Die stationäre medizinische Versorgung ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Als solche muss sie für alle Menschen in Deutschland flächendeckend, qualitativ hochwertig und erreichbar sein, betonen die Trägerverbände der konfessionellen Krankenhäuser Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. (kkvd) und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV) sowie die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag. Daher müssen bei der Reform der stationären Patientenversorgung – besonders bei der Krankenhausplanung und -finanzierung – die Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensbedingungen Vorrang haben vor wirtschaftlichen Belangen.
„Die Landkreise stoßen insbesondere im Hinblick auf ihre Unterbringungskapazitäten an Grenzen", sagte DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine dezentrale Unterbringung hänge von der Bereitschaft Privater ab, weitere Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Die Akzeptanz für solche Maßnahmen schwinde allerdings.
Der Deutsche Landkreistag hat gegenüber der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) begrüßt, dass es dem Vermittlungsausschuss gelungen ist, beim Bürgergeld zu einer Einigung zu gelangen, die dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ wieder mehr Geltung verschafft. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Auch wenn wir bei unserer sehr grundsätzlichen Kritik am Bürgergeld bleiben, sind im Rahmen des politisch Möglichen im Vermittlungsverfahren viele Verbesserungen erreicht worden. Vor allem der Wegfall der ‚Vertrauenszeit‘ ist gut und richtig, um die Verbindlichkeit im Integrationsprozess zu erhalten und nicht aufzuweichen. Auch dass die Karenzzeiten halbiert wurden und das Schonvermögen um fast die Hälfte abgesenkt wurde, bewirkt eine wesentliche Korrektur des Bürgergeld-Gesetzes: Durch diese Änderungen werden die Anreize erhöht, die Integration in Arbeit nach Kräften voranzutreiben. Dies ist richtig und wichtig. Im Rahmen dessen, was erreichbar war, ist das Vermittlungsergebnis ein guter Erfolg, das wesentliche Forderungen des Deutschen Landkreistages berücksichtigt.“
Für die Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen soll in den kommenden Haushaltsjahren zusätzlich 1 Mrd. € aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zur Verfügung gestellt werden. Das begrüßt der Deutsche Landkreistag und führt dies auch auf seine Interventaion zurück. Zu kritisieren ist allerdings, dass dies erst ab 2024 Wirkung entfalten würde. Damit werden die aufgelaufenen Anträge aus dem Jahr 2022 und die neuen 2023 zu stellenden Anträge noch nicht bedient. Die Bundesregierung muss daher mit Blick auf die zahlreichen aktuellen Anträge und die Notwendigkeit, den Infrastrukturausbau schnell zu ermöglichen, pragmatisch vorgehen.
Der Deutsche Landkreistag hat erneut auf die absehbaren erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Wohngeldreform hingewiesen. „Für die Wohngeldstellen ist die Umsetzung ab dem 1.1.2023 wegen des erheblichen Zusatzaufwands und der beabsichtigten Verdreifachung des Empfängerkreises in den wenigen Wochen bis zum Jahreswechsel kaum leistbar“, sagte Präsident Landrat Reinhard Sager dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrats, dem Gesetzentwurf zum Bürgergeld seine Zustimmung zu verweigern. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Nun wird es zu einem Vermittlungsverfahren kommen. Derzeit ist die Arbeitsmarktlage für Arbeitsuchende sehr gut. In einer solchen Situation die Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter deutlich zurückzufahren, wäre der falsche Weg. Der Entwurf beinhaltet gravierende Fehlanreize.“
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