Jungen haben vielfältige Interessen und Stärken. Geht es um die Berufswahl, entscheiden sie sich jedoch oft für Berufe wie Kfz-Mechatroniker oder Industriemechaniker, die traditionell meist von Männern gewählt werden. Natürlich sind das interessante Berufe, aber es gibt noch viele andere Berufsfelder, in denen männliche Fachkräfte und Bezugspersonen gesucht werden und sehr erwünscht sind. Zum Beispiel im sozialen, erzieherischen oder pflegerischen Bereich – hier werden viele Nachwuchskräfte gebraucht und Männer sind hier in der Regel sehr willkommen.
In seiner gestrigen, konstituierenden Sitzung in Köln haben die deutschen Mitglieder des Deutsch-Polnischen Ausschusses des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Landrat Stefan Löwl (Landkreis Dachau) einstimmig zu ihrem Vorsitzenden gewählt.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt nachdrücklich die Zusage des Bundes, die Landkreise und kreisfreien Städte um jährlich zusätzlich 500 Mio. € von den flüchtlingsbedingten Wohnkosten im Rahmen von Hartz IV zu entlasten. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Das ist eine sehr gute Nachricht und ein wirklicher Erfolg. Es zeigt, dass der Bund die kommunale Situation sieht und uns nach Kräften unterstützt. Ein guter Tag für die Kommunen."
Der Deutsche Bürgerpreis der Initiative „für mich. für uns. für alle" startet in die nächste Wettbewerbsrunde. Mit dem Schwerpunktthema „Deutschland 2016 – Integration gemeinsam leben" widmet sich der Preis in diesem Jahr Personen und Projekten, die mit ihrem freiwilligen Engagement den Austausch und das Miteinander der Menschen – gerade in Bezug auf die Integration von Flüchtlingen – fördern. Damit möchte der größte deutsche Ehrenamtspreis zeigen, wie Integration gelingen und Menschen in die Gesellschaft einbezogen werden können. Teilnahmeschluss ist der 30.6.2016.
Der Europäische Gerichtshof hat heute bestätigt, dass für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge Wohnsitzauflagen möglich sind. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte die Entscheidung: „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Eine Wohnsitzauflage – aus kommunaler Sicht sogar weitergehend eine die Reisefreiheit beschränkende Residenzpflicht – ist Voraussetzung für die gelingende Integration von Flüchtlingen. Ohne eine Wohnsitzauflage sind kommunale Integrationsangebote nicht planbar, und es ist nicht gewährleistet, dass sie die Flüchtlinge auch tatsächlich erreichen."
Das Statistische Bundesamt berichtet von einem „Rekordüberschuss" des Staates im Jahr 2015 in Höhe von 19,4 Mrd. €. Diese Meldung kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Hans-Günter Henneke wie folgt: „Das ist eine erfreuliche Nachricht, gerade in Zeiten steigender Finanzierungsnotwendigkeiten des Staates, etwa im Zuge der Flüchtlingskrise. Allerdings darf dies nicht zum Anlass genommen werden, jetzt erst recht das Geld mit vollen Händen auszugeben.
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