Mit dem Demografiewettbewerb „InnovaKomm" fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion (MTI), welche die konkreten Bedarfslagen adressieren, die sich aus dem demografischen Wandel für Gemeinden und Landkreise ergeben und zu spürbaren Verbesserungen für die Menschen vor Ort führen.
Nach erfolgreichem Abschluss des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) initiierten Projekts „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen" hat das mit der Projektdurchführung betraute Beratungsunternehmen PROJEKT M in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag ein Angebot entwickelt, um interessierten Landkreisen auf den jeweiligen Bedarf angepasste Fachforen zu deren Tourismusentwicklung anbieten zu können.
DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke hat auf der Grundlage seines Beitrages „Erst versprechen und dann brechen?" in der heutigen Ausgabe des Handelsblattes die Bundesregierung mit Nachdruck aufgefordert, ihre im Koalitionsvertrag gemachten Zusagen zur kommunalen Entlastung auch einzuhalten. Die erste Entlastungsmilliarde müsse in den Bundeshaushalt 2014, der vom Bundeskabinett am 12.3.2014 verabschiedet werden soll, eingestellt werden.
„Deutschland – Land der Ideen" ist die gemeinsame Standortinitiative der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft. Die Deutsche Bank ist seit 2006 Partner und Nationaler Förderer des Wettbewerbs „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen". Prämiert wurden seitdem mehr als 2.600 herausragende Projekte. In diesem Jahr widmet sich der Wettbewerb dem ländlichen Raum, weshalb der Deutsche Landkreistag gern das Angebot angenommen hat, als Kooperationspartner mitzuwirken und die Initiative zu unterstützen.
Unter dem Motto „Vielfalt fördern - Gemeinschaft leben!" werden freiwillig engagierte Personen, Projekte und Unternehmer gesucht, die mit ihrem freiwilligen Engagement den Gemeinschaftssinn stärken und das Miteinander verbessern. Deutschlands größter bundesweiter Ehrenamtspreis lobt dafür Preisgelder im Wert von insgesamt rund 400.000 Euro aus.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein nicht ausreicht. Daher kann in einem solchen Fall das kommunale Sozialamt Rückgriff bei den Angehörigen nehmen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und die öffentliche Hand zunächst für die darüber hinausgehenden Kosten aufgekommen ist. Die Sozialbeigeordnete des Deutschen Landkreistages Dr. Irene Vorholz kommentierte dieses Urteil gegenüber den Stuttgarter Nachrichten (Donnerstagsausgabe) wie folgt:
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