Der Deutsche Landkreistag hat zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn für Asylbewerber gefordert. „Wir sprechen uns dafür aus, dass für einen Zeitraum von zumindest drei Monaten die Beschäftigung von Asylbewerbern auch zu einem Entgelt unterhalb des Mindestlohns möglich sein sollte", sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Donnerstagausgabe). „Viele Unternehmen sind nach unserer Erfahrung grundsätzlich bereit, Asylbewerber und Flüchtlinge zu beschäftigen", sagte Henneke. Allerdings verfüge dieser Personenkreis vielfach nur über unzureichende Sprachkenntnisse. Hinzu komme, dass die konkrete Berufserfahrung oftmals erst noch erworben werden müsse. Die Möglichkeit der Aussetzung des Mindestlohns „würde einen guten Beitrag zur Integration leisten und helfen, dass Flüchtlinge umso schneller in Deutschland Fuß fassen", sagte Henneke. Um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden, „sollte die Ausnahme zeitlich eng befristet sein", sagte er.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt das heutige Urteil des OLG Dresden, das klargestellt hat, dass Eltern kein Schadensersatz auf Verdienstausfall zusteht, wenn ihre Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Das Urteil ist richtig und benennt wichtige Leitplanken, wenn es um die Ansprüche der Eltern geht. Oft wird öffentlich suggeriert, dass man den Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte, auf Schadensersatz verklagen könne, wenn der Rechtsanspruch auf Betreuung nicht realisiert werden kann. Das Gericht bestätigt nun die Rechtsauffassung des Deutschen Landkreistages." Insbesondere habe das Gericht festgestellt, dass der Verdienstausfall der Eltern nicht vom Anspruch auf Krippenbetreuung umfasst sei, der sich lediglich auf das Kind bezöge. „Somit fehlt es an einer sog. drittschützenden Norm, auf die sich ein Amtshaftungsanspruch zwingend stützen muss. Das ist in derartigen Konstellationen nicht der Fall."
Mit Unverständnis hat der Deutsche Landkreistag auf die erneute Streikandrohung für kommunale Betreuungseinrichtungen reagiert. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kritisierte die Zurückweisung des Schlichterspruchs durch die Gewerkschaften deutlich. Gegenüber der Rheinischen Post (Dienstagsausgabe) äußerte er sich wie folgt: „Ein erneuter Streik würde das Fass zum Überlaufen bringen, aus gewerkschaftspolitischen Motiven gesellschaftliche Realitäten verkennen und die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen überschätzen. Hier wird eine Tarifauseinandersetzung auf dem Rücken von Kindern und Eltern ausgetragen, die bereits während des ersten Streiks über Gebühr strapaziert worden sind. Niemand bestreitet, dass die Erzieherinnen und Erzieher eine verantwortungsvolle Aufgabe für uns alle erfüllen, die auch angemessen honoriert werden muss. Dem wird aber durch den Vorschlag der Schlichter Rechnung getragen."
In einem Hörfunk-Interview für das ARD-Hauptstadtstudio äußerte sich Beigeordneter Dr. Kay Ruge zu den aktuellen Asylfragestellungen. In diesem Zusammenhang forderte er die zügige Umsetzung der bereits getroffenen Absprachen zur Beschleunigung der Asylverfahren. Die Länder müssten dringend weitere Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen. Die Trennung zwischen Asylbewerbern mit und ohne Bleibeperspektive muss vollzogen werden. Bei denjenigen Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive müsse das Verfahren in maximal drei Monaten noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen vollständig abgeschlossen werden. Eine Verteilung auf die Kommunen dürfe nicht stattfinden.
Aus Anlass der Streitigkeiten um die Höhe von Ausschüttungen der kommunalen Sparkassen an einige nordrhein-westfälische Kommunen erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Diese Begehrlichkeiten gegenüber den Sparkassen verkennen das Wesen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Die Aufgabe der Sparkassen besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Kommune zu unterstützen und die entsprechenden regionalen Potenziale bestmöglich zu fördern. Von daher hat der öffentliche Auftrag den Charakter einer Katalysatorfunktion für die Entwicklung der Wirtschaft und ist kein Renditebeschaffer für die Träger. Wer feste Ausschüttungsquoten oder Garantieausschüttungen fordert, ist auf dem falschen Pfad unterwegs.
In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt hat sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke heute für eine ihren Aufgaben gemäße Finanzausstattung von Bund, Ländern, Kreisen und Gemeinden ausgesprochen. Insbesondere dürfe es bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht zu einer Schwächung der ostdeutschen Länder kommen.
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