Die Preisträger des Wettbewerbs "Menschen und Erfolge – Ländliche Räume: produktiv und innovativ" stehen fest. Verbunden mit den überreichten Urkunden gab es Preisgelder von insgesamt 12.000 € für die sechs Preisträger sowie weitere Anerkennungen. Zusätzlich hat der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau einen Sonderpreis gestiftet. Zu den diesjährigen Preisträgern aus dem Themenfeld "Neu gedacht: Arbeitskräfte und Arbeitsplätze" zählt die Kampagne "Hände hoch für's Handwerk" aus Montabaur in Rheinland-Pfalz und die "Grüne Werkstatt Wendland – Junge Leute braucht das Land" aus Waddewitz in Niedersachsen.
Zu den heute veröffentlichten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, die für 2016 einen Überschuss von 5,4 Mrd. € auf Seiten von Landkreisen, Städten und Gemeinden ausweisen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, gegenüber der Abendzeitung München: "Das ist eine erfreuliche Nachricht, gerade in Zeiten steigender Finanzierungsnotwendigkeiten, etwa im Zuge der Integration von Flüchtlingen und des Ausbaus digitaler Infrastrukturen. Damit hat sich die Finanzsituation vieler Kommunen ebenso wie die von Bund und Ländern im vergangenen Jahr verbessert. Diese leichte Aufwärtsentwicklung entspricht auch weitgehend unseren Prognosen. Bei aller Freude über diese Entwicklung dürfen wir aber nicht übersehen, dass die weitere Entwicklung keineswegs frei von Risiken ist. Zudem vergrößern sich weiterhin die regionalen Unterschiede zwischen finanzstarken und strukturschwachen Kommunen.
Heute hat der Vorsitzende der Deutschen Stiftung für Kulturlandschaft, Dr. Helmut Born, in Berlin den Preisträger „Landschafft 2017", den Landkreis Cham, der Presse vorgestellt. Mit diesem Preis ehrt die Stiftung alle zwei Jahre einen Landkreis, der sich aus eigener Kraft und trotz peripherer Lage, wirtschafts- und gesellschaftspolitisch äußerst positiv entwickelt. Der Preisträger zeigt damit, dass der Verfassungsauftrag einer gleichwertigen Entwicklung des ländlichen Raums und der Städte nach wie vor erfüllbar ist. Vorangegangen war ein zweistufiges Auswahlverfahren, an dem sich auch der Deutsche Landkreistag beteiligte.
Zur Billigung des Nachtragshaushaltes 2016 durch den Bundesrat erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Der Bund möchte die Sanierung kommunaler Schulen mit zusätzlichen Steuermitteln unterstützen. Es ist gut und hilfreich, dass mit der Nachjustierung des Haushaltes nun der Grundstein dafür gelegt ist, die Kommunen mit 3,5 Mrd. € zu unterstützen. Allerdings ist damit noch nicht darüber entschieden, auf welche Weise das Geld auf die kommunale Ebene gelangt. Nach den Vorstellungen des Bundes soll dies über eine Änderung des Grundgesetzes und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes geschehen. Das halten wir für unangemessen, weil mit einer Verfassungsänderung erhebliche zukünftige Beeinträchtigungen für die Selbstverwaltung der Landkreise und Städte ermöglicht würden. Man sollte kein Scheunentor öffnen, wenn ein Schlupfloch ausreicht. Einfacher und passender wäre es stattdessen, das Geld als Entflechtungsmittel zu den Kommunen zu bringen."
Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag haben sich gegen den Vorwurf gewehrt, Flüchtlinge nicht wirkungsvoll am Erschleichen von Sozialleistungen zu hindern. Sie sagten: „Die Darstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ein Missbrauch von Sozialleistungen sei nicht ausgeschlossen, weil die Sozialämter nicht in der Lage seien, Fingerabdrücke zu nehmen, entbehrt jeder Grundlage. Denn die Sozialbehörden sind gesetzlich nicht befugt, Fingerabdrücke zu nehmen.
Unter Federführung des Deutschen Landkreistages sprachen die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände am 25.1.2017 erneut ausführlich mit der Bundeskanzlerin und zahlreichen Vertretern von Bundesressorts sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über neue Entwicklungen bei der Flüchtlingsaufnahme, -integration und -rückführung. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass bei der Flüchtlingsaufnahme die „Altfälle" bis Ende Frühjahr 2017 weitestgehend abgearbeitet sein sollen. Der Datenaustausch zwischen dem BAMF, den Ausländer- und Sozialbehörden sowie dem Ausländerzentralregister ist noch weiter zu verbessern, auch um Sicherheitslücken zu schließen und den Mehrfachbezug von Sozialleistungen zu unterbinden. Die technischen Voraussetzungen dafür liegen vor.
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