Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem aktuellen Verfahren zur Kreisumlage im Landkreis Forchheim einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach der Landkreis – auch wenn er bei der Festsetzung des Umlagesatzes Verfahrensfehler macht – kein formales Anhörungsverfahren durchführen muss, um den Finanzbedarf der Gemeinden zu ermitteln. Das Gericht erachtet zudem einen rückwirkenden Neuerlass der Haushaltssatzung als zulässig, so dass ein Klageerfolg nicht zwangsläufig zu einer Rückzahlungsverpflichtung führe. Zur Abkühlung der zur Festsetzung der Kreisumlage äußerst erhitzt geführten Diskussionen hat der Deutsche Landkreistag die nachfolgenden 20 Kernsätze aus der Entscheidung zur Information der Kommunalpolitik im kreisangehörigen Raum herausgefiltert:
Der Deutsche Landkreistag begrüßt, dass die bevorstehende mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht eine neue Diskussion zu den Sanktionen im SGB II (Hartz IV) angestoßen hat, wobei er die geltenden Regelungen für verfassungsgemäß hält. Dem kommunalen Spitzenverband geht es vorrangig aber darum, dass dieses wichtige Thema politisch konsequent angepackt und für eine Vereinfachung des Gesetzes gesorgt wird. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Einfachere Regelungen zum Umgang mit Pflichtverletzungen wären sowohl für die Jobcenter als auch für die Leistungsberechtigten von Vorteil. Die Jobcenter brauchen auch weiterhin die Möglichkeit der Leistungskürzung im Falle von wiederholten Terminversäumnissen, versäumter Eigenbemühungen oder konsequenter Arbeitsverweigerung. Wir sehen aber keinen Grund, bei Menschen unter 25 Jahren schärfere Sonderregelungen vorzusehen." Diese sollten entfallen, um über alle Altersgruppen hinweg dieselben klaren Regelungen zu haben.
Der Deutsche Landkreistag hat sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Mehr qualifizierte Zuwanderung braucht einen entsprechenden Rechtsrahmen. Obwohl wir sehr begrüßen, dass wir hierbei auf gutem Wege sind, müssen aber auch die Inhalte stimmen." So werde eine Konzentration von Befugnissen bei zentralen Landesbehörden im Zusammenhang mit der Ersteinreise zu einer weiteren Zersplitterung von Zuständigkeiten führen. „Ausländische Fachkräfte sollten es aber möglichst einfach haben. Wir können die Menschen nicht zwischen Behörden hin- und herschicken. Der Gesetzgeber darf kein Zuständigkeitswirrwarr schaffen!" Ebenfalls klar ablehnend stehe der Deutsche Landkreistag der Einreise ohne vorherigen Arbeitsvertrag gegenüber. Hier bestehe ein hohes Missbrauchsrisiko.
Aus Anlass der heutigen einstimmigen Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat etwa im Zusammenhang mit dem DigitalPakt Schule hat sich der Deutsche Landkreistag dafür ausgesprochen, föderale Interessen zur Geltung zu bringen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir sollten den Föderalismus stärken und ihn nicht schwächen. Daher unterstützen wir die Länder in ihrer skeptischen Haltung gegenüber den Grundgesetzänderungen. Die Bestimmungsrechte und Einflußnahmemöglichkeiten des Bundes müssen im Vermittlungsverfahren deutlich beschränkt werden."
Am 13.12.2018 wurde Landrat Thomas Habermann (Rhön-Grabfeld), Mitglied des Deutschen Landkreistages im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), von den Mitgliedern der Fachkommission für Wirtschaft und Währung (ECON) als Berichterstatter zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien benannt.
Am 12.12.2018 nahm Landrat Bernd Lange (Landkreis Görlitz), Mitglied des Deutschen Landkreistages im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), an der ersten Sitzung der neu eingerichteten Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Ausschusses teil. Landrat Lange wurde am 10.10.2018 von den 350 Mitgliedern des AdR als ordentliches Mitglied und einziger Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Gruppe berufen.
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