Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich in seiner Sitzung im Landkreis Fürstenfeldbruck mit der jüngeren Rechtsprechung zur Kreisumlage und der damit im Zusammenhang stehenden Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden auseinandergesetzt. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Nach dem klarstellenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai letzten Jahres ist zu hoffen, dass sich die Diskussion an dieser Stelle beruhigt und die völlig überzogene ‚Erfindung‘ von Verfahrenspflichten der Landkreise bei der Kreisumlagefestsetzung rasch ein Ende findet. Die Festsetzung der Kreisumlage durch die Kreistage erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.“ Die Verfahrensanforderungen könnten die Landkreise selbst gestalten. Die Durchführung eines formalisierten Anhörungsverfahrens sei laut Bundesverwaltungsgericht gerade nicht zwingend geboten. Sager zeigte sich erfreut, dass dies vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis bereits in einem ersten Revisionsverfahren nach der Richtigstellung durch das Bundesverwaltungsgericht konsequent berücksichtigt worden sei.
Der Deutsche Landkreistag hat sich nach der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Fürstenfeldbruck noch einmal klar gegen eine mögliche Übernahme kommunaler Altschulden in einzelnen Bundesländern durch den Bund positioniert und stattdessen mehr Zukunftsinvestitionen in gleichwertige Lebensverhältnisse gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager: „Die Bedingungen für eine Altschuldenübernahme sind überhaupt nicht erfüllt. Keines der betroffenen Länder hat sich in den vergangenen Monaten zu seiner Alleinverantwortung für die finanzielle Lage ihrer Kommunen bekannt und dargestellt, wie es eine künftige Unterfinanzierung seiner Kommunen unterbinden werde. Es geht zudem bei der Gleichwertigkeit vor allem darum, nach vorne gerichtet etwas für die ländlichen, aber auch für die strukturschwachen Räume zu tun und dadurch das Land zusammenzuhalten sowie einer fortschreitenden Entfremdung von ländlichen und städtischen Räumen entgegenzuwirken. Das rückwärtsgewandte Abtragen kommunaler Altschulden im Ruhrgebiet, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland durch den Bund wäre kein zukunftsweisender Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Der Bund sollte nicht die falschen Prioritäten setzen und durch unsolidarisches Verhalten die Ziele der Gleichwertigkeitsdebatte in ihr Gegenteil verkehren.“
Die 16 erfolgreichsten Projekte des diesjährigen Wettbewerbs „Menschen und Erfolge“ wurden am 16.12.2019 in Berlin vom Parlamentarischen Staatssekretär Marco Wanderwitz im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ausgezeichnet. Unter dem Motto „Lebenswerte Stadt- und Ortskerne in ländlichen Räumen“ hatten sich insgesamt 136 Beiträge – in diesem Jahr erstmals fast ausschließlich online – beworben.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen des Modellvorhabens „Smarte LandRegionen“ Landkreise bei der Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen der Digitalisierung in ländlichen Räumen. Ziel ist es, ländliche Landkreise in ihren Bemühungen zur Digitalisierung zu fördern sowie die Chancen der Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu nutzen und dabei Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten ländlicher Räume zu identifizieren.
Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs „Klimaaktive Kommune 2020“ werden vorbildliche Projekte von Landkreisen, Städten und Gemeinden zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels ausgezeichnet. Ausgerichtet wird der Wettbewerb seit 2009 vom Bundesumweltministerium und dem Deutschen Institut für Urbanistik.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die Kulturministerinnen und -minister der Länder und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben eine aktualisierte Fassung ihrer Handreichung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut vorgelegt.
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