Unter Federführung des Deutschen Landkreistages sprachen die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände am 25.1.2017 erneut ausführlich mit der Bundeskanzlerin und zahlreichen Vertretern von Bundesressorts sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über neue Entwicklungen bei der Flüchtlingsaufnahme, -integration und -rückführung. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass bei der Flüchtlingsaufnahme die „Altfälle" bis Ende Frühjahr 2017 weitestgehend abgearbeitet sein sollen. Der Datenaustausch zwischen dem BAMF, den Ausländer- und Sozialbehörden sowie dem Ausländerzentralregister ist noch weiter zu verbessern, auch um Sicherheitslücken zu schließen und den Mehrfachbezug von Sozialleistungen zu unterbinden. Die technischen Voraussetzungen dafür liegen vor.
Heute haben der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Bauernverband auf der Internationalen Grünen Woche ein gemeinsames Bekenntnis zur Entwicklung ländlicher Räume abgegeben. DLT-Vizepräsident Landrat Rolf Christiansen und DBV-Vizepräsident Werner Schwarz sprachen im Rahmen einer Diskussionsrunde auf dem Erlebnisbauernhof dabei insbesondere über den Breitbandausbau als grundlegende Infrastrukturkomponente. Die Runde stand unter dem Titel "Vom Wegebau bis zu schnellem Internet – welche Infrastruktur brauchen ländliche Räume?" und beleuchtete die aktuelle Situation in den Landkreisen sowie die Notwendigkeit, etwa auf Bundesebene zu einem stärkeren Politikansatz aus einem Guß zu gelangen. Leben und Arbeiten auf dem Lande attraktiv zu halten sei nämlich eine zentrale Zielstellung, um Bleibeperspektiven für Einwohner und Unternehmen in der Fläche zu erhalten und auszubauen.
Der Deutsche Landkreistag hat sich zum Vorhaben des Bundes geäußert, finanzschwachen Kommunen 3,5 Mrd. € Investitionshilfen zur Sanierung maroder Schulen zu gewähren. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke stellte im Interview mit dem Deutschlandfunk klar, dass Investitionen in die Schulen zwar dringend benötigt würden und man insofern die Gelder nicht ablehne. Allerdings sei zu kritisieren, dass mit der diesbezüglichen Verfassungsänderung eine neue Eingriffskompetenz des Bundes im Bildungswesen geschaffen werden soll, was den Prinzipien der Aufgabenverteilung im Bundesstaat vollkommen zuwiderlaufe. Insofern dürfe es ein derartiges Geldgeschenk des Bundes im Bereich der originären Länderzuständigkeit für das Bildungswesen nicht noch ein zweites Mal geben. Im Übrigen wäre dem kommunalen Bereich sehr viel mehr geholfen, wenn man die Steuerverteilung zugunsten der Kommunen ändern würde.
Zum 14. Mal hat der Deutsche Bürgerpreis heute ehrenamtliches Engagement in Deutschland prämiert. Unter dem Jahresthema „Deutschland 2016 – Integration gemeinsam leben" wurden insgesamt sieben Preisträger mit dem bundesweit größten Ehrenamtspreis ausgezeichnet.
Der Landkreis Regen und die Partnergemeinden des Bundeswehrstandortes Regen wurden am 30.11.2016 mit einem besonderen Preis ausgezeichnet. Die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen überreichte den Preis „Bundeswehr und Gesellschaft" an Landrat Michael Adam und gratulierte ihm und den Bürgermeistern der Gemeinden. Groß war die Freude bei den Preisträgern. „Wir sind stolz darauf, dass wir mit dem Preis ausgezeichnet wurden“, sagte Adam im Anschluss an die Verleihung. Man sei stolz darauf, dass man den Standort in der Kreisstadt habe und der Landkreis und die Partnergemeinden werden auch weiterhin die Bundeswehr und die Soldaten unterstützen, versicherte der Landrat.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt die heute vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr für die kommenden Jahre. „Dadurch wird in Ländern und Kommunen Planungssicherheit erreicht", kommentierte Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke im Anschluss an die Beratungen. Bereits im letzten Jahr hatten sich Bund und Länder auf eine Summe von 8 Mrd. € verständigt, die nun allerdings aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Ländern um 200 Mio. € erhöht worden ist. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031.
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