In den seit Sommer 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängigen kommunalen Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer Stadt geht es um die Stellung der sog. Optionskommunen. Dies sind die kommunalen Jobcenter, die das SGB II („Hartz IV") in alleiniger Verantwortung ausführen, also ohne die Bundesagentur für Arbeit. Angegriffen sind die Beschränkung des Optionskontingents auf 25 % aller Landkreise und kreisfreien Städte, die vorgegebene Zwei-Drittel-Mehrheit für den Beschluss des Kreistages und Stadtrates für den Antrag auf Zulassung als Optionskommune und die Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.1.2014 eine mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden durchgeführt.
Am 12. Dezember 2013 hat eine Jury aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern, der kommunalen Spitzenverbände sowie unabhängigen Experten die Städte Düren und Gütersloh sowie den Landkreis Cochem-Zell als "Modellkommunen E-Government" ausgewählt. Die siegreichen Kommunen werden bei der Konzeptionierung und Umsetzung von E-Government-Anwendungen mit jeweils 100.000€ unterstützt.
Wie Kommunen die Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtung erfolgreich planen und finanzieren können, darüber informiert die Initiative EnergieEffizienz der dena ab sofort mit der „Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung".
Angesichts des demografischen Wandels wird es für viele Unternehmen im ländlichen Raum immer schwieriger, den Bewohnern ihre Dienstleistungen auch in Zukunft in erreichbarer Entfernung anbieten zu können. „Um die Regionen nachhaltig weiter zu entwickeln, brauchen wir moderne, regionale und wirtschaftlich tragfähige Versorgungsnetze im ländlichen Raum", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Dr. Hans-Peter Friedrich in Berlin. Deren Aufbau fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen eines Projekts: So sollen Sparkassenfilialen, deren Schließung infolge des demografischen Wandels aus wirtschaftlichen Gründen droht, mit neuen Geschäftsmodellen geöffnet gehalten werden.
ine sechsköpfige Jury aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern, der kommunalen Spitzenverbände sowie unabhängigen Experten hat am 12. Dezember 2013 aus 44 eingereichten Bewerbungen die Städte Düren und Gütersloh sowie den Landkreis Cochem-Zell als „Modellkommunen E-Government" ausgewählt. Die siegreichen Kommunen werden für die Konzeptionierung und Umsetzung von E-Government-Anwendungen mit jeweils 100.000 Euro unterstützt.
Der Deutsche Landkreistag hat in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Klarheit über die zugesagte kommunale Entlastung durch den Bund eingefordert. DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte, es bestehe die Erwartung der Umsetzung spätestens zum 1.1.2016, zumal für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen Ergebnisse bis Herbst 2015 vorgelegt werden sollten und die Reform der Eingliederungshilfe „vor die Klammer“ gezogen worden sei. Nach der Formulierung im Koalitionsvertrag wüssten die Landkreise nicht definitiv, wann die Reform zur weiteren Entlastung der Kommunen in Kraft treten solle. Insoweit erwarteten sie möglichst umgehend Planungssicherheit. Der Koalitionsvertrag spreche von zwei Stufen, bestehend aus einer zügig zu realisierenden Entlastung in Höhe von 1 Mrd. Euro sowie einer weiteren mit einem Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich. Damit die Kommunen planen könnten, müssten sie vor allem wissen, wann die zweite Stufe in Kraft trete.
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