Anlässlich der Kölner Messerattacke, die offenbar im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation steht, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Unser Land und allen voran die Kommunen bewältigen derzeit mit der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen die größte Aufgabe seit der Wiedervereinigung. Landräte, Bürgermeister, Kreistags- und Gemeinderatsmitglieder sowie die große Zahl der freiwilligen Helfer stehen in einer großen Bewährungssituation. Wenn es zu Straftaten oder anderen Übergriffen beispielsweise auf engagierte Mandatsträger kommt, ist dem mit der ganzen Härte und Konsequenz des Rechtsstaats zu begegnen. Das Strafrecht sowie das Polizei- und Ordnungsrecht sehen dafür ausreichende Sanktionen vor.
Aus Anlass der heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Deutsche Landkreistag weitere Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung des Flüchtlingsstroms gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke legten dazu einen Diskussionsbeitrag vor, der u. a. den Vorschlag enthält, das Asylgrundrecht zu ändern. „Das Gesetzespaket des Bundes ist ein erster Meilenstein. Darüber hinaus müssten aber weitere Maßnahmen ergriffen und Optionen erwogen werden. Auch eine Änderung des Anwendungsbereiches des Asylgrundrechts darf kein Tabu mehr sein!" Hierzu unterbreiteten Sager und Henneke einen Formulierungsvorschlag für einen modifizierten Art. 16a GG.
Im Vorfeld der für den morgigen Samstag in Berlin angekündigten Großdemonstration gegen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) hat sich der Deutsche Landkreistag für eine differenzierte Sicht auf das Thema ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Landkreise begrüßen grundsätzlich den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit anderen Staaten und den Abbau von Handelshemmnissen. Allerdings ist uns wichtig, dass wir nach wie vor innerhalb der europarechtlich zulässigen Grenzen weiter selbst entscheiden können, ob Leistungen der Daseinsvorsorge von den Landkreisen selbst, durch eigene Unternehmen oder von Privaten erbracht werden sollen.
Das Bundeskabinett wird in Kürze das seit langem angekündigte Breitbandförderprogramm des Bundes auf den Weg bringen und die dafür maßgebliche Förderrichtlinie verabschieden. Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstreichen die Notwendigkeit dieses Schrittes und fordern die konsequente Ausrichtung des Förderprogramms auf den Ausbau von Glasfaserverbindungen. Wesentliche Voraussetzung dafür ist die Förderung von kommunalen Betreibermodellen.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt die erfolgte Einigung zwischen Bund und Ländern zur Höhe der Regionalisierungsmittel in den kommenden Jahren. „Dies gibt den handelnden Akteuren von Ländern und Kommunen die benötigte Planungssicherheit", so Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. „Nun muss jedoch bei der Verteilung zwischen den Ländern sichergestellt werden, dass jedes Land eine Mindestausstattung an Regionalisierungsmitteln erhält, die vom Betrag der Regionalisierungsmittel pro Land im Jahr 2015 ausgeht und mindestens zusätzliche Gelder für jedes Land in Höhe von 1,25 % beinhaltet."
Der Deutsche Landkreistag unterstützt den Vorschlag des Bundesinnenministers, Transitzonen für beschleunigte Asylverfahren an der Grenze einzurichten. Dies greift den Vorschlag des Deutschen Landkreistages vom August auf. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke dazu: „Wir unterstützen den Vorstoß, künftig bereits an den Landesgrenzen das Bleiberecht von Asylsuchenden überprüfen zu lassen. Wir haben bereits im Sommer den Vorschlag unterbreitet, das Flughafenverfahren sinngemäß auch bei Einreisen auf dem Landweg anzuwenden, und sehen darin einen weiteren Baustein zur notwendigen Eindämmung des Flüchtlingsstroms."
In den in Grenznähe einzurichtenden Transitzonen könnten Personen aus sicheren Herkunftsstaaten ohne Bleibeperspektive bis zu ihrer freiwilligen Rückkehr bzw. Abschiebung untergebracht werden, so Henneke weiter. „Eine Verteilung dieser Asylbewerber auf die Landkreise und Städte fände nicht statt. Dies setzt eine weitere Gesetzesänderung voraus, die der Deutsche Landkreistag unterstützt."
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