In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag, dem Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund gibt die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume diese Sonderpublikation zum demografischen Wandel heraus. Das Heft wurde nun durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Die 90-seitige Broschüre ist als Einstieg ins Thema und als praktische Hilfe gedacht. Anschaulich erklären die Autoren die Herausforderungen verschiedener Regionen Deutschlands durch Überalterung oder Abwanderung. Das Heft enthält eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten sowie Informationen zur Strategie des Bundes und einiger Bundesländer. Außerdem werden Instrumente für den Umgang mit dem demografischen Wandel vorgestellt, die aktuell erprobt oder angewendet werden.
Der Sachverständigenrat für Ländliche Entwicklung (SRLE) hat sich heute im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) konstituiert. Zum Vorsitzenden des Beratungsgremiums wurde Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages gewählt. Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung setzt sich aus zwölf Persönlichkeiten zusammen, die aufgrund ihrer ehrenamtlichen bzw. beruflichen Tätigkeiten oder Funktion über besondere Erfahrungen bezüglich der Entwicklung ländlicher Räume verfügen. Die Experten begleiten die Politik des BMEL im Bereich der ländlichen Entwicklung. Das Gremium soll Handlungsbedarfe in der ländlichen Entwicklung, aber auch Chancen für ländliche Gebiete aufzeigen sowie konkrete und umsetzbare Lösungsansätze benennen. Dabei geht es vor allem um die wachsenden Herausforderungen für die ländlichen Räume und die diesbezüglichen Anpassungs- und Entwicklungsbedarfe (z. B. demografische Entwicklung, ökonomische Disparitäten, Anpassungsbedarf bei Daseinsvorsorge und Infrastrukturen, Forderungen aus Umwelt- und Verbrauchersicht).
Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager hat dem Donaukurier ein Interview zu den Folgen der Flüchtlingskrise für die Kommunen gegeben. Inbesondere äußerte er sich darin zu den Kosten für Bund, Länder und Kommunen. 2015 habe die Aufnahme der Flüchtlinge zu Gesamtausgaben von rund 15 Mrd. € geführt – 10 Mrd. € mehr als noch im Jahr 2014. 5 Mrd. € der Ausgaben in diesem Jahr hätten Bund und Länder übernommen. 10 Mrd. € müssten Landkreise, Städte und Gemeinden schultern. Im kommenden Jahr würden deutlich mehr Flüchtlinge ins Hartz IV-System rutschen. Für die Kommunen bedeute dies weiter kräftig steigende Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und für die Integration.
Der Zuzug nach Deutschland müsse spätestens bis zum Frühjahr wirksam begrenzt sein. Wenn das nicht gelinge, würden Bund und Länder die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen lassen können. Dann seien weitere Finanzzusagen erforderlich. Der Bund habe eine Pauschale je Flüchtling von 670 € im Monat zugesagt. Dabei habe er aber eine Verfahrensdauer von fünf Monaten unterstellt. Es bestünden Zweifel, ob das erreicht werde.
Auf du-bist-ein-gewinn.de lädt die Deutsche Fernsehlotterie Menschen ein, die sich für Hilfsbedürftige in ganz Deutschland einsetzen. Gezeigt werden soll, wo und wie Solidarität heute gelebt und organisiert wird. Dabei beschränkt sich der Blick nicht nur auf Projekte, die von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert werden. Schließlich gibt es viele Menschen, die sich für andere einsetzen.
Das Bundessozialgericht hat jüngst mit mehreren Urteilen den vom EuGH genehmigten Leistungsausschluss nach dem SGB II (Hartz IV) für bestimmte Unionsbürger bestätigt, sodann aber auf die Sozialhilfe nach dem SGB XII verwiesen. Dies hatte der Deutsche Landkreistag deutlich kritisiert. Wie gestern bekannt wurde, hat sich das Sozialgericht Berlin dieser kommunalen Kritik angeschlossen und sich in einem Urteil explizit von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts distanziert. Das Sozialgericht hat entschieden, dass zum Zweck der Arbeitsuche eingereisten EU-Ausländern weder Hartz IV-Leistungen noch Sozialhilfe zu gewähren sei. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke dazu: „Der Deutsche Landkreistag nimmt diese eindrucksvolle Bestätigung zum Anlass, den Gesetzgeber noch einmal aufzufordern, an geeigneter Stelle klarzustellen, dass die betroffenen Personenkreise nicht nur von Leistungen des SGB II, sondern auch von Sozialhilfe ausgenommen sind."
Der seit 2009 laufende bundesweite Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz" heißt ab sofort Wettbewerb „Klimaaktive Kommune". Der neue Name unterstreicht das umfassende Engagement von Kommunen in Bezug auf die Bewältigung des Klimawandels. Gefragt sind erfolgreich realisierte und wirkungsvolle Klimaprojekte – dafür stehen insgesamt 225.000 Euro Preisgeld zur Verfügung. Teilnehmen können Kommunen und Regionen, in denen beispielsweise Themen wie klimagerechtes Bauen und Sanieren, Klimaanpassung, klimafreundliche Mobilität, Suffizienz oder länderübergreifende Klimaaktivitäten eine Rolle spielen.
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