Coesfeld im Münsterland wird mit dem Preis „Landschafft 2019" der Deutschen Stiftung Kulturlandschaft (DSK) ausgezeichnet. Die DSK gab den aktuellen Preisträger am 19.3.2019 in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Berlin bekannt. In Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) würdigt die Stiftung mit ihrer Auszeichnung alle zwei Jahre einen Landkreis in Deutschland, der seinen Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig gleichwertige Lebensverhältnisse sichert. Der Preis ist mit 10.000 € dotiert.
Die Internetversorgung auf Basis von Glasfaser- und 5G-Mobilfunktechnologie ist unabdingbare Voraussetzung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutscher Landkreistag (DLT) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßen daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, den Weg für die Auktion von Mobilfunkfrequenzen ab dem 19. März freizumachen, als wichtigen Schritt. Allerdings verpflichten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Versteigerungsbedingungen die Mobilfunkunternehmen nur zur Versorgung bewohnter Gebiete und wichtiger Verkehrswege mit dem hochleistungsfähigem 5G-Mobilfunk. Umso mehr kommt es aus Sicht der Verbände jetzt darauf an, dass der vom Beirat der Bundesnetzagentur bis Mitte 2019 eingeforderte „Entwicklungspfad" zum Netzausbau „gerade für den ländlichen Raum, insbesondere für die Unternehmen und landwirtschaftlichen Nutzflächen" vorgelegt wird.
Die heutige Zustimmung des Bundesrates zu verschiedenen Änderungen des Grundgesetzes kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke wie folgt: „Zusätzliche Mittel zur Schuldigitalisierung sind unbedingt erforderlich. Das stellt niemand in Abrede. Allerdings bedarf es dafür keiner Änderung des Grundgesetzes. Stattdessen hätte das Geld den Ländern auch über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden können, was das vorgesehene übliche Vorgehen ist, wenn sich die Aufgaben von Bund und Länder unterschiedlich kostenmäßig zueinander entwickeln. Insofern blicken wir auf das Vorhaben mit Skepsis. Die durch die Grundgesetzänderungen geweckten Erwartungen sowie deren Folgewirkungen – auch über den Digitalpakt Schule hinaus – werden uns noch lange beschäftigen."
Der Deutsche Landkreistag hat im brandenburgischen Neuhardenberg gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt Eckpunkte für eine gerechtere Steuerverteilung zwischen den Kommunen vorgestellt. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Gleichwertige Lebensverhältnisse haben ganz grundlegend etwas mit finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten zu tun. Hier hat gerade der Osten des Landes weiterhin Unterstützungsbedarf. Daher leisten wir mit unseren Ideen einen Beitrag dazu, dass das Gefälle zwischen den Kommunen nicht weiter zunimmt, sondern geringer wird. Kern unseres Vorschlags ist, den auszubauenden kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zu einem Teil nicht nach Wirtschaftskraft, sondern nach Einwohnern zu verteilen." Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff schlug darüber hinaus zur Gewerbesteuer vor: „Unternehmen, die in den ostdeutschen Ländern ihr Geld verdienen, sollen auch hier ihre Gewerbesteuern bezahlen." Kommunen im Osten fehlten Steuereinnahmen, weil die Konzerne sie lediglich am Sitz der Zentrale in Westdeutschland entrichteten. „Ostdeutschland ist keine verlängerte Werkbank, sondern verfügt über nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Potenziale."
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Landkreistag (DLT), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben sich als Partner des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Aktionsbündnis „Leben auf dem Land" gegen die Empfehlungen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) ausgesprochen, künftig Förderimpulse auf die ostdeutschen Großstädte und Ballungszentren zu konzentrieren. Die Partner warnen vor dem Schüren des Gegensatzes zwischen Stadt und Land. Beides muss zusammen gedacht werden. Der politische Fokus sollte vor dem Hintergrund der Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Gebieten dazu beitragen, dass gerade die ländlichen Räume Entwicklungsimpulse und Stärkung erfahren. Folgt man hingegen dem Vorschlag der Wirtschaftsforscher aus Halle, hieße das beispielsweise, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg nahezu vollkommen von der Wirtschaftsförderung abzukoppeln. Das ist ein abwegiger Gedanke und würde zudem das in den ostdeutschen Ländern anzutreffende Gefühl des „Abgehängtseins" manifestieren.
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