Das Forschungs- und Beratungsunternehmen adelphi hat das Projekt „Landkreise in Führung!" entwickelt, das vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert wird. Der Deutsche Landkreistag unterstützt das Projekt und begleitet es als Mitglied des Projektbeirats.
Heute fand im Bundestagausschuss für Wirtschaft und Energie eine Anhörung zum Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes, Paragraf 46, statt. Der Entwurf hat das Ziel, die Konzessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen rechtssicherer und einfacher zu regeln.
Das Demografieportal hat in Kooperation mit der Bundesinitiative Lokale Bündnisse für Familie am 17.5.2016 den Praxisdialog „Familienfreundliche Kommunen" gestartet. Als Auftakt des Dialogs berichten drei Lokale Bündnisse für Familie aus ihren neuen Projekten in den Kategorien „Standortfaktor Vereinbarkeit", „Unterstützung bei der Fachkräftesicherung" und „Väterfreundliche Kommunen". Fragen können mit den Projektkoordinatoren online auf dem Demografieportal diskutiert werden. Darüber hinaus werden im Praxisdialog weitere Beispiele und Erfahrungen gesucht, die Familienfreundlichkeit vor Ort fördern.
Erfolgreiche Inklusion entwickelt sich vor allem in Sozialräumen, dort wo Menschen zusammen leben und arbeiten. Also in regionalen gesellschaftlichen Zusammenhängen, zum Beispiel in Landkreisen, Städten und Gemeinden. Für eine erfolgreiche Umsetzung von Inklusion ist es wichtig, dass Vereine, Verbände, Unternehmen und die kommunale Verwaltung sich vernetzen, gemeinsame Ziele verfolgen und somit ihren Sozialraum weiter zu einem inklusiven Sozialraum entwickeln.
In diesem Jahr wird zum zehnten Mal im Rahmen des Netzwerk21Kongresses der Deutsche Lokale Nachhaltigkeitspreis „Zeitzeiche(N)" verliehen. Mit dem Preis soll beispielhaftes Engagement für eine lebenswerte Zukunft in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Ausgezeichnet werden vorbildliche lokale Projekte, die die Zeichen der Zeit erkannt haben und zum nachhaltigen Handeln ermuntern.
Der Deutsche Landkreistag hat die Pläne des Bundessozialministeriums begrüßt, die Ansprüche von EU-Ausländern auf Sozialhilfe deutlich zu begrenzen. Der kommunale Spitzenverband unterstützt den Gesetzgeber darin klarzustellen, dass EU-Ausländer nicht nur von Hartz IV-Leistungen, sondern auch von der Sozialhilfe ausgenommen sind. Daher sei der Vorschlag zu begrüßen, einen verfestigten Aufenthalt statt bisher nach sechs Monaten erst nach fünf Jahren anzunehmen mit der Folge, dass auch erst nach dieser Zeit Sozialleistungen beansprucht werden können. Die zeitliche Schwelle von fünf Jahren sei dafür gut geeignet, da ebenfalls nach fünf Jahren eine aufenthaltsrechtliche Niederlassungserlaubnis erteilt werden könne. Letztlich würden damit Aufenthaltsrecht und Sozialrecht harmonisiert.
Seite 50 von 70