Gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global zeichnet der Deutsche Nachhaltigkeitspreis Kommunen in Deutschland mit ihren Partnerkommunen in Entwicklungs- und Schwellenländern aus. Gesucht werden Partnerschaften, die sich besonders vorbildlich für die Verwirklichung der Agenda 2030 und die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele engagieren.
Teilnahmeberechtigt sind alle deutschen Landkreise, Städte und Gemeinden, die sich aktuell in solchen Partnerschaften engagieren oder deren Partnerschaft nicht länger als zwölf Monate abgeschlossen ist.
Der Deutsche Landkreistag hat am 6. Juni 2019 gemeinsam mit dem Katholischen Krankenhausverband Deutschlands e.V. (kkvd) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) ein Parlamentarisches Frühstück zum Thema „Notfallversorgung im ländlichen Raum" ausgerichtet. Aktueller Anlass sind die Bestrebungen des Bundes, das System der ambulanten und stationären Notfallversorgung in Bezug auf die Notfallleitstellen als auch die Anlaufstellen in den Krankenhäusern und den Rettungsdienst zu reformieren. Teilnehmer waren Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeiter und Vertreter der Krankenhäuser wie auch des Rettungsdienstes einer ganzen Reihe von Landkreisen aus unterschiedlichen Ländern.
Der Bund und die Länder haben sich bei dem Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 6.6.2019 über die Fortführung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 in einer Größenordnung von erwarteten 3,35 Mrd. € in 2020 und 3,15 Mrd. € in 2021 geeinigt. Nach der Verständigung soll die vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit Fluchtbezug auch 2020 und 2021 fortgeführt werden. Damit wird einem Hauptanliegen der kommunalen Spitzenverbände entsprochen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29.5.2019 entschieden, dass kreisangehörige Gemeinden vor Erlass einer Satzungsbestimmung über die Höhe des Kreisumlagesatzes nicht förmlich angehört werden müssen. Es lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen, auf welche Weise der Finanzbedarf der von der Kreisumlage betroffenen Gemeinden berücksichtigt werden muss. Es obliegt daher vorrangig dem Landesgesetzgeber festzulegen, ob den Kreis bei Festlegung des Kreisumlagesatzes Verfahrenspflichten treffen und ob solchen Verfahrenspflichten Verfahrensrechte der betroffenen Gemeinden korrespondieren. Soweit derartige Regelungen fehlen, sind die Kreise in der Pflicht, ihr Rechtsetzungsverfahren derart auszugestalten, dass die genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen gewahrt werden.
Am 27. Mai 2019 fand das 14. Hauptstadtgespräch der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft unter dem Titel „Gleichwertigkeitskommission auf der Zielgeraden" in Berlin statt. Auf dem Podium saßen mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermann Onko Aeikens und dem Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Dr. Markus Kerber hochrangige Vertreter von zwei der drei Bundesressorts, die in der Gleichwertigkeitskommission den Vorsitz innehaben. Moderiert wurde die Runde von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistags und Vizepräsident der Stein-Gesellschaft, der auch der Kommission als Mitglied angehört.
"Der Deutsche Landkreistag hat immer auf die Notwendigkeit einer strukturpolitischen Begleitung des Kohleausstiegs gedrängt. Insofern weist der heutige Kabinettsbeschluss in die richtige Richtung. Die Ansiedlung von Behörden, der Bau von Glasfaserleitungen, auch der Ausbau von Straßen- und Schienenwegen in den Revieren ist deshalb dem Grunde nach richtig. Dies muss auch stärker geschehen als bisher für diese Gebiete geplant. Die Vorschläge der Kohlekommission sind aber keineswegs isoliert zu betrachten. Sie müssen sich ihrerseits einbetten lassen eine Gesamtbetrachtung für Deutschland insgesamt.
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