Im Rahmen des 7. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung präsentierte die Agrarsoziale Gesellschaft (ASG) die Gewinner des von ihr betreuten und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten, bundesweiten Wettbewerbs „Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung" in einer Begleitveranstaltung. Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär im BMEL, Imke Ettori, Bereichsvorstand Landwirtschaftliche Rentenbank, und Dr. Martin Wille, Vorsitzender des Vorstands der ASG, zeichneten die Sieger in der anschließenden Preisverleihung aus. Diese erhielten Preise im Wert von 10.000 ¤, die von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestiftet wurden und für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen verwendet werden können.
Der ländliche Raum ist wichtiger Wirtschaftsstandort, versorgt die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser und ist wichtiger Natur- und Erholungsraum. Mit der Land- und Forstwirtschaft, dem Handwerk und zahlreichen klein- und mittelständischen Unternehmen hat das Land große Wirtschaftspotentiale. Doch viele ländliche Gebiete haben derzeit Probleme aufgrund von wirtschaftlichen Standortnachteilen und der demografischen Entwicklung, die sich besonders wegen der Abwanderung junger Menschen und des wachsenden Anteils älterer Bürger ergeben. In ihrer gemeinsamen Verantwortung für den ländlichen Raum fordern deshalb der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Deutsche Bauernverband (DBV) Chancengleichheit für den ländlichen Raum.
Dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, Herrn Prof. Dr. Hans-Günter Henneke wurde am 23. Januar 2014 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgehändigt.
Die formelle Aushändigung der von Bundespräsident Joachim Gauck verliehenen Urkunde und Ordeninsignien nahm Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe (2.v.r.) vor. Sie würdigte in diesem Zusammenhang noch einmal seine besonders herausragenden Leistungen um die Selbstverwaltung, Wissenschaft, den öffentlichen Rundfunk und die Kultur, mit denen sich Henneke um das Gemeinwesen der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht habe.
In den seit Sommer 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängigen kommunalen Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer Stadt geht es um die Stellung der sog. Optionskommunen. Dies sind die kommunalen Jobcenter, die das SGB II („Hartz IV") in alleiniger Verantwortung ausführen, also ohne die Bundesagentur für Arbeit. Angegriffen sind die Beschränkung des Optionskontingents auf 25 % aller Landkreise und kreisfreien Städte, die vorgegebene Zwei-Drittel-Mehrheit für den Beschluss des Kreistages und Stadtrates für den Antrag auf Zulassung als Optionskommune und die Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.1.2014 eine mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden durchgeführt.
Am 12. Dezember 2013 hat eine Jury aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern, der kommunalen Spitzenverbände sowie unabhängigen Experten die Städte Düren und Gütersloh sowie den Landkreis Cochem-Zell als "Modellkommunen E-Government" ausgewählt. Die siegreichen Kommunen werden bei der Konzeptionierung und Umsetzung von E-Government-Anwendungen mit jeweils 100.000€ unterstützt.
Wie Kommunen die Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtung erfolgreich planen und finanzieren können, darüber informiert die Initiative EnergieEffizienz der dena ab sofort mit der „Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung".
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